
Was regelt § 9c HGB?
In diesem Text erfahren Sie, was § 9c HGB regelt. Sie bekommen eine einfache und verständliche Erklärung. Fachbegriffe werden erklärt. Sie erfahren, warum diese Vorschrift wichtig ist und wie sie funktioniert. Am Ende finden Sie einen Hinweis, wie Sie bei weiteren Fragen Unterstützung bekommen.
Das HGB ist das Handelsgesetzbuch. Es enthält die wichtigsten Regeln für Kaufleute und Unternehmen in Deutschland. Das HGB regelt zum Beispiel, wie Firmen im Handelsregister eingetragen werden und welche Pflichten sie haben.
§ 9c HGB regelt den Austausch von Informationen über sogenannte „disqualifizierte Personen“ zwischen den Ländern der Europäischen Union (EU) und einigen weiteren Ländern. Disqualifiziert bedeutet: Eine Person darf bestimmte Aufgaben in einer Firma nicht übernehmen. Zum Beispiel darf sie nicht Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer Aktiengesellschaft sein. Das kann passieren, wenn die Person zum Beispiel wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurde oder ein Gericht ihr die Führung einer Firma verboten hat
Manche Menschen dürfen in Deutschland keine Firma führen, weil sie disqualifiziert wurden. Früher konnten sie aber einfach in ein anderes EU-Land gehen und dort eine Firma leiten. Das soll § 9c HGB verhindern. Die Länder tauschen deshalb Informationen aus, damit disqualifizierte Personen nicht einfach in einem anderen Land eine Firma führen können
Die Stelle, die das Unternehmensregister führt, ist für den Austausch der Informationen zuständig. Das Unternehmensregister ist eine zentrale Datenbank, in der wichtige Informationen über Firmen gespeichert sind. In Deutschland wird das Register vom Bundesanzeiger Verlag geführt
Wenn ein anderes EU-Land wissen will, ob eine Person in Deutschland disqualifiziert ist, kann es eine Anfrage stellen. Diese Anfrage läuft über eine zentrale Plattform der EU.
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft dann, ob die Person in Deutschland als Geschäftsführer oder Vorstand ausgeschlossen ist. Sie schaut dazu ins Bundeszentralregister und ins Gewerbezentralregister. Dort stehen Informationen über bestimmte Verurteilungen und Verbote
Die Antwort auf die Anfrage ist sehr knapp. Es wird nur mitgeteilt, ob die Person disqualifiziert ist oder ob es entsprechende Informationen im Register gibt. Es werden keine weiteren Details genannt, zum Beispiel nicht die Gründe für die Disqualifikation oder wie lange das Verbot gilt
Die personenbezogenen Daten, also die Informationen über die betroffene Person, dürfen nur für die Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Sobald die Daten nicht mehr gebraucht werden, müssen sie gelöscht werden. Das ist wichtig für den Datenschutz .
Betroffen sind vor allem Geschäftsführer von GmbHs und Vorstände von Aktiengesellschaften. Aber auch andere Personen, die eine Firma führen wollen, können betroffen sein, wenn sie in einem anderen EU-Land eine solche Position übernehmen möchten
Disqualifikation bedeutet, dass jemand bestimmte Aufgaben in einer Firma nicht übernehmen darf. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel eine Verurteilung wegen Betrugs oder Insolvenzverschleppung. Die genauen Gründe stehen in anderen Gesetzen, zum Beispiel im GmbH-Gesetz und im Aktiengesetz
Das Unternehmensregister ist eine große Datenbank. Dort stehen wichtige Informationen über Firmen, zum Beispiel wer Geschäftsführer ist. Das Register hilft dabei, Transparenz zu schaffen und Missbrauch zu verhindern
Im Bundeszentralregister stehen bestimmte Verurteilungen und Verbote, die für das Berufsleben wichtig sind. Das Register wird vom Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält zum Beispiel Informationen darüber, ob jemand ein Berufsverbot hat
Das Gewerbezentralregister enthält Informationen über Verstöße gegen das Gewerberecht. Auch hier werden bestimmte Verbote und Strafen eingetragen, die für die Führung eines Unternehmens wichtig sein können
§ 9c HGB sorgt dafür, dass Menschen, die in einem Land der EU keine Firma führen dürfen, das auch in anderen Ländern nicht können. So wird verhindert, dass jemand eine Sperre in Deutschland einfach umgeht, indem er in einem anderen Land eine Firma gründet. Das schützt die Wirtschaft und sorgt für mehr Vertrauen in die Unternehmen
Wenn Sie Geschäftsführer oder Vorstand werden wollen, prüft das Registergericht, ob Sie disqualifiziert sind. Wenn Sie in einem anderen EU-Land eine solche Position übernehmen wollen, kann das Land eine Anfrage nach § 9c HGB stellen. Dann wird geprüft, ob Sie in Deutschland gesperrt sind. Falls ja, dürfen Sie die Position auch im Ausland nicht übernehmen
§ 9c HGB regelt den Austausch von Informationen über Personen, die in Deutschland keine Firma führen dürfen. Die Vorschrift sorgt dafür, dass diese Personen auch in anderen EU-Ländern keine Firma führen können. Die Daten werden geschützt und nur für diesen Zweck verwendet. Das hilft, Missbrauch zu verhindern und die Wirtschaft zu schützen
Wenn Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben oder wissen möchten, ob Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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