Was regelt § 8 GmbHG?

März 10, 2026

Was regelt § 8 GmbHG?

§ 8 des Gesetzes über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) regelt, was bei der Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister beachtet werden muss. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Dort werden wichtige Informationen über Unternehmen eingetragen. Die Anmeldung ist der erste Schritt, damit die GmbH offiziell entsteht und Geschäfte machen darf.

Die Anmeldung der GmbH

Wer muss die Anmeldung machen?

Die Anmeldung muss von den Geschäftsführern der GmbH gemacht werden. Geschäftsführer sind die Personen, die das Unternehmen nach außen vertreten und die Geschäfte führen.

Was muss der Anmeldung beigefügt werden?

Sie müssen der Anmeldung verschiedene Unterlagen beilegen:

  1. Gesellschaftsvertrag: Das ist der Vertrag, in dem die wichtigsten Regeln der GmbH stehen. Zum Beispiel, wie viel Geld eingebracht wird und wer Gesellschafter ist.
  2. Legitimation der Geschäftsführer: Das ist ein Nachweis, dass die Geschäftsführer wirklich bestellt wurden. Wenn sie schon im Gesellschaftsvertrag genannt sind, reicht das.
  3. Gesellschafterliste: Eine Liste mit allen Gesellschaftern. Gesellschafter sind die Eigentümer der GmbH. Die Liste muss von den Anmeldenden unterschrieben werden.
  4. Verträge und Sachgründungsbericht: Wenn die GmbH mit Sachen (zum Beispiel Maschinen oder Autos) gegründet wird, müssen die Verträge und ein Bericht über diese Sachen beigefügt werden.1
  5. Nachweis über Sacheinlagen: Wenn jemand statt Geld Sachen einbringt, muss belegt werden, dass diese Sachen so viel wert sind wie die übernommenen Anteile.

Versicherungen der Geschäftsführer

Was ist eine Versicherung im rechtlichen Sinn?

Eine Versicherung ist eine Erklärung, dass etwas wahr ist. Die Geschäftsführer müssen in der Anmeldung versichern, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Was regelt § 8 GmbHG?

Was müssen die Geschäftsführer versichern?

  1. Einlagen sind geleistet: Die Geschäftsführer müssen erklären, dass das Geld oder die Sachen, die die Gesellschafter einzahlen oder einbringen müssen, tatsächlich vorhanden sind.
  2. Freie Verfügung: Sie müssen auch versichern, dass sie über dieses Geld oder diese Sachen frei verfügen können. Das bedeutet, das Geld ist nicht gebunden oder schon wieder weg. Die Geschäftsführer können damit für die GmbH arbeiten.
  3. Keine Hinderungsgründe: Die Geschäftsführer müssen erklären, dass es keine Gründe gibt, die ihre Bestellung verhindern. Das sind zum Beispiel bestimmte Vorstrafen oder Verbote.
  4. Belehrung über Auskunftspflicht: Sie müssen auch versichern, dass sie darüber belehrt wurden, dem Gericht alle nötigen Auskünfte geben zu müssen.

Weitere Angaben in der Anmeldung

Die Anmeldung muss außerdem folgende Angaben enthalten:

  • Geschäftsanschrift: Die Adresse der GmbH in Deutschland.
  • Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer: Es muss angegeben werden, wie die Geschäftsführer die GmbH vertreten dürfen. Zum Beispiel, ob sie allein oder nur gemeinsam handeln dürfen.

Form und Nachweise

Wie muss die Anmeldung erfolgen?

Die Anmeldung muss in einer bestimmten Form erfolgen. Sie muss schriftlich und öffentlich beglaubigt sein. Das bedeutet, ein Notar bestätigt, dass die Unterschriften echt sind.

Was passiert, wenn das Gericht Zweifel hat?

Wenn das Gericht Zweifel an den Angaben hat, kann es Nachweise verlangen. Zum Beispiel kann es verlangen, dass die Einzahlung des Stammkapitals durch einen Kontoauszug belegt wird.

Was passiert, wenn falsche Angaben gemacht werden?

Wenn die Geschäftsführer falsche Versicherungen abgeben, können sie dafür haften. Das heißt, sie müssen für Schäden aufkommen. Außerdem können sie sich strafbar machen. Das ist besonders wichtig, weil das Gericht sich auf die Angaben verlassen muss.

Was ist das Ziel von § 8 GmbHG?

§ 8 GmbHG soll sicherstellen, dass die GmbH bei der Gründung wirklich das nötige Kapital hat. Es soll verhindert werden, dass die GmbH ohne ausreichendes Geld startet. Außerdem soll das Gericht prüfen können, ob die Geschäftsführer geeignet sind.

Zusammenfassung

  • § 8 GmbHG regelt, was bei der Anmeldung einer GmbH zu beachten ist.
  • Die Geschäftsführer müssen viele Unterlagen einreichen und wichtige Versicherungen abgeben.
  • Sie müssen ehrlich erklären, dass das Kapital vorhanden und frei verfügbar ist.
  • Auch die Adresse und die Vertretungsbefugnis müssen angegeben werden.
  • Das Gericht kann Nachweise verlangen.
  • Falsche Angaben sind strafbar und können zu Schadenersatz führen.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie eine GmbH gründen möchten, müssen Sie diese Regeln genau beachten. Die Anmeldung ist ein wichtiger Schritt. Sie sollten alle Unterlagen sorgfältig vorbereiten. Lassen Sie sich dabei unterstützen, damit keine Fehler passieren.

Kontaktieren Sie für Ihre GmbH-Gründung die Anwalts- und Notarkanzlei Krau. Dort erhalten Sie professionelle Hilfe und Beratung.

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