Was regelt § 3 HGB?

März 16, 2026

Was regelt § 3 HGB?

Einführung

Sie fragen: Was regelt § 3 HGB? In diesem Text erkläre ich Ihnen in einfachen Worten, was § 3 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bedeutet. Ich erkläre alle wichtigen Begriffe und gebe Ihnen einen verständlichen Überblick. Sie erfahren, warum diese Vorschrift für Landwirte und Forstwirte wichtig ist und was sie für den Alltag bedeutet.

Was ist das Handelsgesetzbuch (HGB)?

Das Handelsgesetzbuch, kurz HGB, ist ein Gesetz. Es regelt die Rechte und Pflichten von Kaufleuten in Deutschland. Kaufleute sind Menschen oder Firmen, die ein Handelsgewerbe betreiben. Ein Handelsgewerbe ist ein Geschäft, das auf Dauer angelegt ist und mit dem regelmäßig Geld verdient werden soll. Das HGB gilt nicht für alle Unternehmen, sondern nur für bestimmte.

Was steht in § 3 HGB?

Der Wortlaut von § 3 HGB

§ 3 HGB regelt die besonderen Regeln für Land- und Forstwirte. Das sind Menschen oder Firmen, die Landwirtschaft oder Forstwirtschaft betreiben. Landwirtschaft ist zum Beispiel der Anbau von Getreide, Gemüse oder die Haltung von Tieren. Forstwirtschaft ist die Bewirtschaftung von Wäldern, also das Pflanzen und Fällen von Bäumen.

Drei wichtige Absätze

§ 3 HGB besteht aus drei Teilen, die Absätze genannt werden:

  1. Absatz 1: Die Vorschriften des § 1 HGB gelten nicht für Land- und Forstwirte. Das heißt: Land- und Forstwirte sind nicht automatisch Kaufleute, nur weil sie ein Unternehmen führen. Für normale Kaufleute gilt § 1 HGB. Für Land- und Forstwirte gilt das nicht. Sie sind also keine „Istkaufleute“ (das sind Unternehmer, die wegen der Art und Größe ihres Geschäfts immer Kaufleute sind) 
  2. Absatz 2: Wenn ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb so groß ist, dass er wie ein Handelsunternehmen geführt werden muss, kann der Inhaber sich ins Handelsregister eintragen lassen. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem wichtige Daten über Unternehmen stehen. Wer sich eintragen lässt, wird zum „Kannkaufmann“. Das bedeutet: Man kann, muss aber nicht Kaufmann werden. Nach der Eintragung gelten die gleichen Regeln wie für andere Kaufleute. Die Firma (also der Name des Unternehmens) kann dann nur nach den allgemeinen Regeln gelöscht werden 
  3. Absatz 3: Wenn ein Land- oder Forstwirt nebenbei noch ein anderes Unternehmen betreibt, das nur ein Nebengewerbe ist, gelten für dieses Nebengewerbe die gleichen Regeln wie für den Hauptbetrieb. Das heißt: Auch hier kann man sich ins Handelsregister eintragen lassen und wird dann für dieses Nebengewerbe Kaufmann 

Was bedeutet das für Land- und Forstwirte?

Keine automatische Kaufmannseigenschaft

Land- und Forstwirte sind nicht automatisch Kaufleute. Sie müssen sich nicht an die strengen Regeln für Kaufleute halten. Sie können aber freiwillig Kaufleute werden, wenn ihr Betrieb groß ist und sie das möchten.

Was regelt § 3 HGB?

Was ist ein „Kannkaufmann“?

Ein Kannkaufmann ist jemand, der freiwillig Kaufmann wird, indem er sich ins Handelsregister einträgt. Das ist ein Unterschied zum „Istkaufmann“. Ein Istkaufmann ist man automatisch, wenn das Unternehmen groß genug ist. Ein Kannkaufmann kann selbst entscheiden, ob er Kaufmann werden möchte 

Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Dort stehen wichtige Informationen über Unternehmen, zum Beispiel der Name, der Sitz und wer die Firma führt. Wer im Handelsregister steht, ist für andere als Kaufmann erkennbar. Das bringt Vorteile, aber auch mehr Pflichten.

Was ist ein Nebengewerbe?

Ein Nebengewerbe ist ein kleineres Unternehmen, das neben dem Hauptbetrieb geführt wird. Zum Beispiel: Ein Landwirt betreibt nebenbei noch einen Hofladen. Für dieses Nebengewerbe gelten die gleichen Regeln wie für den Hauptbetrieb. Auch hier kann man sich ins Handelsregister eintragen lassen 

Warum gibt es diese Sonderregelung?

Früher wurden Land- und Forstwirte anders behandelt als normale Kaufleute. Der Gesetzgeber wollte sie schützen, weil ihre Arbeit oft anders ist als die von Händlern oder Fabrikbesitzern. Land- und Forstwirte sollten nicht automatisch alle Pflichten eines Kaufmanns haben. Sie sollten selbst entscheiden können, ob sie Kaufmann werden wollen oder nicht 

Was sind die Folgen der Eintragung ins Handelsregister?

Wer sich als Land- oder Forstwirt ins Handelsregister eintragen lässt, wird Kaufmann. Das bedeutet:

  • Sie müssen die Regeln des HGB beachten.
  • Sie haben mehr Pflichten, zum Beispiel Buchführungspflichten.
  • Sie können unter einer Firma (also einem besonderen Namen) auftreten.
  • Sie können leichter Verträge abschließen, weil andere wissen, dass sie Kaufmann sind.
  • Sie haften aber auch nach den Regeln für Kaufleute.

Die Eintragung ist freiwillig. Wer sich nicht eintragen lässt, bleibt „Nichtkaufmann“ und muss die strengen Regeln des HGB nicht beachten 

Was passiert bei einem Nebengewerbe?

Wenn Sie als Land- oder Forstwirt ein Nebengewerbe haben, können Sie auch dieses ins Handelsregister eintragen lassen. Dann gelten die gleichen Regeln wie beim Hauptbetrieb. Sie werden für das Nebengewerbe Kaufmann und müssen die Regeln des HGB beachten 

Zusammenfassung

  • § 3 HGB regelt die Sonderstellung von Land- und Forstwirten im Handelsrecht.
  • Land- und Forstwirte sind keine Kaufleute, nur weil sie einen Betrieb führen.
  • Sie können aber freiwillig Kaufleute werden, wenn sie sich ins Handelsregister eintragen lassen.
  • Für Nebengewerbe gelten die gleichen Regeln.
  • Die Eintragung bringt Vorteile, aber auch mehr Pflichten.

Was sollten Sie tun?

Wenn Sie Landwirt oder Forstwirt sind und überlegen, ob Sie sich ins Handelsregister eintragen lassen sollten, gibt es viele Dinge zu beachten. Die Entscheidung hat rechtliche Folgen. Sie sollten sich gut informieren und beraten lassen.

Nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie eine persönliche und kompetente Beratung zu allen Fragen rund um § 3 HGB und das Handelsregister.

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