
Was regelt § 189 BGB?
Sie fragen sich, was § 189 BGB regelt. Diese Vorschrift ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Sie betrifft die Berechnung von bestimmten Fristen. Fristen sind Zeiträume, die im Gesetz oder in Verträgen genannt werden. Oft ist unklar, wie lange zum Beispiel „ein halbes Jahr“ oder „ein halber Monat“ genau sind. § 189 BGB schafft hier Klarheit und hilft, Missverständnisse zu vermeiden
Eine Frist ist ein Zeitraum, der abläuft. Sie gibt an, bis wann etwas passieren muss. Zum Beispiel: Sie bekommen eine Rechnung und müssen diese „innerhalb eines Monats“ bezahlen. Oder Sie können einen Vertrag „innerhalb von drei Monaten“ kündigen. Fristen sind also wichtig, damit jeder weiß, bis wann etwas erledigt sein muss
Manchmal steht im Gesetz oder im Vertrag nicht eine genaue Anzahl von Tagen, sondern Begriffe wie „ein halbes Jahr“, „ein Vierteljahr“ oder „ein halber Monat“. Aber wie viele Tage sind das genau? Nicht jeder Monat hat gleich viele Tage. Hier hilft § 189 BGB. Er legt fest, wie solche Zeiträume zu verstehen sind. Das sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit
Wenn im Gesetz oder Vertrag steht, dass eine Frist „ein halbes Jahr“ beträgt, dann sind damit immer genau sechs Monate gemeint. Es spielt keine Rolle, ob diese Monate 28, 30 oder 31 Tage haben. Sie zählen einfach sechs Monate ab dem Starttag
Beispiel:
Sie bekommen am 1. Januar eine Kündigung mit einer Frist von „einem halben Jahr“. Die Frist endet dann am 1. Juli.
Ein „Vierteljahr“ ist immer drei Monate. Auch hier ist egal, wie viele Tage die einzelnen Monate haben. Sie zählen einfach drei Monate ab dem Starttag
Beispiel:
Sie erhalten am 10. März ein Schreiben mit einer Frist von „einem Vierteljahr“. Die Frist endet am 10. Juni.
Ein „halber Monat“ ist immer 15 Tage. Das gilt, egal ob der Monat 28, 30 oder 31 Tage hat. Sie zählen einfach 15 Tage ab dem Starttag
Beispiel:
Sie bekommen am 5. April eine Aufgabe mit einer Frist von „einem halben Monat“. Die Frist endet dann am 20. April.
Manchmal steht im Gesetz oder Vertrag eine Frist wie „ein Monat und ein halber Monat“. Dann zählen Sie zuerst die vollen Monate und dann die 15 Tage dazu. Wichtig: Die 15 Tage werden immer zuletzt gezählt
Beispiel:
Die Frist beginnt am 1. Mai und beträgt „ein Monat und ein halber Monat“. Sie zählen erst einen Monat (bis 1. Juni) und dann 15 Tage dazu. Die Frist endet am 16. Juni.
Manchmal steht im Vertrag „vier Wochen“ oder „sechs Wochen“. Das ist nicht das Gleiche wie ein Monat oder eineinhalb Monate. Ein Monat kann 28, 30 oder 31 Tage haben. Vier Wochen sind aber immer 28 Tage. Wenn nichts anderes vereinbart ist, zählen Sie die Wochen, nicht die Monate
Beispiel:
Eine Frist von „vier Wochen“ ab 1. Februar endet am 29. Februar (bzw. 28. Februar, wenn kein Schaltjahr ist).
Wenn Sie eine Frist falsch berechnen, kann das schlimme Folgen haben. Zum Beispiel könnten Sie einen Vertrag zu spät kündigen oder eine Rechnung zu spät bezahlen. Dann können Sie Nachteile haben, zum Beispiel Geld verlieren oder einen Vertrag nicht mehr beenden. § 189 BGB hilft Ihnen, solche Fehler zu vermeiden
Manchmal steht im Vertrag eine Frist wie „bis zum Frühjahr“. Das ist kein fester Zeitraum. Dann kommt es darauf an, was am Ort üblich ist. Das nennt man „Verkehrssitte“. Gibt es keine solche Üblichkeit, gilt der Kalender. Dann zählt zum Beispiel der Frühling von März bis Mai
Wenn Sie nicht sicher sind, wie eine Frist zu berechnen ist, sollten Sie sich beraten lassen. Fehler bei Fristen können teuer werden. Es ist besser, vorher zu fragen, als später Probleme zu bekommen.
§ 189 BGB regelt, wie bestimmte Fristen zu berechnen sind.
Diese Regeln helfen Ihnen, Fristen richtig zu berechnen und Fehler zu vermeiden
Wenn Sie noch Fragen haben oder unsicher sind, wie Sie eine Frist berechnen sollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie professionelle Hilfe.
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