Was regelt § 6 HGB?

März 16, 2026

Was regelt § 6 HGB?

Einführung: Was ist das HGB und was bedeutet § 6?

Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist ein Gesetz, das die Regeln für Kaufleute und Unternehmen in Deutschland festlegt. § 6 HGB ist eine Vorschrift in diesem Gesetz. Sie regelt, wann eine Gesellschaft als „Kaufmann“ gilt und welche Folgen das hat. Ein „Kaufmann“ ist im Recht jemand, der ein Handelsgewerbe betreibt. Das bedeutet: Er handelt regelmäßig mit Waren oder Dienstleistungen, um damit Geld zu verdienen.

Was steht in § 6 HGB?

§ 6 HGB hat zwei Absätze. Absatz 1 sagt: Die Vorschriften für Kaufleute gelten auch für Handelsgesellschaften. Absatz 2 sagt: Die Rechte und Pflichten eines Vereins, der vom Gesetz als Kaufmann behandelt wird, bleiben bestehen, auch wenn er kein Handelsgewerbe betreibt 

Was ist eine Handelsgesellschaft?

Eine Handelsgesellschaft ist eine Gruppe von Personen, die gemeinsam ein Unternehmen betreiben. Beispiele sind die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Auch die Aktiengesellschaft (AG) und die Europäische Gesellschaft (SE) gehören dazu. Diese Gesellschaften sind im HGB oder in anderen Gesetzen genau beschrieben 

Was bedeutet „Kaufmannseigenschaft“?

Die „Kaufmannseigenschaft“ bedeutet: Eine Person oder Gesellschaft wird rechtlich wie ein Kaufmann behandelt. Das hat viele Folgen. Zum Beispiel müssen Kaufleute besondere Bücher führen und bestimmte Regeln beim Abschluss von Verträgen beachten. Auch für die Haftung und die Verjährung von Ansprüchen gelten besondere Vorschriften 

Warum gibt es § 6 HGB?

§ 6 HGB sorgt dafür, dass Handelsgesellschaften immer als Kaufleute gelten. Das gilt unabhängig davon, ob sie wirklich ein Handelsgewerbe betreiben oder nicht. Das nennt man „Formkaufmann“. Das ist ein Fachwort. Es bedeutet: Die Gesellschaft ist allein wegen ihrer Rechtsform Kaufmann – nicht wegen ihrer Tätigkeit. Auch Vereine, die vom Gesetz als Kaufmann behandelt werden, bleiben Kaufmann, selbst wenn sie kein Handelsgewerbe betreiben 

Was sind die Folgen der Kaufmannseigenschaft?

Handelsgeschäfte

Alle Geschäfte, die eine Handelsgesellschaft macht, sind „Handelsgeschäfte“. Das heißt: Es gelten die besonderen Regeln für Kaufleute. Zum Beispiel gibt es strengere Regeln für Verträge, für die Beweisführung und für die Verjährung von Ansprüchen.

Was regelt § 6 HGB?

Die Gesellschaft muss außerdem Bücher führen und Jahresabschlüsse machen. Das gilt auch, wenn die Gesellschaft nur wenig oder gar keinen Gewinn macht 

Keine Unterscheidung zwischen Privat und Geschäft

Handelsgesellschaften haben keine „Privatsphäre“ wie eine Privatperson. Alle ihre Geschäfte sind immer Handelsgeschäfte. Das unterscheidet sie von Einzelkaufleuten, die auch private Geschäfte machen können 

Gleichbehandlung im Recht

§ 6 HGB sorgt dafür, dass Handelsgesellschaften im Recht genauso behandelt werden wie andere Kaufleute. Das ist wichtig für die Rechtssicherheit. So weiß jeder, welche Regeln gelten. Auch Gerichte wenden diese Vorschrift an, um sicherzustellen, dass alle Gesellschaften gleich behandelt werden 

Wer ist noch Formkaufmann?

Nicht nur Handelsgesellschaften sind Formkaufleute. Auch andere Vereine, die vom Gesetz als Kaufmann angesehen werden, gehören dazu. Beispiele sind die GmbH, die Aktiengesellschaft (AG) und die eingetragene Genossenschaft (eG). Bei diesen Gesellschaften ist es egal, was sie genau machen. Sie sind immer Kaufmann, auch wenn sie zum Beispiel nur Vermögen verwalten oder einen gemeinnützigen Zweck verfolgen 

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie eine Handelsgesellschaft gründen oder Mitglied einer solchen Gesellschaft sind, gelten für Sie die Regeln für Kaufleute. Sie müssen zum Beispiel Buch führen, Bilanzen erstellen und bestimmte Vorschriften beim Abschluss von Verträgen beachten. Das gilt auch, wenn Ihr Unternehmen nur klein ist oder keinen Gewinn macht. Auch Vereine, die vom Gesetz als Kaufmann behandelt werden, müssen diese Regeln einhalten 

Zusammenfassung

§ 6 HGB legt fest, dass Handelsgesellschaften und bestimmte Vereine immer wie Kaufleute behandelt werden. Das bedeutet: Für sie gelten die besonderen Regeln des Handelsrechts. Das betrifft zum Beispiel die Buchführung, Verträge und die Haftung. Die Vorschrift sorgt für Klarheit und Gleichbehandlung im Wirtschaftsleben.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Gesellschaft oder zu § 6 HGB haben, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.

RA und Notar Krau

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