
Was regelt § 214 BGB?
§ 214 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt, was passiert, wenn ein Anspruch verjährt ist. Ein Anspruch ist zum Beispiel das Recht, Geld von jemandem zu bekommen oder eine bestimmte Sache zu verlangen. Verjährung bedeutet, dass nach einer bestimmten Zeit dieses Recht nicht mehr mit staatlicher Hilfe durchgesetzt werden kann. In diesem Text erkläre ich Ihnen in einfachen Worten, was das genau heißt und was Sie dazu wissen sollten
Verjährung ist eine Frist. Sie gibt an, wie lange Sie Ihr Recht durchsetzen können. Nach Ablauf dieser Frist kann der Schuldner, also die Person, die etwas schuldet, die Zahlung oder Leistung verweigern. Das nennt man das „Leistungsverweigerungsrecht“
Stellen Sie sich vor, Sie haben jemandem Geld geliehen. Sie haben drei Jahre Zeit, das Geld zurückzufordern. Nach diesen drei Jahren ist der Anspruch verjährt. Sie können zwar noch fragen, aber der andere kann die Zahlung verweigern und muss nicht mehr zahlen
§ 214 Absatz 1 BGB sagt: Nach Eintritt der Verjährung darf der Schuldner die Leistung verweigern. Das heißt: Er muss nicht mehr zahlen oder leisten, wenn er sich auf die Verjährung beruft. Das nennt man „Einrede der Verjährung“. Der Anspruch verschwindet also nicht, aber Sie können ihn nicht mehr mit Hilfe des Gerichts durchsetzen
Eine Einrede ist ein Recht, mit dem man sich gegen eine Forderung wehren kann. Der Schuldner muss sich aber ausdrücklich darauf berufen. Tut er das nicht, kann das Gericht trotzdem den Anspruch zusprechen
§ 214 Absatz 2 BGB regelt: Wenn der Schuldner nach Eintritt der Verjährung trotzdem zahlt, kann er das Geld nicht zurückfordern. Auch wenn er nicht wusste, dass der Anspruch schon verjährt war. Das nennt man „Erfüllbarkeit des Anspruchs“. Der Anspruch ist zwar verjährt, aber nicht verschwunden. Deshalb ist die Zahlung nicht „grundlos“
Sie haben eine Rechnung, die schon verjährt ist. Sie zahlen trotzdem. Dann können Sie das Geld nicht zurückverlangen, nur weil Sie die Verjährung nicht kannten
Es gibt Ausnahmen. Wenn der Schuldner nicht freiwillig zahlt, sondern gezwungen wird, etwa durch eine Zwangsvollstreckung, kann er das Geld zurückfordern. Auch wenn er unter Vorbehalt zahlt, also ausdrücklich sagt, dass er nur zahlt, falls der Anspruch noch nicht verjährt ist, kann er das Geld zurückverlangen
Wenn Sie eine Forderung haben, sollten Sie die Verjährungsfrist im Blick behalten. Nach Ablauf der Frist können Sie Ihr Recht nicht mehr vor Gericht durchsetzen. Wenn Sie eine Rechnung bekommen, die vielleicht schon verjährt ist, prüfen Sie das genau. Zahlen Sie nicht vorschnell. Wenn Sie schon gezahlt haben, können Sie das Geld meistens nicht zurückverlangen.
§ 214 BGB schützt Schuldner davor, nach Ablauf der Verjährungsfrist noch zahlen zu müssen. Er schützt aber auch Gläubiger, die freiwillige Zahlungen erhalten. Die Regeln sind klar: Nach der Verjährung kann der Schuldner die Zahlung verweigern, aber freiwillige Zahlungen bleiben bestehen.
Wenn Sie Fragen zu Verjährung oder zu Ihren Rechten und Pflichten haben, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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