
§ 7 GmbHG beschreibt, wie eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) offiziell gegründet und angemeldet wird. Er legt fest, was Sie tun müssen, damit Ihre GmbH im Handelsregister eingetragen wird. Erst mit dieser Eintragung entsteht die GmbH rechtlich. Das bedeutet: Vorher gibt es die GmbH noch nicht als eigenständige Firma.
Sie müssen Ihre neue GmbH beim Handelsregister anmelden. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis beim Amtsgericht. Dort stehen wichtige Informationen über Unternehmen. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk Ihre GmbH ihren Sitz hat. Der Sitz ist der Ort, an dem Ihre Firma offiziell gemeldet ist.
Die Geschäftsführer der GmbH müssen die Anmeldung vornehmen. Geschäftsführer sind die Personen, die die GmbH leiten. Sie unterschreiben die Anmeldung. Sie dürfen diese Aufgabe nicht an andere abgeben. Das nennt man „höchstpersönliche Erklärung“.
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Ihre Unterschrift muss ein Notar beglaubigen. Ein Notar ist eine Person, die wichtige Dokumente rechtlich prüft und bestätigt. Seit 2022 können Sie die Anmeldung auch online machen. Dann beglaubigt der Notar Ihre Unterschrift digital. Die Anmeldung wird elektronisch an das Gericht geschickt.
Eine GmbH braucht ein Stammkapital. Das ist das Geld, das die Gesellschafter (also die Gründer) in die Firma einzahlen. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro.
Wenn Sie das Kapital in Geld einzahlen, nennt man das Bareinlage. Sie müssen nicht alles auf einmal einzahlen. Es reicht, wenn Sie auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrags einzahlen. Der Nennbetrag ist der Wert, den ein Geschäftsanteil laut Vertrag hat. Insgesamt muss aber mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (also 12.500 Euro) eingezahlt sein, bevor Sie die GmbH anmelden dürfen.
Manchmal bringen Gesellschafter statt Geld andere Werte ein, zum Beispiel ein Auto oder Maschinen. Das nennt man Sacheinlage. Diese Sachen müssen Sie vor der Anmeldung vollständig an die GmbH übertragen. Die Sachen müssen der GmbH endgültig gehören und zur freien Verfügung stehen.
Sie müssen alle Unterlagen zusammenstellen, die das Gericht verlangt. Dazu gehören zum Beispiel der Gesellschaftsvertrag (das ist der Vertrag, in dem die Regeln der GmbH stehen), eine Liste der Gesellschafter und die Nachweise über das eingezahlte Kapital.
Das Gericht prüft Ihre Unterlagen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, trägt es die GmbH ins Handelsregister ein. Erst dann entsteht die GmbH rechtlich. Das bedeutet: Erst ab diesem Zeitpunkt können Sie im Namen der GmbH Verträge abschließen und Geschäfte machen.
Wenn Sie nicht genug Geld eingezahlt haben oder Unterlagen fehlen, wird die Anmeldung zurückgewiesen. Sie können die Fehler aber beheben und die Anmeldung wiederholen.
Wenn Sie eine GmbH gründen möchten, ist eine gute Vorbereitung wichtig. Sie sollten sich beraten lassen, damit alles richtig läuft. Nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie professionelle Unterstützung bei der Gründung Ihrer GmbH.
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