
Was regelt § 191 BGB?
In diesem Text erfahren Sie, was § 191 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt. Ich erkläre Ihnen den Inhalt der Vorschrift in einfachen Worten. Sie erhalten viele Beispiele. Alle schwierigen Begriffe werden erklärt. Ziel ist, dass Sie den Text leicht verstehen können.
§ 191 BGB regelt, wie man bestimmte Zeiträume berechnet. Es geht um Zeiträume, die in Monaten oder Jahren angegeben sind. Wichtig ist: Diese Zeiträume müssen nicht am Stück verlaufen. Sie können also unterbrochen sein. Das Gesetz sagt: Ein Monat zählt immer als 30 Tage, ein Jahr immer als 365 Tage. Das gilt auch dann, wenn die Monate unterschiedlich lang sind oder ein Schaltjahr vorliegt
Manchmal wird in Verträgen oder im Gesetz gesagt, dass Sie etwas „drei Monate im Jahr“ tun dürfen oder müssen. Es ist dann egal, ob diese drei Monate zusammenhängen oder verteilt sind. Sie können zum Beispiel im Januar, April und Oktober je einen Monat etwas tun. Für die Berechnung zählt jeder Monat als 30 Tage. Wenn Sie also drei Monate etwas dürfen, dürfen Sie es 90 Tage lang tun (3 x 30 Tage)
Monate sind unterschiedlich lang: Manche haben 28, 29, 30 oder 31 Tage. Ein Jahr hat manchmal 365, manchmal 366 Tage. Damit es bei der Berechnung von Zeiträumen keine Verwirrung gibt, legt das Gesetz feste Werte fest: 30 Tage für einen Monat, 365 Tage für ein Jahr. So ist die Berechnung immer gleich und für alle verständlich
§ 191 BGB gilt, wenn der Zeitraum nicht zusammenhängend verlaufen muss. Das bedeutet: Sie müssen die Zeit nicht am Stück nutzen. Sie können sie aufteilen. Beispiele:
Sie dürfen ein Auto drei Monate im Jahr nutzen. Sie fahren im Januar 10 Tage, im Mai 40 Tage und im September 20 Tage. Insgesamt sind das 70 Tage. Nach § 191 BGB dürfen Sie das Auto 90 Tage im Jahr nutzen (3 x 30 Tage). Sie hätten also noch 20 Tage übrig
Sie haben ein Haus geerbt und müssen es mindestens sechs Monate im Jahr bewohnen. Sie wohnen dort im Februar 15 Tage, im Juni 60 Tage und im Dezember 105 Tage. Das sind zusammen 180 Tage. Nach § 191 BGB sind sechs Monate 180 Tage (6 x 30 Tage). Sie erfüllen also die Bedingung
Wenn das Gesetz oder ein Vertrag verlangt, dass Sie eine Zeit am Stück nutzen, gilt § 191 BGB nicht. Dann zählt die tatsächliche Länge der Monate. Beispiel: Sie müssen drei Monate am Stück in einer Wohnung wohnen. Dann zählen Sie von Datum zu Datum, also z. B. vom 1. März bis zum 1. Juni. Hier ist es egal, wie viele Tage die Monate haben
Nicht immer, wenn von Monaten oder Jahren die Rede ist, gilt § 191 BGB. Zum Beispiel gilt die Vorschrift nicht für die Hemmung der Verjährung. Das ist eine besondere Regel, wann Ansprüche nicht verjähren können. Auch für manche anderen Berechnungen, wie etwa Trennungsfristen bei einer Scheidung, gilt § 191 BGB nicht
Eine Frist ist ein Zeitraum, in dem Sie etwas tun dürfen oder müssen. Zum Beispiel: Sie müssen innerhalb von zwei Wochen auf einen Brief antworten. Oder Sie dürfen ein Auto für drei Monate nutzen. Fristen helfen, Dinge zu ordnen und Klarheit zu schaffen.
Das bedeutet, dass Sie die Zeit aufteilen können. Sie müssen sie nicht am Stück nutzen. Sie können zum Beispiel im Januar, im Mai und im September jeweils einen Monat nutzen. Die Zeiträume können also unterbrochen sein.
Wenn im Vertrag nichts dazu steht, wie Sie die Zeit berechnen sollen, gilt § 191 BGB. Das Gesetz hilft dann, die Zeiträume zu bestimmen. So gibt es keine Unsicherheit
Wenn Sie zum Beispiel nur 10 Tage im Monat etwas tun, zählt das als 10 Tage. Sie können die Tage addieren, bis Sie auf die erlaubte Gesamtzahl kommen. Beispiel: Sie dürfen ein Auto drei Monate nutzen, also 90 Tage. Sie fahren im Januar 10 Tage, im März 20 Tage, im Juli 30 Tage und im Oktober 30 Tage. Dann haben Sie die 90 Tage voll ausgeschöpft.
Auch dann zählt jeder Monat nur als 30 Tage. Wenn Sie im Juli das Auto 31 Tage nutzen, zählt das trotzdem nur als 30 Tage für die Berechnung nach § 191 BGB.
Ein Schaltjahr ist ein Jahr mit 366 Tagen. Das kommt alle vier Jahre vor. Im Februar gibt es dann 29 Tage. Für die Berechnung nach § 191 BGB spielt das aber keine Rolle. Ein Jahr zählt immer als 365 Tage, ein Monat immer als 30 Tage
Auch bei der Berechnung von Zinsen kann § 191 BGB helfen. Ein Zinsjahr wird dann mit 365 Tagen gerechnet. Das macht die Berechnung einfacher und einheitlich
Ja, es gibt Ausnahmen. § 191 BGB gilt nicht für alle Fristen und Zeiträume. Bei manchen speziellen Regeln, zum Beispiel im Arbeitsrecht oder bei der Verjährung, gelten andere Vorschriften. Auch bei der Berechnung von Trennungszeiten bei einer Scheidung wird § 191 BGB nicht angewendet
§ 191 BGB hilft, Zeiträume in Monaten oder Jahren zu berechnen, wenn diese nicht am Stück verlaufen müssen. Ein Monat zählt immer als 30 Tage, ein Jahr als 365 Tage. So wird die Berechnung einfach und für alle gleich. Die Regel gilt nicht immer, sondern nur, wenn die Zeiträume aufgeteilt werden können. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel bei der Verjährung oder bei bestimmten arbeitsrechtlichen Regelungen.
Wenn Sie Fragen zu Fristen, Zeiträumen oder zu anderen rechtlichen Themen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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