Was regelt Paragraf 313 BGB?

Mai 16, 2026

Was regelt Paragraf 313 BGB?

Einführung

Paragraf 313 BGB ist eine wichtige Vorschrift im deutschen Zivilrecht. Sie regelt, was passiert, wenn sich die Umstände nach Abschluss eines Vertrags stark verändern. Das Gesetz hilft, wenn es unfair wäre, am Vertrag so festzuhalten, wie er ursprünglich geschlossen wurde. In diesem Text erkläre ich Ihnen einfach und verständlich, was Paragraf 313 BGB bedeutet, wie er funktioniert und wann er angewendet werden kann. Ich erläutere alle wichtigen Begriffe und gebe Ihnen einen Überblick, wie Gerichte und Fachleute diese Regelung sehen. Am Ende erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Sie glauben, dass Ihr Vertrag von einer solchen Veränderung betroffen ist.

Was ist Paragraf 313 BGB?

Paragraf 313 BGB steht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das ist das wichtigste Gesetzbuch für das Zivilrecht in Deutschland. Die Vorschrift heißt „Störung der Geschäftsgrundlage“. Sie besagt: Wenn sich die Umstände, die für einen Vertrag wichtig waren, nachträglich schwerwiegend ändern, kann der Vertrag angepasst werden. Das bedeutet, dass die Regeln des Vertrags geändert werden können, damit es wieder gerecht zugeht. Manchmal kann man den Vertrag sogar beenden, wenn eine Anpassung nicht möglich oder nicht zumutbar ist 

Was bedeutet „Störung der Geschäftsgrundlage“?

Die Geschäftsgrundlage ist das, was beide Parteien beim Abschluss eines Vertrags als selbstverständlich angenommen haben. Es sind die Umstände, die für den Vertrag wichtig waren. Zum Beispiel: Zwei Menschen schließen einen Mietvertrag, weil das Haus bewohnbar ist. Wenn das Haus plötzlich unbewohnbar wird, ist die Geschäftsgrundlage gestört.

Eine Störung der Geschäftsgrundlage liegt vor, wenn sich diese wichtigen Umstände nach dem Vertragsschluss stark verändern. Oder wenn sich herausstellt, dass die Vorstellungen, die beide Parteien hatten, falsch waren. Das Gesetz sagt: Wenn die Parteien gewusst hätten, wie es wirklich kommt, hätten sie den Vertrag gar nicht oder anders geschlossen

Wann kann Paragraf 313 BGB angewendet werden?

Paragraf 313 BGB kann nur in besonderen Fällen angewendet werden. Es müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Veränderung der Umstände: Die Umstände, die für den Vertrag wichtig waren, haben sich nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert. Oder die Vorstellungen beider Parteien waren von Anfang an falsch.
  2. Unzumutbarkeit: Es ist für eine Partei unzumutbar, am Vertrag so festzuhalten, wie er ist. Das bedeutet: Es wäre unfair, wenn die Partei den Vertrag weiter erfüllen müsste.
  3. Keine andere Regelung: Es gibt keine andere gesetzliche oder vertragliche Regelung, die das Problem löst. Erst dann kann Paragraf 313 BGB helfen 

Was passiert, wenn Paragraf 313 BGB greift?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Vertrag angepasst werden. Das heißt: Die Regeln des Vertrags werden so geändert, dass sie wieder gerecht sind. Beide Parteien müssen sich dann an die neuen Regeln halten.

Wenn eine Anpassung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann die benachteiligte Partei vom Vertrag zurücktreten. Das bedeutet: Der Vertrag wird aufgelöst. Bei Verträgen, die über längere Zeit laufen (zum Beispiel Mietverträge), kann die Partei kündigen 

Beispiele für die Anwendung von Paragraf 313 BGB

Beispiel 1: Mietvertrag und Hochwasser

Sie mieten eine Wohnung. Nach einiger Zeit gibt es ein Hochwasser, und die Wohnung ist nicht mehr bewohnbar. Beide Parteien haben beim Abschluss des Vertrags angenommen, dass die Wohnung bewohnbar bleibt. Das Hochwasser ist eine schwerwiegende Veränderung der Umstände. Es wäre unfair, wenn Sie weiter Miete zahlen müssten. Hier kann Paragraf 313 BGB helfen.

Beispiel 2: Vertrag und falsche Vorstellung

Sie kaufen ein Auto, weil Sie glauben, es ist unfallfrei. Später stellt sich heraus, dass das Auto doch einen Unfall hatte.

Was regelt Paragraf 313 BGB?

Wenn beide Parteien davon ausgegangen sind, dass das Auto unfallfrei ist, liegt eine falsche Vorstellung vor. Auch hier kann Paragraf 313 BGB greifen, wenn es keine andere Regelung gibt.

Was ist das Ziel von Paragraf 313 BGB?

Das Ziel ist, Gerechtigkeit herzustellen. Das Gesetz schützt die Parteien davor, an einem Vertrag festgehalten zu werden, der durch unvorhersehbare Ereignisse unfair geworden ist. Es geht aber nicht darum, jede kleine Veränderung auszugleichen. Nur bei schwerwiegenden Veränderungen greift Paragraf 313 BGB. Die Parteien sollen grundsätzlich an ihren Verträgen festhalten. Das nennt man „Vertragstreue“ 

Was sind die Grenzen von Paragraf 313 BGB?

Paragraf 313 BGB ist eine Ausnahme. Das Gesetz wird nur selten angewendet. Die Gerichte prüfen sehr genau, ob die Voraussetzungen wirklich erfüllt sind. Das Risiko, dass sich Dinge ändern, müssen die Parteien meistens selbst tragen. Nur wenn es wirklich unzumutbar ist, hilft Paragraf 313 BGB weiter 

Wie sehen Gerichte und Fachleute Paragraf 313 BGB?

Gerichte und Fachleute sind sich einig: Paragraf 313 BGB soll nur in Ausnahmefällen helfen. Die Gerichte achten darauf, dass die Vertragsparteien nicht leichtfertig aus ihren Verträgen herauskommen. Sie prüfen, ob die Veränderung der Umstände wirklich so schwerwiegend ist, dass eine Anpassung notwendig ist. Die Anpassung des Vertrags soll nur so weit gehen, wie es nötig ist, um die Gerechtigkeit wiederherzustellen. Eine einseitige Verlängerung eines Vertrags, nur weil eine Partei das möchte, ist zum Beispiel nicht erlaubt

Was sollten Sie tun, wenn Sie glauben, Paragraf 313 BGB könnte für Sie wichtig sein?

Wenn Sie meinen, dass sich die Umstände Ihres Vertrags schwerwiegend geändert haben, sollten Sie prüfen, ob Paragraf 313 BGB helfen kann. Sie sollten genau überlegen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist oft schwierig zu beurteilen, ob eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliegt. Die Gerichte schauen sich jeden Fall einzeln an.

Zusammenfassung

Paragraf 313 BGB regelt, was passiert, wenn sich die Umstände eines Vertrags nach Vertragsschluss stark verändern. Das Gesetz schützt vor unfairen Ergebnissen, wenn beide Parteien beim Vertragsschluss von anderen Umständen ausgegangen sind. Es gibt aber strenge Voraussetzungen. Nur in Ausnahmefällen kann der Vertrag angepasst oder beendet werden. Die Gerichte prüfen genau, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was können Sie jetzt tun?

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vertrag von einer Störung der Geschäftsgrundlage betroffen ist, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie Unterstützung und können Ihre Fragen klären.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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