
Was regelt § 213 BGB?
Das BGB ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Es enthält viele Regeln für das tägliche Leben. Zum Beispiel für Verträge, Eigentum oder das Erben. § 213 ist eine Vorschrift im BGB. Vorschrift bedeutet: eine gesetzliche Regel.
§ 213 BGB regelt die sogenannte Hemmung und den Neubeginn der Verjährung bei bestimmten Ansprüchen. Das klingt kompliziert. Deshalb erkläre ich Ihnen die wichtigsten Begriffe zuerst.
Ein Anspruch ist das Recht, von jemandem etwas zu verlangen. Zum Beispiel: Sie haben ein Fahrrad gekauft. Das Fahrrad ist kaputt. Sie können vom Verkäufer verlangen, das Fahrrad zu reparieren oder Ihnen das Geld zurückzugeben. Das ist Ihr Anspruch.
Verjährung heißt: Nach einer bestimmten Zeit kann man einen Anspruch nicht mehr durchsetzen. Die Zeit, bis ein Anspruch verjährt, ist unterschiedlich. Meistens sind es drei Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Schuldner sagen: „Du bist zu spät. Ich muss nicht mehr zahlen.“
Hemmung bedeutet: Die Zeit, bis ein Anspruch verjährt, wird angehalten. Die Uhr bleibt stehen. Das passiert zum Beispiel, wenn Sie mit dem Schuldner verhandeln oder vor Gericht gehen.
Neubeginn heißt: Die Verjährungsfrist beginnt noch einmal von vorne zu laufen. Das passiert zum Beispiel, wenn der Schuldner Ihnen etwas zahlt oder den Anspruch anerkennt.
§ 213 BGB sagt: Wenn die Verjährung für einen Anspruch gehemmt wird oder neu beginnt, gilt das auch für andere Ansprüche, die aus demselben Grund bestehen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie mehrere Möglichkeiten haben, Ihr Recht durchzusetzen.
Sie kaufen ein Auto. Das Auto hat einen Mangel. Sie können wählen: Entweder Sie verlangen eine Reparatur oder Sie wollen Ihr Geld zurück. Beide Ansprüche beruhen auf demselben Grund: dem Mangel am Auto.
Wenn Sie nun zum Beispiel die Reparatur verlangen und dadurch die Verjährung gehemmt wird, gilt die Hemmung auch für den Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Sie müssen sich also nicht sofort für einen Weg entscheiden. Sie sind geschützt, falls Sie sich später umentscheiden möchten.
Der Gesetzgeber wollte Sie als Gläubiger schützen. Gläubiger ist die Person, die etwas verlangen kann. Wenn Sie mehrere Ansprüche haben, sollen Sie nicht Gefahr laufen, dass die anderen Ansprüche verjähren, während Sie einen Anspruch verfolgen. Sie müssen sich nicht sofort festlegen. Sie können erst einen Anspruch verfolgen und später einen anderen, ohne dass dieser verjährt ist
§ 213 BGB gilt, wenn Sie aus demselben Grund verschiedene Ansprüche haben. Das nennt man auch „elektive Konkurrenz“. Elektiv bedeutet: Sie können wählen. Die Ansprüche schließen sich gegenseitig aus. Sie können nur einen davon bekommen.
Ein weiteres Beispiel: Sie kaufen eine Waschmaschine. Sie ist defekt. Sie können entweder eine neue Maschine verlangen oder den Kaufpreis zurück. Wenn Sie zuerst eine neue Maschine verlangen und später Ihr Geld zurückwollen, schützt Sie § 213 BGB davor, dass der Anspruch auf Rückzahlung verjährt ist
Wenn Sie aus verschiedenen Gründen Ansprüche haben, gilt § 213 BGB nicht. Zum Beispiel: Sie haben einen Anspruch aus einem Vertrag und einen anderen aus einer Garantie. Das sind verschiedene Gründe. Dann schützt § 213 BGB nicht beide Ansprüche gleichzeitig
Wenn Sie zum Beispiel mit dem Verkäufer über die Reparatur verhandeln, wird die Verjährung gehemmt. Die Zeit läuft nicht weiter. Das gilt dann auch für den Anspruch auf Rückzahlung. Wenn der Verkäufer Ihnen einen Teil des Geldes zahlt, beginnt die Verjährung für beide Ansprüche neu
Ablaufhemmung bedeutet: Die Verjährung kann in bestimmten Fällen nicht ablaufen, auch wenn die Frist eigentlich vorbei ist. Zum Beispiel, wenn Sie noch minderjährig sind. Auch diese Ablaufhemmung gilt für alle Ansprüche aus demselben Grund
Das Ziel ist, Sie als Verbraucher oder Käufer zu schützen. Sie sollen nicht benachteiligt werden, wenn Sie sich zuerst für einen Anspruch entscheiden und später einen anderen geltend machen möchten. Sie müssen keine Angst haben, dass Ihnen Rechte verloren gehen, nur weil Sie sich nicht sofort festlegen
Sie sollten trotzdem darauf achten, dass Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen. Die Verjährung kann nur gehemmt oder neu begonnen werden, wenn Sie aktiv werden. Das heißt: Sie müssen zum Beispiel mit dem Schuldner verhandeln oder vor Gericht gehen. Sonst läuft die Verjährungsfrist weiter.
Wenn Sie unsicher sind, welche Ansprüche Sie haben oder wie Sie Ihre Rechte sichern können, sollten Sie sich beraten lassen. Kontaktieren Sie dazu die Anwalts- und Notarkanzlei Krau. Dort erhalten Sie kompetente Hilfe.
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