Paragraf 341 BGB regelt die sogenannte Vertragsstrafe, wenn jemand eine Verpflichtung aus einem Vertrag nicht richtig erfüllt. Das bedeutet: Zwei Personen schließen einen Vertrag. Eine Person verspricht, etwas Bestimmtes zu tun. Wenn sie das nicht richtig macht, kann sie eine Strafe zahlen müssen. Diese Strafe nennt man Vertragsstrafe oder auch Strafversprechen.
Eine Vertragsstrafe ist eine Geldsumme, die jemand zahlen muss, wenn er eine Pflicht aus einem Vertrag nicht richtig erfüllt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Lieferung zu spät kommt oder eine Arbeit nicht ordentlich gemacht wird. Die Vertragsstrafe wird vorher im Vertrag vereinbart. Sie ist also keine Strafe im strafrechtlichen Sinn, sondern eine besondere Regel im Vertrag.
Wenn jemand im Vertrag verspricht, eine Strafe zu zahlen, falls er seine Pflicht nicht richtig erfüllt, dann kann der andere die Strafe verlangen. Das gilt auch dann, wenn die Pflicht später doch noch erfüllt wird. Die Vertragsstrafe kommt also „zusätzlich“ zur eigentlichen Leistung dazu
Beispiel:
Sie bestellen Möbel und vereinbaren, dass der Verkäufer für jeden Tag Verspätung 50 Euro zahlen muss. Kommen die Möbel zu spät, können Sie die Möbel trotzdem noch bekommen und zusätzlich die Strafe verlangen.
Manchmal entsteht durch die schlechte Erfüllung auch ein Schaden. Dann kann der andere neben der Vertragsstrafe auch Schadensersatz verlangen.
Allerdings wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatz angerechnet. Das bedeutet: Sie bekommen nicht beides voll, sondern die Strafe wird vom Schaden abgezogen
Beispiel:
Die verspätete Lieferung kostet Sie 200 Euro extra. Die Vertragsstrafe beträgt 50 Euro. Sie können dann noch 150 Euro Schadensersatz verlangen.
Wenn Sie die verspätete oder schlechte Leistung annehmen, müssen Sie dem anderen sofort sagen, dass Sie trotzdem die Vertragsstrafe verlangen wollen. Das nennt man „Vorbehalt“. Tun Sie das nicht, verlieren Sie das Recht auf die Strafe. Sie müssen also bei der Annahme der Leistung klar sagen, dass Sie die Strafe wollen
Beispiel:
Sie nehmen die zu spät gelieferten Möbel an. Sie sagen dem Verkäufer, dass Sie trotzdem die Strafe verlangen. Nur dann können Sie die Strafe bekommen.
Der Vorbehalt muss immer bei der Annahme der Leistung erklärt werden. Das gilt auch bei Teillieferungen. Bei jedem Teil müssen Sie den Vorbehalt neu erklären. Nur so bleibt Ihr Anspruch auf die Strafe erhalten
Wenn Sie bei der Annahme der Leistung nicht sagen, dass Sie die Vertragsstrafe wollen, verlieren Sie das Recht darauf. Das gilt auch, wenn Sie nicht wussten, dass Sie es sagen müssen. Das Gesetz ist hier streng.
Ja, auch bei Werkverträgen – zum Beispiel beim Bau eines Hauses – gilt diese Regel. Der Bauherr muss bei der Abnahme der Bauleistung den Vorbehalt erklären, sonst verliert er das Recht auf die Vertragsstrafe. Das kann auch schriftlich im Abnahmeprotokoll stehen
Die Vertragsstrafe soll dafür sorgen, dass die Parteien ihre Pflichten ernst nehmen. Wer weiß, dass er sonst zahlen muss, hält sich eher an den Vertrag. Die Vertragsstrafe ist also eine Art Druckmittel, damit alles pünktlich und ordentlich erledigt wird
Die Höhe der Vertragsstrafe muss angemessen sein. Sie darf nicht zu hoch sein. Ist sie zu hoch, kann sie vom Gericht herabgesetzt werden. Das steht aber in einem anderen Paragraphen des BGB.
Wenn Sie Fragen zu Verträgen oder zur Vertragsstrafe haben, sollten Sie sich beraten lassen. Nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie Unterstützung bei allen Fragen rund um Verträge und Vertragsstrafen.
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