
Was regelt § 175 BGB?
In diesem Text erfahren Sie, was § 175 BGB bedeutet und warum diese Vorschrift wichtig ist. Sie bekommen alle Informationen in einfacher Sprache. Fachbegriffe werden erklärt. Am Ende wissen Sie, was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind.
BGB ist die Abkürzung für „Bürgerliches Gesetzbuch“. Das BGB ist ein Gesetz, das viele Regeln für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland enthält. Es regelt zum Beispiel Verträge, Eigentum und das Familienrecht.
Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis. Sie geben einer anderen Person die Erlaubnis, für Sie etwas zu erledigen. Zum Beispiel darf jemand für Sie ein Auto kaufen oder ein Konto eröffnen. Die Person, die die Erlaubnis bekommt, heißt „Bevollmächtigter“. Die Person, die die Erlaubnis gibt, heißt „Vollmachtgeber“.
§ 175 BGB regelt, was mit der Vollmachtsurkunde passiert, wenn die Vollmacht nicht mehr gilt. Eine Urkunde ist ein offizielles Papier. In der Urkunde steht, dass eine Person eine Vollmacht hat. Wenn die Vollmacht endet, muss der Bevollmächtigte die Urkunde zurückgeben. Er darf sie nicht behalten. Das steht so im Gesetz:
„Nach dem Erlöschen der Vollmacht hat der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückzugeben; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.“
Eine Vollmacht endet, wenn der Vollmachtgeber sie zurücknimmt oder wenn ein bestimmter Zweck erreicht ist. Sie kann auch enden, wenn der Vollmachtgeber oder der Bevollmächtigte stirbt. Es gibt viele Gründe, warum eine Vollmacht enden kann.
Wenn Sie jemandem eine Vollmacht gegeben haben und diese nicht mehr gilt, können Sie die Urkunde zurückverlangen. Der Bevollmächtigte muss Ihnen das Papier zurückgeben. Er darf es nicht behalten. Das schützt Sie davor, dass der Bevollmächtigte die alte Vollmacht weiter benutzt.
Wenn der Bevollmächtigte die Urkunde nicht zurückgibt, können Sie verlangen, dass sie Ihnen ausgehändigt wird. Gibt er sie trotzdem nicht zurück, können Sie weitere Schritte einleiten. Sie können zum Beispiel die Urkunde für ungültig erklären lassen. Das nennt man „Kraftloserklärung“.
Auch Kopien oder Abschriften der Vollmachtsurkunde sollen zurückgegeben werden. Das verhindert, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht. Nur in besonderen Fällen darf der Bevollmächtigte eine Kopie behalten. Zum Beispiel, wenn er beweisen muss, dass er früher einmal eine Vollmacht hatte.
Es gibt wenige Ausnahmen. Manchmal darf der Bevollmächtigte eine Kopie behalten, wenn er ein besonderes Interesse daran hat. Das ist aber selten. Die Originalurkunde muss fast immer zurückgegeben werden.
Wenn mehrere Personen die Vollmacht gegeben haben, aber nur bei einigen die Vollmacht endet, kann die Urkunde nicht einfach zurückverlangt werden. Dann kann man verlangen, dass ein Vermerk gemacht wird, dass die Vollmacht für einen Teil nicht mehr gilt.
Eine Prozessvollmacht ist eine Erlaubnis für einen Anwalt, Sie vor Gericht zu vertreten. Die Urkunde dazu bleibt beim Gericht und wird nicht zurückgegeben.
§ 175 BGB schützt Sie davor, dass jemand eine alte Vollmacht weiter benutzt. Sie bekommen die Urkunde zurück und können sicher sein, dass niemand mehr in Ihrem Namen handeln kann.
Wenn Sie Fragen zur Vollmacht haben oder Probleme mit der Rückgabe der Urkunde, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie kompetente Hilfe.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen