
Was regelt § 6 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch?
Sie möchten wissen, was § 6 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz: Hess.AGBGB) zur „Leistung von Erzeugnissen“ regelt und wie diese Vorschrift zu verstehen ist. Im Folgenden erkläre ich Ihnen den Inhalt der Vorschrift in einfachen Worten. Ich erläutere alle wichtigen Begriffe und gebe Beispiele, damit Sie den Text gut verstehen können.
§ 6 Hess.AGBGB sagt:
Wenn jemand (der Schuldner) verpflichtet ist, Erzeugnisse zu liefern, die auf einem bestimmten Grundstück gewonnen werden, dann darf der andere (der Gläubiger) nur Erzeugnisse von mittlerer Art und Güte verlangen. Diese Erzeugnisse müssen so sein, wie sie bei einer ordentlichen, also normalen und sorgfältigen Bewirtschaftung des Grundstücks entstehen würden
Die Vorschrift soll Streit vermeiden. Sie sorgt dafür, dass der Schuldner nicht besonders schlechte Erzeugnisse liefern darf, aber auch nicht gezwungen ist, besonders gute oder seltene Erzeugnisse zu liefern.
Der Gläubiger bekommt das, was bei normaler Nutzung des Grundstücks üblich ist
Sie haben ein Stück Land gepachtet. Im Vertrag steht, dass Sie dem Verpächter jedes Jahr einen Teil der Ernte geben müssen. Sie müssen dann nur so viel und so gute Erzeugnisse abgeben, wie bei normaler Bewirtschaftung des Landes üblich sind. Sie müssen keine besonders hochwertigen oder seltenen Früchte liefern, aber auch keine schlechten oder verdorbenen Sachen.
Sie übergeben Ihren Bauernhof an Ihre Kinder. Im Gegenzug sollen Sie jedes Jahr einen Teil der Ernte bekommen. Auch hier gilt: Sie können Erzeugnisse von mittlerer Qualität verlangen, so wie sie bei normaler Bewirtschaftung des Hofes anfallen würden.
Wenn das Grundstück schlecht bewirtschaftet wird, darf der Gläubiger trotzdem Erzeugnisse von mittlerer Art und Güte verlangen. Wenn das Grundstück besonders gut bewirtschaftet wird und die Ernte außergewöhnlich gut ist, kann der Gläubiger trotzdem nur die normale, mittlere Qualität verlangen. Das schützt beide Seiten vor unfairen Forderungen
Kommt es zum Streit, muss geprüft werden, was bei normaler Bewirtschaftung auf dem Grundstück üblich ist. Man schaut sich an, wie andere Landwirte in der Gegend wirtschaften und welche Erträge dort normalerweise erzielt werden. So kann man feststellen, was „mittlere Art und Güte“ bedeutet.
Wenn Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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