
§ 6 des Gesetzes über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: GmbHG) legt fest, wer Geschäftsführer einer GmbH sein kann und welche Voraussetzungen dafür gelten
Eine GmbH ist eine Firma. Die Abkürzung steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Das bedeutet: Die Firma haftet nur mit ihrem eigenen Geld. Die Menschen, denen die Firma gehört (die Gesellschafter), müssen nicht mit ihrem Privatvermögen zahlen, wenn die Firma Schulden macht.
Ein Geschäftsführer ist die Person, die eine GmbH leitet. Er oder sie entscheidet, was die Firma macht, unterschreibt Verträge und vertritt die Firma nach außen. Es kann einen oder mehrere Geschäftsführer geben
Nicht jeder kann Geschäftsführer sein. Das Gesetz stellt klare Regeln auf:
Nur eine natürliche Person darf Geschäftsführer werden. Das heißt: Es muss ein Mensch sein. Eine andere Firma kann nicht Geschäftsführer sein
Der Geschäftsführer muss „unbeschränkt geschäftsfähig“ sein. Das bedeutet: Er oder sie muss volljährig sein und darf nicht unter Betreuung stehen, die das eigene Geld betrifft. Eine Betreuung ist eine rechtliche Hilfe für Menschen, die wichtige Dinge nicht mehr selbst regeln können
Der Geschäftsführer darf nicht durch ein Gericht oder eine Behörde verboten bekommen haben, einen bestimmten Beruf oder ein Gewerbe auszuüben. Das gilt besonders, wenn das Verbot zu dem passt, was die GmbH macht
Wer wegen bestimmter schwerer Straftaten zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt wurde, darf fünf Jahre lang kein Geschäftsführer sein.
Dazu zählen zum Beispiel:
Diese Regeln gelten auch, wenn jemand im Ausland für eine vergleichbare Straftat verurteilt wurde oder ein Verbot aus einem anderen EU-Land besteht
Ein Geschäftsführer kann Gesellschafter sein, muss es aber nicht. Auch jemand, der nicht zur Firma gehört, kann Geschäftsführer werden. Die Bestellung, also die Ernennung, steht oft im Gesellschaftsvertrag. Das ist der Vertrag, mit dem die GmbH gegründet wurde. Manchmal wird der Geschäftsführer auch später durch einen Beschluss der Gesellschafter bestimmt
Manchmal steht im Gesellschaftsvertrag: Alle Gesellschafter sollen Geschäftsführer sein. Dann sind nur die Personen Geschäftsführer, die bei dieser Regel schon Gesellschafter waren. Neue Gesellschafter werden nicht automatisch Geschäftsführer
Wenn Gesellschafter absichtlich oder grob fahrlässig (also sehr unvorsichtig) zulassen, dass jemand Geschäftsführer wird, der das nicht darf, haften sie für den Schaden. Das bedeutet: Sie müssen der Firma das Geld ersetzen, das durch Fehler dieses Geschäftsführers verloren geht
Die Regeln für Geschäftsführer sind streng. Fehler können teuer werden. Die Anwalts- und Notarkanzlei Krau hilft Ihnen, alles richtig zu machen. Sie bekommen dort Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um die GmbH und die Geschäftsführung.
Nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf, um sicherzugehen, dass Ihre GmbH rechtlich auf der sicheren Seite ist!
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