
Was regelt § 43a GmbHG?
In diesem Text erfahren Sie, was § 43a des Gesetzes über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) regelt. Sie bekommen eine leicht verständliche Erklärung. Fachbegriffe werden erklärt. Sie erhalten einen Überblick, warum diese Vorschrift wichtig ist und was sie für Geschäftsführer und andere Personen bedeutet.
Die GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das ist eine beliebte Unternehmensform in Deutschland. Sie schützt die Gesellschafter davor, mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Firma zu haften. Das bedeutet: Geht die GmbH pleite, verlieren die Gesellschafter höchstens das Geld, das sie in die Firma gesteckt haben.
§ 43a GmbHG verbietet es, bestimmten Personen Kredite aus dem Vermögen der GmbH zu geben, das zur Erhaltung des Stammkapitals nötig ist. Stammkapital ist das Geld, das die Gesellschafter am Anfang in die GmbH einzahlen müssen. Es beträgt mindestens 25.000 Euro. Dieses Geld soll immer in der Firma bleiben, damit die GmbH ihre Rechnungen bezahlen kann.
Im Gesetz steht: Geschäftsführern, anderen gesetzlichen Vertretern, Prokuristen oder zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigten Handlungsbevollmächtigten darf kein Kredit aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals notwendigen Vermögen der Gesellschaft gewährt werden. Wird trotzdem ein Kredit gegeben, muss dieser sofort zurückgezahlt werden, egal was vorher vereinbart wurde
Der Geschäftsführer leitet die GmbH. Er trifft wichtige Entscheidungen und vertritt die Firma nach außen.
Das sind Personen, die die GmbH rechtlich vertreten dürfen. Zum Beispiel: Liquidatoren, die die Firma auflösen.
Ein Prokurist ist jemand, der eine besondere Vollmacht hat. Er darf fast alle Geschäfte für die GmbH abschließen.
Das sind Personen, die eine Vollmacht für alle Geschäfte der GmbH haben. Sie dürfen aber nicht alles, wie ein Prokurist. Nur wer für den gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigt ist, fällt unter das Verbot
Ein Kredit ist Geld, das jemand von der GmbH geliehen bekommt und später zurückzahlen muss. Das Verbot gilt nicht nur für klassische Darlehen. Auch Bürgschaften, Vorschüsse auf das Gehalt, Stundungen (das Hinauszögern von Zahlungen) oder das Übernehmen von Schulden für andere können darunterfallen
Das Verbot schützt das Geld der GmbH. Es soll verhindern, dass wichtige Personen sich selbst oder anderen aus dem Führungskreis Geld der Firma leihen und damit das Stammkapital gefährden. Das Stammkapital ist der „Notgroschen“ der GmbH. Es soll immer da sein, damit die Firma ihre Schulden bezahlen kann. Die Regel schützt vor allem die Gläubiger, also die Leute, die noch Geld von der GmbH bekommen sollen, wie Lieferanten oder Banken
Wird trotzdem ein Kredit gegeben, muss dieser sofort zurückgezahlt werden. Es ist egal, was im Vertrag steht. Die Rückzahlung kann nicht aufgeschoben werden. Das Gesetz ist hier sehr streng. Es schützt das Stammkapital ohne Ausnahme
Nein, das Verbot gilt immer. Es darf nicht durch einen Vertrag umgangen werden. Auch wenn alle Beteiligten einverstanden sind, bleibt das Verbot bestehen. Das Gesetz ist zwingend. Es kann nicht durch eine andere Vereinbarung aufgehoben werden
Das Verbot gilt nur für die genannten Personen. Andere Mitarbeiter oder Gesellschafter, die nicht Geschäftsführer sind, dürfen unter bestimmten Bedingungen Kredite bekommen. Für sie gelten andere Regeln, zum Beispiel § 30 GmbHG. Aber auch hier ist das Stammkapital geschützt
Ist der Geschäftsführer auch Gesellschafter, gilt das Verbot trotzdem. Es ist sogar besonders streng. Denn der Geschäftsführer könnte sich sonst selbst einen Kredit geben und das Geld der Firma für sich nutzen. Das soll verhindert werden
Manchmal versuchen Personen, das Verbot zu umgehen. Zum Beispiel, indem sie den Kredit an Ehepartner oder Kinder geben. Auch das ist verboten, wenn es nur dazu dient, das Gesetz zu umgehen. Das Gesetz schaut auf den wirklichen Zweck, nicht nur auf den Vertrag
Wenn mehrere Personen gemeinsam einen Kredit bekommen und einer von ihnen unter das Verbot fällt, ist der ganze Kredit verboten. Nur wenn der Kredit aufgeteilt wird und der verbotene Teil klar getrennt ist, kann der erlaubte Teil bestehen bleiben
Das Verbot schützt die Firma und ihre Gläubiger. Es sorgt dafür, dass das Stammkapital immer erhalten bleibt. So können Lieferanten, Banken und andere sicher sein, dass sie ihr Geld bekommen, wenn sie mit der GmbH Geschäfte machen
Der Kredit muss sofort zurückgezahlt werden. Die GmbH kann das Geld jederzeit zurückfordern. Auch wenn im Vertrag etwas anderes steht, gilt das Gesetz. Wer das Verbot missachtet, kann außerdem persönlich haftbar gemacht werden. Das heißt: Er muss für den Schaden aufkommen, den die GmbH dadurch erleidet
§ 43a GmbHG verbietet es, Geschäftsführern und ähnlichen Personen Kredite aus dem für das Stammkapital notwendigen Geld der GmbH zu geben. Das soll das Geld der Firma schützen. Das Verbot gilt immer und kann nicht umgangen werden. Wird es verletzt, muss das Geld sofort zurückgezahlt werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben oder rechtliche Hilfe brauchen, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen