
Was regelt § 23 HGB?
In diesem Text erfahren Sie, was § 23 HGB bedeutet und warum diese Vorschrift für Unternehmen wichtig ist. Sie bekommen eine leicht verständliche Erklärung. Fachbegriffe werden einfach erklärt.
Das HGB ist das Handelsgesetzbuch. Es enthält die wichtigsten Regeln für Kaufleute und Unternehmen in Deutschland. Es regelt zum Beispiel, wie Firmen heißen dürfen, wie sie Geschäfte machen und wie sie im Handelsregister eingetragen werden.
Mit „Firma“ meint das Gesetz nicht das ganze Unternehmen, sondern nur den Namen, unter dem ein Kaufmann oder eine Gesellschaft im Geschäftsleben auftritt. Die Firma steht im Handelsregister. Sie ist sozusagen der „offizielle Name“ des Unternehmens.
§ 23 HGB sagt: Die Firma, also der Name eines Unternehmens, darf nicht einfach allein verkauft oder übertragen werden. Sie kann nur zusammen mit dem Handelsgeschäft, also dem ganzen Unternehmen, weitergegeben werden
Sie dürfen den Namen Ihres Unternehmens nicht einfach an jemand anderen verkaufen, ohne dass auch das Unternehmen selbst übergeht. Der Name „klebt“ sozusagen am Unternehmen. Wenn Sie Ihr Geschäft verkaufen, darf der Käufer auch den Namen übernehmen. Aber nur den Namen zu verkaufen, ohne das Geschäft, ist verboten.
Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass jemand nur den bekannten Namen eines Unternehmens kauft, ohne das eigentliche Geschäft zu übernehmen. Das würde andere Menschen täuschen. Kunden und Geschäftspartner könnten glauben, sie hätten es mit dem alten, bewährten Unternehmen zu tun. In Wirklichkeit steckt aber ein ganz anderes Geschäft dahinter. Das wäre unfair und könnte zu Problemen führen
Die Firma soll zeigen, von welchem Unternehmen ein Angebot oder eine Leistung kommt. Das nennt man die „Herkunftsfunktion“. Wenn der Name einfach verkauft werden könnte, wäre diese Funktion nicht mehr gewährleistet. Deshalb darf die Firma nur zusammen mit dem Unternehmen übertragen werden
Die Regel sorgt auch für „Firmenwahrheit“. Das heißt: Der Name eines Unternehmens muss immer mit dem tatsächlichen Geschäft verbunden sein. So können alle erkennen, wer wirklich hinter einem Angebot steckt
Eine Leerübertragung ist, wenn nur der Name verkauft wird, aber kein echtes Geschäft dahintersteht. Das ist nach § 23 HGB verboten. Der Name darf nicht ohne das Unternehmen weitergegeben werden
Es gibt wenige Ausnahmen, die aber im Gesetz genau geregelt sind. Zum Beispiel kann bei einer Unternehmensnachfolge der Name weitergeführt werden, wenn das ganze Geschäft übergeht. Aber nur den Namen zu verkaufen, ist nicht erlaubt
Manchmal versuchen Menschen, das Gesetz zu umgehen. Zum Beispiel, indem sie so tun, als würden sie das ganze Unternehmen verkaufen, in Wirklichkeit aber nur den Namen weitergeben wollen. Solche Tricks sind nicht erlaubt. Der Vertrag wäre dann unwirksam. Das bedeutet: Er gilt rechtlich nicht
Es gibt aber auch Fälle, in denen eine Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb einstellt, aber als „leere Hülle“ (Mantel) weiterbesteht. Diese Hülle kann verkauft werden. Das ist erlaubt, weil die Gesellschaft als juristische Person weiter existiert. Hier wird nicht nur der Name verkauft, sondern die ganze Gesellschaft, auch wenn sie gerade kein Geschäft betreibt
Die Vorschrift gilt für alle Kaufleute und Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Auch für bestimmte andere Gesellschaften, wie zum Beispiel Partnerschaftsgesellschaften, gilt diese Regel entsprechend
Diese Regel schützt Kunden, Geschäftspartner und den Markt. Sie sorgt dafür, dass niemand durch den bloßen Kauf eines bekannten Namens Vorteile bekommt. Sie verhindert Täuschung und sorgt für Klarheit im Geschäftsleben.
Wenn Sie Fragen zur Übertragung eines Firmennamens oder zum Verkauf Ihres Unternehmens haben, sollten Sie sich beraten lassen. Für eine sichere und rechtlich einwandfreie Lösung nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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