
Was regelt § 28 HGB?
Sie möchten wissen, was § 28 des Handelsgesetzbuchs (HGB) regelt. Diese Vorschrift ist wichtig, wenn ein Einzelunternehmer – also eine einzelne Person, die ein Geschäft betreibt – sein Geschäft gemeinsam mit anderen weiterführen möchte. Das passiert oft, wenn jemand als neuer Partner in das Geschäft eintritt. § 28 HGB bestimmt, wer für alte Schulden und Forderungen des Geschäfts haftet, wenn aus dem Einzelunternehmen eine Gesellschaft wird. Das Gesetz schützt dabei vor allem die Gläubiger, also die Personen oder Firmen, denen das Geschäft noch Geld schuldet
Das Handelsgesetzbuch ist ein Gesetz, das die wichtigsten Regeln für Kaufleute und Unternehmen in Deutschland enthält. Es regelt zum Beispiel, wie Geschäfte geführt werden, wie Buchhaltung gemacht werden muss und wie Unternehmen miteinander Verträge schließen.
Ein Einzelkaufmann ist eine einzelne Person, die ein Handelsgeschäft betreibt. Sie ist alleiniger Inhaber des Geschäfts und haftet mit ihrem gesamten Vermögen für die Schulden des Geschäfts.
Eine Gesellschaft entsteht, wenn sich mehrere Personen zusammenschließen, um gemeinsam ein Geschäft zu betreiben. Es gibt verschiedene Arten von Gesellschaften, zum Beispiel die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG). In einer Gesellschaft haften die Gesellschafter (das sind die Teilhaber) unterschiedlich für die Schulden der Firma.
§ 28 HGB wird wichtig, wenn aus einem Einzelunternehmen eine Gesellschaft wird. Das kann passieren, wenn ein zweiter oder dritter Partner in das Geschäft eintritt. Dann wird aus dem Einzelkaufmann eine Gesellschaft, zum Beispiel eine OHG oder KG.
Wenn jemand als persönlich haftender Gesellschafter (das ist jemand, der für alle Schulden des Geschäfts mit seinem eigenen Geld haftet) oder als Kommanditist (das ist ein Teilhaber, der nur mit einer bestimmten Summe haftet) in das Geschäft eines Einzelkaufmanns eintritt, dann gilt Folgendes:
Das Gesetz schützt die Gläubiger. Sie sollen nicht schlechter stehen, nur weil sich die Rechtsform des Geschäfts ändert. Deshalb haftet die neue Gesellschaft für alle alten Schulden. Die Gläubiger können sich also sicher sein, dass sie ihr Geld bekommen.
Es ist möglich, dass der Einzelkaufmann und die neuen Gesellschafter etwas anderes vereinbaren. Zum Beispiel können sie abmachen, dass die Gesellschaft nicht für die alten Schulden haftet. Aber: Diese Vereinbarung gilt gegenüber Dritten (also den Gläubigern) nur dann, wenn sie im Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht wurde oder wenn der Gläubiger ausdrücklich darüber informiert wurde
Manchmal wird der frühere Einzelkaufmann selbst Kommanditist in der neuen Gesellschaft. Dann haftet er nur noch mit seiner Einlage, also mit dem Geld, das er in die Gesellschaft eingebracht hat. Für die alten Schulden gibt es eine besondere Regel: Die Haftung ist zeitlich begrenzt. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen wird. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem wichtige Informationen über Unternehmen stehen
Wenn Sie als Einzelkaufmann einen Partner aufnehmen und eine Gesellschaft gründen, sollten Sie wissen:
Haftung heißt: Wer muss für Schulden aufkommen? Im Handelsrecht ist das besonders wichtig, weil es oft um viel Geld geht. Wer haftet, muss mit seinem Vermögen zahlen, wenn das Geschäft Schulden hat.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis beim Amtsgericht. Dort stehen wichtige Informationen über Unternehmen, zum Beispiel wer Gesellschafter ist und wer das Unternehmen vertreten darf. Jeder kann das Handelsregister einsehen.
Gläubiger sind Personen oder Firmen, die noch Geld von einem Unternehmen bekommen. Schuldner sind diejenigen, die das Geld zahlen müssen.
Das Gesetz will verhindern, dass Gläubiger durch einen Wechsel von Einzelunternehmen zu einer Gesellschaft benachteiligt werden. Wenn ein neues Gesicht im Unternehmen auftaucht, sollen die alten Schulden nicht einfach verschwinden. Die neue Gesellschaft übernimmt die Verantwortung.
Wenn Sie planen, Ihr Einzelunternehmen in eine Gesellschaft umzuwandeln oder einen Partner aufzunehmen, sollten Sie genau prüfen, welche Haftungsregeln für Sie gelten. Es ist wichtig, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten und die Eintragungen im Handelsregister nicht zu vergessen.
Tipp: Für eine rechtssichere Gestaltung und alle Fragen rund um die Haftung empfiehlt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf, um sich individuell beraten zu lassen.
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