Was regelt § 26 HGB?

März 18, 2026

Was regelt § 26 HGB?

§ 26 HGB steht im Handelsgesetzbuch. Das Handelsgesetzbuch ist ein Gesetz für Kaufleute und Unternehmen. Es enthält viele Regeln für den Handel und für Firmen.

§ 26 HGB beschäftigt sich mit der sogenannten „Haftung“ des früheren Geschäftsinhabers, wenn ein Unternehmen verkauft oder übertragen wird. „Haftung“ bedeutet: Jemand muss für Schulden oder andere Verpflichtungen einstehen.

Warum gibt es diese Regel?

Wenn ein Geschäft verkauft wird, gibt es oft noch alte Schulden. Die Frage ist: Wer muss für diese alten Schulden aufkommen? Der neue Inhaber? Oder auch noch der alte? § 26 HGB regelt, wie lange der alte Inhaber noch für diese Schulden haftet.

Die wichtigsten Punkte von § 26 HGB

Wer ist betroffen?

Betroffen sind:

  • Der alte Inhaber eines Geschäfts (Verkäufer)
  • Der neue Inhaber eines Geschäfts (Käufer)
  • Die Gläubiger (das sind die Personen oder Firmen, die noch Geld vom Geschäft bekommen sollen)

Wann gilt § 26 HGB?

§ 26 HGB gilt, wenn ein Geschäft verkauft oder übertragen wird und der neue Inhaber das Geschäft unter dem alten Namen („Firma“) weiterführt oder öffentlich bekannt macht, dass er die Schulden übernimmt. Das steht in § 25 HGB, auf den § 26 HGB Bezug nimmt 

Was regelt § 26 HGB genau?

Der frühere Inhaber haftet für alte Schulden, aber nur für eine bestimmte Zeit. Diese Zeit beträgt fünf Jahre. Nach fünf Jahren ist der alte Inhaber von der Haftung befreit. Das nennt man „Enthaftung“ 

Wann beginnt die Fünf-Jahres-Frist?

Die Frist beginnt:

  • Wenn der neue Inhaber im Handelsregister eingetragen wird, ab diesem Tag.
  • Wenn die Übernahme der Schulden öffentlich bekannt gemacht wird, ab diesem Tag 

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Dort stehen wichtige Informationen über Firmen.

Was muss passieren, damit der alte Inhaber noch haftet?

Damit der alte Inhaber noch haftet, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Schuld (Verbindlichkeit) muss innerhalb der fünf Jahre fällig werden.
  • Es muss ein gerichtliches Urteil oder ein anderer amtlicher Nachweis über die Schuld vorliegen.
  • Es muss eine Zwangsvollstreckung (zum Beispiel eine Pfändung) beantragt oder durchgeführt werden.
  • Bei Steuerschulden reicht ein offizieller Bescheid vom Amt 

Was regelt § 26 HGB?

Was passiert nach fünf Jahren?

Nach fünf Jahren ist der alte Inhaber grundsätzlich frei von der Haftung für alte Schulden. Das gilt aber nur, wenn keine der oben genannten Bedingungen mehr vorliegt.

Kann man die Regel ändern?

Ja, § 26 HGB ist „dispositiv“. Das bedeutet: Die Beteiligten können etwas anderes vereinbaren. Sie können zum Beispiel abmachen, dass der alte Inhaber länger oder kürzer haftet. Das geht aber nur, wenn alle zustimmen, also auch die Gläubiger 

Eine solche Vereinbarung sollte am besten schriftlich gemacht werden. Das hilft, später Streit zu vermeiden. Manchmal steht so etwas auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) 

Gibt es Ausnahmen?

Ja, es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel im Arbeitsrecht. Wenn ein Betrieb verkauft wird, gilt oft § 613a BGB. Dann kann der alte Inhaber manchmal sofort aus der Haftung entlassen werden, nicht erst nach fünf Jahren. Für andere Fälle, wie zum Beispiel bei ausgeschiedenen Gesellschaftern, gibt es ähnliche Regeln in anderen Gesetzen 

Warum ist diese Regel wichtig?

Die Regel schützt beide Seiten:

  • Der neue Inhaber weiß, dass er nicht allein für alle alten Schulden haftet.
  • Der alte Inhaber weiß, dass er nicht ewig für das alte Geschäft verantwortlich ist.
  • Die Gläubiger haben fünf Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Fachbegriffe einfach erklärt

  • Haftung: Die Pflicht, für Schulden oder Schäden aufzukommen.
  • Verbindlichkeit: Eine offene Schuld oder Verpflichtung.
  • Gläubiger: Jemand, der noch Geld oder eine Leistung bekommt.
  • Firma: Der Name, unter dem ein Geschäft betrieben wird.
  • Handelsregister: Ein öffentliches Verzeichnis, in dem wichtige Daten über Firmen stehen.
  • Enthaftung: Das Ende der Pflicht, für alte Schulden zu haften.
  • Dispositiv: Die Regel kann durch Vereinbarung geändert werden.
  • Zwangsvollstreckung: Das staatliche Eintreiben von Schulden, zum Beispiel durch Pfändung.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Vorgefertigte Vertragsregeln, die für viele Verträge gelten.

Zusammenfassung

§ 26 HGB regelt, wie lange der alte Inhaber eines Geschäfts nach dem Verkauf noch für alte Schulden haftet. Die Haftung endet in der Regel nach fünf Jahren. Es gibt Ausnahmen und die Möglichkeit, andere Vereinbarungen zu treffen. Die Regel schützt sowohl den alten als auch den neuen Inhaber und die Gläubiger.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.

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