Paragraf 340 BGB ist eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In Paragraf 340 BGB geht es um die sogenannte „Vertragsstrafe“.
Eine Vertragsstrafe ist eine besondere Vereinbarung in einem Vertrag. Sie bedeutet: Wenn jemand eine bestimmte Pflicht aus dem Vertrag nicht erfüllt, muss er dem anderen eine festgelegte Geldsumme zahlen. Das ist eine Art „Strafe“ dafür, dass der Vertrag nicht eingehalten wurde. Das Ziel ist, den Vertragspartner dazu zu bringen, seine Pflichten wirklich zu erfüllen.
Beispiel:
Sie kaufen ein Auto und vereinbaren mit dem Verkäufer: „Wenn das Auto nicht bis zum 1. Juli geliefert wird, zahlt der Verkäufer 500 Euro Vertragsstrafe.“ Kommt das Auto zu spät, bekommen Sie die 500 Euro.
Der erste Absatz sagt: Wenn jemand eine Vertragsstrafe versprochen hat und seine Pflicht nicht erfüllt, kann der andere die Strafe verlangen. Er kann dann wählen: Entweder er fordert die Vertragsstrafe oder er verlangt, dass der Vertrag doch noch erfüllt wird. Aber: Wenn er sich für die Strafe entscheidet, kann er nicht mehr die Erfüllung verlangen. Das nennt man „Wahlrecht“. Sie müssen sich also entscheiden.
Beispiel:
Sie haben mit dem Handwerker eine Vertragsstrafe vereinbart, falls er nicht rechtzeitig fertig wird. Ist er zu spät, können Sie entweder die Vertragsstrafe nehmen oder darauf bestehen, dass er die Arbeit noch fertig macht – aber nicht beides.
Der zweite Absatz sagt: Wenn Sie durch die Nichterfüllung einen Schaden haben, können Sie die Vertragsstrafe als Mindestbetrag verlangen. Das heißt: Die Vertragsstrafe ist der kleinste Betrag, den Sie bekommen.
Wenn Ihr Schaden aber größer ist, können Sie auch mehr verlangen. Die Vertragsstrafe wird dann auf den Schadensersatz angerechnet. Sie können also zusätzlich zu der Strafe noch mehr Geld bekommen, wenn Ihr Schaden höher ist.
Beispiel:
Sie haben durch die verspätete Lieferung einen Schaden von 1.000 Euro, die Vertragsstrafe beträgt aber nur 500 Euro. Sie können dann 1.000 Euro verlangen, nicht nur 500 Euro.
Die Vertragsstrafe soll dafür sorgen, dass Verträge eingehalten werden. Sie macht Druck auf den Schuldner, seine Pflicht zu erfüllen. Denn sonst muss er die Strafe zahlen. Das ist eine zusätzliche Sicherheit für den Gläubiger.
Eine Vertragsstrafe muss immer ausdrücklich im Vertrag stehen. Sie gilt nicht automatisch. Beide Seiten müssen sich darauf einigen. Die Höhe der Strafe bestimmen die Vertragspartner selbst. Sie sollte aber angemessen sein.
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie eine Vertragsstrafe vereinbaren oder durchsetzen können, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie Unterstützung bei allen Fragen rund um Verträge und Vertragsstrafen
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