Was regelt Paragraf 345 BGB?

Mai 17, 2026

Paragraf 345 BGB regelt die sogenannte Beweislast bei der Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe ist eine besondere Vereinbarung in einem Vertrag. Sie bedeutet: Wenn jemand eine bestimmte Pflicht aus dem Vertrag nicht erfüllt, muss er eine Strafe zahlen. Das soll die Vertragspartner dazu bringen, ihre Pflichten einzuhalten. Die Vertragsstrafe ist also eine Art Druckmittel.

Was ist die Beweislast?

Die Beweislast ist eine wichtige Regel im Recht. Sie legt fest, wer vor Gericht beweisen muss, dass etwas stimmt. Wer die Beweislast hat, muss also Beweise vorlegen.

Was steht in Paragraf 345 BGB?

In Paragraf 345 BGB steht: Wenn der Schuldner (das ist die Person, die etwas tun muss) behauptet, er habe seine Pflicht erfüllt, dann muss er das beweisen. Das gilt aber nur, wenn es um eine „positive“ Pflicht geht. Eine positive Pflicht ist zum Beispiel: Sie müssen etwas liefern, bauen oder bezahlen. Wenn Sie das gemacht haben, müssen Sie das beweisen, wenn es Streit gibt. Wenn Sie aber etwas unterlassen sollten (also etwas nicht tun sollten), dann muss der andere beweisen, dass Sie gegen das Verbot verstoßen haben.

Beispiel für eine positive Pflicht

Sie haben sich in einem Vertrag verpflichtet, eine Ware zu liefern. Sie liefern pünktlich. Trotzdem verlangt der andere die Vertragsstrafe, weil er meint, Sie hätten zu spät geliefert. Sie sagen: „Ich habe rechtzeitig geliefert!“

Was regelt Paragraf 345 BGB?

Dann müssen Sie beweisen, dass Sie wirklich pünktlich geliefert haben. Können Sie das nicht, müssen Sie die Vertragsstrafe zahlen 

Beispiel für eine Unterlassungspflicht

Sie haben sich verpflichtet, etwas nicht zu tun. Zum Beispiel: Sie dürfen keine Werbung in einer bestimmten Form machen. Jetzt behauptet der andere, Sie hätten doch Werbung gemacht. In diesem Fall muss der andere beweisen, dass Sie gegen das Verbot verstoßen haben. Sie müssen nicht beweisen, dass Sie sich an das Verbot gehalten haben

Warum gibt es diese Regel?

Diese Regel gibt es, weil es oft schwer ist, zu beweisen, dass man etwas getan hat. Bei positiven Pflichten ist es aber meist möglich, Belege oder Quittungen vorzulegen. Bei Unterlassungen wäre es sehr schwer, zu beweisen, dass man etwas nicht getan hat. Deshalb muss in diesem Fall der andere den Verstoß beweisen.

Was passiert, wenn Sie die Vertragsstrafe anerkennen?

Wenn Sie die Vertragsstrafe anerkennen, zum Beispiel weil Sie sie schon bezahlt haben, können Sie sich später nicht mehr dagegen wehren. Sie können dann nicht mehr behaupten, Sie hätten Ihre Pflicht doch erfüllt .

Was muss der andere beweisen?

Wenn der andere von Ihnen die Vertragsstrafe verlangt, muss er beweisen, dass es eine Vereinbarung über die Vertragsstrafe gibt. Er muss auch beweisen, dass die Voraussetzungen für die Vertragsstrafe vorliegen, zum Beispiel dass Sie zu spät geliefert haben. Sie müssen dann beweisen, dass Sie Ihre Pflicht erfüllt haben 

Gibt es Ausnahmen?

Ja, es gibt Ausnahmen. Die Beweislast kann im Vertrag anders geregelt werden. Aber: In allgemeinen Geschäftsbedingungen (das sind vorformulierte Vertragsbedingungen) darf die Beweislast nicht zum Nachteil des Kunden geändert werden. Das steht in einer anderen Vorschrift im BGB .

Was ist, wenn es um einen Schaden geht?

Wenn der andere nicht nur die Vertragsstrafe, sondern auch noch einen Schadenersatz verlangt, muss er beweisen, dass ein Schaden entstanden ist und wie hoch dieser ist 

Zusammenfassung

  • Paragraf 345 BGB regelt, wer im Streitfall beweisen muss, dass eine Pflicht erfüllt wurde.
  • Bei positiven Pflichten (etwas tun) muss der Schuldner den Beweis erbringen.
  • Bei Unterlassungspflichten (etwas nicht tun) muss der andere den Verstoß beweisen.
  • Die Regel dient der Gerechtigkeit und Klarheit im Streitfall.
  • Es gibt Ausnahmen, aber nicht zu Lasten des Kunden in allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Was sollten Sie tun?

Wenn Sie Fragen zu Verträgen, Vertragsstrafen oder zur Beweislast haben, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie Unterstützung bei allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Vertragsstrafe und Beweislast.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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