Was regelt § 6 GmbHG?

März 10, 2026

Was regelt § 6 GmbHG?

§ 6 des Gesetzes über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: GmbHG) legt fest, wer Geschäftsführer einer GmbH sein kann und welche Voraussetzungen dafür gelten 

Was ist eine GmbH?

Eine GmbH ist eine Firma. Die Abkürzung steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Das bedeutet: Die Firma haftet nur mit ihrem eigenen Geld. Die Menschen, denen die Firma gehört (die Gesellschafter), müssen nicht mit ihrem Privatvermögen zahlen, wenn die Firma Schulden macht.

Was ist ein Geschäftsführer?

Ein Geschäftsführer ist die Person, die eine GmbH leitet. Er oder sie entscheidet, was die Firma macht, unterschreibt Verträge und vertritt die Firma nach außen. Es kann einen oder mehrere Geschäftsführer geben 

Wer darf Geschäftsführer werden?

Nicht jeder kann Geschäftsführer sein. Das Gesetz stellt klare Regeln auf:

Natürliche Person

Nur eine natürliche Person darf Geschäftsführer werden. Das heißt: Es muss ein Mensch sein. Eine andere Firma kann nicht Geschäftsführer sein 

Geschäftsfähigkeit

Der Geschäftsführer muss „unbeschränkt geschäftsfähig“ sein. Das bedeutet: Er oder sie muss volljährig sein und darf nicht unter Betreuung stehen, die das eigene Geld betrifft. Eine Betreuung ist eine rechtliche Hilfe für Menschen, die wichtige Dinge nicht mehr selbst regeln können 

Keine Verbote

Der Geschäftsführer darf nicht durch ein Gericht oder eine Behörde verboten bekommen haben, einen bestimmten Beruf oder ein Gewerbe auszuüben. Das gilt besonders, wenn das Verbot zu dem passt, was die GmbH macht 

Keine schweren Straftaten

Wer wegen bestimmter schwerer Straftaten zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt wurde, darf fünf Jahre lang kein Geschäftsführer sein.

Was regelt § 6 GmbHG?

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Insolvenzverschleppung (wenn man zu spät Insolvenz anmeldet)
  • Insolvenzstraftaten (Betrug im Zusammenhang mit einer Pleite)
  • Falsche Angaben gegenüber Behörden
  • Unrichtige Darstellung der Firma
  • Betrug und andere Vermögensdelikte

Diese Regeln gelten auch, wenn jemand im Ausland für eine vergleichbare Straftat verurteilt wurde oder ein Verbot aus einem anderen EU-Land besteht 

Wie wird man Geschäftsführer?

Ein Geschäftsführer kann Gesellschafter sein, muss es aber nicht. Auch jemand, der nicht zur Firma gehört, kann Geschäftsführer werden. Die Bestellung, also die Ernennung, steht oft im Gesellschaftsvertrag. Das ist der Vertrag, mit dem die GmbH gegründet wurde. Manchmal wird der Geschäftsführer auch später durch einen Beschluss der Gesellschafter bestimmt 

Was passiert, wenn alle Gesellschafter Geschäftsführer sein sollen?

Manchmal steht im Gesellschaftsvertrag: Alle Gesellschafter sollen Geschäftsführer sein. Dann sind nur die Personen Geschäftsführer, die bei dieser Regel schon Gesellschafter waren. Neue Gesellschafter werden nicht automatisch Geschäftsführer 

Was passiert, wenn jemand verbotenerweise Geschäftsführer wird?

Wenn Gesellschafter absichtlich oder grob fahrlässig (also sehr unvorsichtig) zulassen, dass jemand Geschäftsführer wird, der das nicht darf, haften sie für den Schaden. Das bedeutet: Sie müssen der Firma das Geld ersetzen, das durch Fehler dieses Geschäftsführers verloren geht 

Zusammenfassung

  • Eine GmbH braucht mindestens einen Geschäftsführer.
  • Geschäftsführer kann nur ein Mensch sein, der voll geschäftsfähig ist.
  • Es dürfen keine Verbote oder schwere Verurteilungen vorliegen.
  • Auch Nicht-Gesellschafter können Geschäftsführer werden.
  • Wer verbotenerweise jemanden zum Geschäftsführer macht, haftet für Schäden.

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