In diesem Text erfahren Sie, was Paragraf 353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt. Sie bekommen eine einfache Erklärung, was ein Rücktritt gegen Reugeld bedeutet. Fachbegriffe werden leicht verständlich erklärt. Am Ende wissen Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen Vertrag mit einer sogenannten Reugeld-Klausel abschließen.
Paragraf 353 BGB ist eine Vorschrift im deutschen Zivilrecht. Sie steht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Vorschrift regelt, wie ein Rücktritt von einem Vertrag funktioniert, wenn ein sogenanntes Reugeld vereinbart wurde. Das Wort „Reugeld“ wird im Alltag selten benutzt. Es bedeutet: Wer vom Vertrag zurücktreten will, muss dem anderen eine bestimmte Geldsumme zahlen. Diese Summe nennt man Reugeld .
Ein Rücktritt ist das Recht, einen Vertrag zu beenden. Sie können also sagen: „Ich möchte den Vertrag nicht mehr.“ Das Reugeld ist eine Art „Ablösesumme“. Sie zahlen diese Summe, um sich vom Vertrag zu lösen. Das ist zum Beispiel bei Kaufverträgen oder Mietverträgen möglich, wenn beide Seiten das vorher vereinbart haben .
Sie kaufen ein Fahrrad. Im Vertrag steht: „Der Käufer kann bis zum Tag der Übergabe zurücktreten, wenn er 50 Euro zahlt.“ Diese 50 Euro sind das Reugeld. Wenn Sie sich also umentscheiden, zahlen Sie 50 Euro und der Vertrag ist beendet.
Paragraf 353 BGB sagt: Der Rücktritt ist nur dann wirksam, wenn das Reugeld vor oder bei der Rücktrittserklärung gezahlt wird. Das heißt: Sie müssen das Geld spätestens dann zahlen, wenn Sie erklären, dass Sie vom Vertrag zurücktreten wollen. Zahlen Sie das Reugeld nicht rechtzeitig, kann der andere Vertragspartner Ihren Rücktritt ablehnen. Das nennt man „Zurückweisung“ .
Wenn Sie das Reugeld nicht rechtzeitig zahlen und der andere Ihren Rücktritt sofort zurückweist, ist der Rücktritt erst einmal unwirksam. Sie können das aber noch „heilen“, indem Sie das Reugeld sofort nach der Zurückweisung zahlen. Dann wird der Rücktritt doch noch wirksam .
Paragraf 353 BGB gilt nur, wenn im Vertrag ein Rücktritt gegen Reugeld ausdrücklich vereinbart wurde. Das nennt man ein „vertraglich begründetes Rücktrittsrecht“.
Es reicht nicht, wenn das Gesetz Ihnen ein Rücktrittsrecht gibt. Das Reugeld spielt nur eine Rolle, wenn Sie und Ihr Vertragspartner das so im Vertrag festgelegt haben.
Das ist ein Rücktrittsrecht, das Sie und Ihr Vertragspartner im Vertrag vereinbaren. Sie legen gemeinsam fest, dass einer von Ihnen gegen Zahlung eines bestimmten Betrags vom Vertrag zurücktreten darf. Das ist etwas anderes als ein gesetzliches Rücktrittsrecht, das Ihnen das Gesetz in bestimmten Fällen gibt, zum Beispiel bei Mängeln an einer gekauften Sache .
Das Reugeld darf nicht zu hoch sein. Es soll eine angemessene Entschädigung für den Rücktritt sein. Ist das Reugeld zu hoch, kann es unwirksam sein. Das passiert vor allem, wenn das Reugeld in sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht. AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die für viele Verträge gelten. Das Gericht prüft dann, ob das Reugeld den Kunden unangemessen benachteiligt. Ist das der Fall, ist die Klausel unwirksam und Sie müssen das Reugeld nicht zahlen .
Ein Gericht hat entschieden: Wenn das Reugeld mehr als die Hälfte des Kaufpreises beträgt, ist das zu viel. Dann ist die Klausel unwirksam und der Kunde muss das Reugeld nicht zahlen .
Paragraf 353 BGB gilt nicht, wenn Sie aus anderen Gründen vom Vertrag zurücktreten. Zum Beispiel, wenn Sie wegen eines Mangels zurücktreten oder wenn Sie einen Vertrag widerrufen. Auch bei Kündigung oder Anfechtung eines Vertrags spielt das Reugeld keine Rolle .
Wenn Sie einen Vertrag mit einer Reugeld-Klausel abschließen wollen oder Fragen dazu haben, sollten Sie sich beraten lassen. Die Anwalts- und Notarkanzlei Krau kann Sie dabei unterstützen.
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