
Was regelt § 60 GmbHG?
Sie möchten wissen, was § 60 GmbHG regelt. In diesem Text erkläre ich Ihnen den Inhalt dieser Vorschrift in einfacher Sprache. Ich erkläre Ihnen auch alle wichtigen Begriffe. So können Sie das Thema gut verstehen, auch wenn Sie keine Vorkenntnisse im Recht haben.
Eine GmbH ist eine „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Das ist eine besondere Form einer Firma. Sie wird oft gewählt, weil die Haftung – also das Risiko – für die Gesellschafter begrenzt ist. Das bedeutet: Die Gesellschafter haften in der Regel nur mit dem Geld, das sie in die Firma eingebracht haben. Ihr Privatvermögen bleibt meistens geschützt.
§ 60 GmbHG steht im Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG). Diese Vorschrift regelt, wann eine GmbH aufgelöst wird. „Auflösung“ bedeutet, dass die GmbH rechtlich beendet wird. Sie hört auf zu existieren. Das ist der erste Schritt, bevor das Vermögen verteilt und die Firma aus dem Handelsregister gelöscht wird.
§ 60 GmbHG nennt verschiedene Gründe, warum eine GmbH aufgelöst werden kann. Ich erkläre Ihnen diese Gründe einzeln und in einfachen Worten:
Manchmal steht im Gesellschaftsvertrag, dass die GmbH nur für eine bestimmte Zeit bestehen soll. Ist diese Zeit vorbei, wird die GmbH automatisch aufgelöst. Ein Gesellschaftsvertrag ist eine Art Vertrag, in dem die wichtigsten Regeln für die GmbH stehen.
Die Gesellschafter – das sind die Eigentümer der GmbH – können gemeinsam beschließen, die Firma aufzulösen. Dafür müssen sie in einer Gesellschafterversammlung abstimmen. In der Regel braucht man dafür eine Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen. Das bedeutet: Mindestens 75 von 100 Stimmen müssen dafür sein. Im Gesellschaftsvertrag kann aber auch eine andere Regel stehen.
Ein Gericht kann die Auflösung der GmbH anordnen. Das passiert zum Beispiel, wenn es schwere Fehler im Gesellschaftsvertrag gibt oder wenn es Streit gibt, der nicht anders gelöst werden kann. Auch eine Verwaltungsbehörde kann in bestimmten Fällen die Auflösung anordnen.
Wenn die GmbH zahlungsunfähig ist, also ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, wird ein Insolvenzverfahren eröffnet. Das ist ein Verfahren, bei dem ein Insolvenzverwalter das Vermögen der GmbH verwaltet und die Gläubiger – das sind die Personen oder Firmen, denen die GmbH Geld schuldet – möglichst gerecht bezahlt werden. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die GmbH aufgelöst.
Es gibt aber eine Ausnahme: Wird das Insolvenzverfahren eingestellt oder nach einem sogenannten Insolvenzplan aufgehoben, können die Gesellschafter beschließen, die GmbH fortzusetzen. Ein Insolvenzplan ist ein Plan, wie die GmbH gerettet werden kann.
Manchmal hat die GmbH so wenig Vermögen, dass nicht einmal die Kosten für ein Insolvenzverfahren bezahlt werden können. Dann wird das Insolvenzverfahren gar nicht erst eröffnet. In diesem Fall wird die GmbH ebenfalls aufgelöst.
Wenn das Registergericht – das ist das Amt, das die GmbH im Handelsregister einträgt – feststellt, dass der Gesellschaftsvertrag einen schweren Fehler hat, kann es die Auflösung der GmbH anordnen. Das passiert aber nur in besonderen Fällen.
Wenn die GmbH kein Vermögen mehr hat, kann das Registergericht die GmbH aus dem Handelsregister löschen. Das nennt man „Löschung wegen Vermögenslosigkeit“. Damit ist die GmbH aufgelöst.
Im Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter noch andere Gründe für die Auflösung festlegen. Zum Beispiel kann vereinbart werden, dass die GmbH aufgelöst wird, wenn ein bestimmtes Ziel erreicht ist oder wenn ein wichtiger Gesellschafter ausscheidet.
Nach der Auflösung beginnt die sogenannte Liquidation. Das bedeutet: Das Vermögen der GmbH wird verteilt. Zuerst werden die Schulden bezahlt. Was übrig bleibt, bekommen die Gesellschafter. Am Ende wird die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht. Dann existiert sie nicht mehr.
§ 60 GmbHG regelt, wann eine GmbH aufgelöst wird. Es gibt verschiedene Gründe dafür. Die wichtigsten sind: Ablauf der Zeit, Beschluss der Gesellschafter, gerichtliche Entscheidung, Insolvenz, kein Vermögen mehr oder schwere Fehler im Vertrag. Im Gesellschaftsvertrag können noch weitere Gründe stehen. Nach der Auflösung wird das Vermögen verteilt und die GmbH gelöscht.
Wenn Sie Fragen zur Auflösung einer GmbH haben oder Unterstützung brauchen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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