
§ 26 HGB steht im Handelsgesetzbuch. Das Handelsgesetzbuch ist ein Gesetz für Kaufleute und Unternehmen. Es enthält viele Regeln für den Handel und für Firmen.
§ 26 HGB beschäftigt sich mit der sogenannten „Haftung“ des früheren Geschäftsinhabers, wenn ein Unternehmen verkauft oder übertragen wird. „Haftung“ bedeutet: Jemand muss für Schulden oder andere Verpflichtungen einstehen.
Wenn ein Geschäft verkauft wird, gibt es oft noch alte Schulden. Die Frage ist: Wer muss für diese alten Schulden aufkommen? Der neue Inhaber? Oder auch noch der alte? § 26 HGB regelt, wie lange der alte Inhaber noch für diese Schulden haftet.
Betroffen sind:
§ 26 HGB gilt, wenn ein Geschäft verkauft oder übertragen wird und der neue Inhaber das Geschäft unter dem alten Namen („Firma“) weiterführt oder öffentlich bekannt macht, dass er die Schulden übernimmt. Das steht in § 25 HGB, auf den § 26 HGB Bezug nimmt
Der frühere Inhaber haftet für alte Schulden, aber nur für eine bestimmte Zeit. Diese Zeit beträgt fünf Jahre. Nach fünf Jahren ist der alte Inhaber von der Haftung befreit. Das nennt man „Enthaftung“
Die Frist beginnt:
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Dort stehen wichtige Informationen über Firmen.
Damit der alte Inhaber noch haftet, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Nach fünf Jahren ist der alte Inhaber grundsätzlich frei von der Haftung für alte Schulden. Das gilt aber nur, wenn keine der oben genannten Bedingungen mehr vorliegt.
Ja, § 26 HGB ist „dispositiv“. Das bedeutet: Die Beteiligten können etwas anderes vereinbaren. Sie können zum Beispiel abmachen, dass der alte Inhaber länger oder kürzer haftet. Das geht aber nur, wenn alle zustimmen, also auch die Gläubiger
Eine solche Vereinbarung sollte am besten schriftlich gemacht werden. Das hilft, später Streit zu vermeiden. Manchmal steht so etwas auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Ja, es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel im Arbeitsrecht. Wenn ein Betrieb verkauft wird, gilt oft § 613a BGB. Dann kann der alte Inhaber manchmal sofort aus der Haftung entlassen werden, nicht erst nach fünf Jahren. Für andere Fälle, wie zum Beispiel bei ausgeschiedenen Gesellschaftern, gibt es ähnliche Regeln in anderen Gesetzen
Die Regel schützt beide Seiten:
§ 26 HGB regelt, wie lange der alte Inhaber eines Geschäfts nach dem Verkauf noch für alte Schulden haftet. Die Haftung endet in der Regel nach fünf Jahren. Es gibt Ausnahmen und die Möglichkeit, andere Vereinbarungen zu treffen. Die Regel schützt sowohl den alten als auch den neuen Inhaber und die Gläubiger.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen