Was regelt § 30 GmbHG?

März 12, 2026

Was regelt § 30 GmbHG?

Einleitung

Sie fragen: Was regelt § 30 GmbHG? In diesem Text erkläre ich Ihnen einfach und verständlich, worum es in § 30 des Gesetzes über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) geht. Ich erkläre alle wichtigen Begriffe und gebe Ihnen viele Beispiele. So können Sie auch ohne juristische Vorkenntnisse verstehen, worum es geht.

Was ist eine GmbH?

Eine GmbH ist eine Firma, bei der die Haftung der Gesellschafter – also der Eigentümer – auf das sogenannte Stammkapital beschränkt ist. Das bedeutet: Wer Anteile an einer GmbH besitzt, haftet in der Regel nur mit dem Geld, das er in die Firma eingezahlt hat. Das private Vermögen bleibt geschützt.

Was ist das Stammkapital?

Das Stammkapital ist das Startkapital der GmbH. Es ist das Geld, das alle Gesellschafter zusammen mindestens in die Firma einzahlen müssen, damit die GmbH gegründet werden kann. In Deutschland sind das mindestens 25.000 Euro. Das Stammkapital soll sicherstellen, dass die Firma genug Geld hat, um ihre Rechnungen zu bezahlen.

Was steht in § 30 GmbHG?

Grundsatz: Das Stammkapital muss erhalten bleiben

§ 30 GmbHG sagt: Das Vermögen, das zur Erhaltung des Stammkapitals nötig ist, darf nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Das heißt: Die GmbH darf ihr wichtigstes Geld nicht einfach an die Eigentümer zurückgeben, solange sie es für ihre Aufgaben braucht. Das schützt die Firma und ihre Gläubiger – also alle, die noch Geld von der GmbH bekommen sollen, zum Beispiel Lieferanten oder Banken. 

Was bedeutet „Vermögen zur Erhaltung des Stammkapitals“?

Das ist das Geld und die Werte, die die GmbH braucht, um das Stammkapital zu erhalten. Wenn das Stammkapital zum Beispiel 25.000 Euro beträgt, muss die GmbH immer mindestens so viel Vermögen haben, damit sie ihre Rechnungen bezahlen kann. Sie darf also nicht einfach Geld an die Gesellschafter auszahlen, wenn dadurch das Stammkapital unterschritten wird.

Was sind Gesellschafter?

Gesellschafter sind die Eigentümer der GmbH. Sie haben Anteile an der Firma und treffen wichtige Entscheidungen. Sie dürfen aber nicht einfach das Geld der Firma für sich nehmen, wenn dadurch das Stammkapital gefährdet wird.

Was regelt § 30 GmbHG?

Ausnahmen: Wann darf trotzdem ausgezahlt werden?

§ 30 GmbHG kennt auch Ausnahmen. Es gibt Fälle, in denen die GmbH trotzdem Geld an die Gesellschafter auszahlen darf:

  1. Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag:
    Wenn es einen besonderen Vertrag gibt, der regelt, dass eine andere Firma die GmbH leitet oder ihren Gewinn bekommt, dann darf die GmbH auch Geld auszahlen. Das nennt man einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag.
    Ein Beispiel: Eine große Mutterfirma hat viele Tochterfirmen. Sie schließt mit einer Tochterfirma einen Vertrag, dass alle Gewinne an die Mutterfirma gehen. Dann darf die Tochterfirma auch Geld auszahlen, selbst wenn das Stammkapital betroffen ist. 
  2. Vollwertiger Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch:
    Wenn die GmbH von den Gesellschaftern eine gleichwertige Gegenleistung bekommt oder einen sicheren Anspruch darauf hat, dass das Geld zurückgezahlt wird, darf sie auch Geld auszahlen.
    Beispiel: Die GmbH verkauft einem Gesellschafter ein Auto zum normalen Marktpreis. Dann bekommt die GmbH ja den Wert des Autos in Geld zurück. Das ist erlaubt. 
  3. Gesellschafterdarlehen:
    Wenn ein Gesellschafter der GmbH Geld geliehen hat, darf die GmbH dieses Darlehen zurückzahlen. Das gilt auch für ähnliche Fälle, in denen ein Gesellschafter der GmbH auf andere Weise Geld zur Verfügung gestellt hat.
    Beispiel: Ein Gesellschafter hat der GmbH 10.000 Euro geliehen. Die GmbH darf dieses Geld zurückzahlen, auch wenn das Stammkapital dadurch berührt wird. 

Was sind Nachschüsse?

Manchmal müssen die Gesellschafter zusätzliches Geld in die GmbH einzahlen. Das nennt man Nachschüsse. Diese Nachschüsse dürfen zurückgezahlt werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, um Verluste auszugleichen. Aber: Die Rückzahlung darf erst nach drei Monaten erfolgen, nachdem alle Gesellschafter darüber informiert wurden. Außerdem darf kein Geld zurückgezahlt werden, solange das Stammkapital noch nicht vollständig eingezahlt ist. 

Warum gibt es diese Regeln?

Die Regeln in § 30 GmbHG schützen vor allem die Gläubiger der GmbH. Das sind Menschen oder Firmen, die noch Geld von der GmbH bekommen sollen. Sie sollen darauf vertrauen können, dass die GmbH immer genug Geld hat, um ihre Schulden zu bezahlen. Deshalb dürfen die Gesellschafter das wichtige Kapital nicht einfach für sich nehmen.

Was passiert, wenn gegen § 30 GmbHG verstoßen wird?

Wenn die GmbH gegen diese Vorschrift verstößt und trotzdem Geld an die Gesellschafter auszahlt, obwohl das Stammkapital dadurch gefährdet wird, müssen die Gesellschafter das Geld zurückzahlen. Das ist eine wichtige Schutzvorschrift für die Firma und ihre Gläubiger.

Zusammenfassung

  • § 30 GmbHG schützt das Stammkapital der GmbH.
  • Das wichtigste Geld der GmbH darf nicht einfach an die Eigentümer ausgezahlt werden.
  • Es gibt einige Ausnahmen, zum Beispiel bei bestimmten Verträgen oder wenn die GmbH eine gleichwertige Gegenleistung bekommt.
  • Die Regeln schützen vor allem die Gläubiger der GmbH.
  • Wer gegen die Vorschrift verstößt, muss das Geld zurückzahlen. 

Kontakt

Wenn Sie Fragen zu Ihrer GmbH haben oder unsicher sind, wie Sie mit Auszahlungen umgehen sollen, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie professionelle Hilfe und Beratung.


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