Was regelt Paragraf 355 BGB?
Paragraf 355 BGB ist eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie regelt das sogenannte Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. Das bedeutet: Wenn Sie als Verbraucher einen Vertrag abschließen, können Sie diesen Vertrag unter bestimmten Bedingungen wieder rückgängig machen. Das nennt man „widerrufen“ .
Ein Widerrufsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, sich von einem Vertrag zu lösen. Sie müssen dafür keine Gründe angeben. Es reicht, wenn Sie dem Vertragspartner – meist einem Unternehmen – sagen, dass Sie den Vertrag nicht mehr wollen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie zum Beispiel etwas im Internet gekauft haben oder einen Vertrag außerhalb eines Geschäfts abgeschlossen haben, etwa an der Haustür .
Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Verbraucher sind Menschen, die etwas für private Zwecke kaufen oder Verträge abschließen. Unternehmen oder Selbstständige, die für ihr Geschäft handeln, sind keine Verbraucher. Das Widerrufsrecht gilt auch nicht für alle Verträge. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel bei sehr kurzfristigen Dienstleistungen oder bei individuell angefertigten Waren.
Sie müssen dem Unternehmen mitteilen, dass Sie den Vertrag widerrufen möchten. Das nennt man „Widerrufserklärung“. Sie können das schriftlich, per E-Mail, per Fax oder sogar telefonisch tun. Wichtig ist nur, dass klar wird, dass Sie den Vertrag nicht mehr wollen. Sie müssen keine Gründe nennen. Sie können einfach sagen: „Ich widerrufe den Vertrag“ .
Sie haben für den Widerruf in der Regel 14 Tage Zeit. Diese Zeit nennt man „Widerrufsfrist“. Sie beginnt meistens mit dem Tag, an dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Manchmal beginnt sie auch erst, wenn Sie die Ware bekommen haben.
Das ist zum Beispiel bei Online-Bestellungen der Fall. Wenn Sie die Frist einhalten wollen, reicht es, wenn Sie den Widerruf rechtzeitig abschicken. Es kommt nicht darauf an, wann das Unternehmen Ihren Widerruf bekommt .
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, müssen beide Seiten das zurückgeben, was sie bekommen haben. Das heißt: Sie schicken die Ware zurück, und das Unternehmen gibt Ihnen Ihr Geld zurück. Das nennt man „Rückabwicklung“. Sie müssen die Sachen so schnell wie möglich zurückgeben. Das Unternehmen muss Ihnen das Geld auch schnell zurückzahlen. Die genauen Regeln dazu stehen ebenfalls im Gesetz .
Das Widerrufsrecht schützt Sie als Verbraucher. Es soll verhindern, dass Sie Verträge abschließen, die Sie gar nicht wollen oder die Sie sich nicht gut überlegt haben. Besonders bei Verträgen, die nicht im Geschäft abgeschlossen werden, ist das Risiko höher, dass Sie sich überrumpeln lassen. Deshalb gibt es das Widerrufsrecht zum Beispiel bei Haustürgeschäften oder bei Online-Käufen.
Das Unternehmen muss Sie über Ihr Widerrufsrecht informieren. Es muss Ihnen sagen, wie lange Sie widerrufen können und wie das geht. Wenn das Unternehmen Sie nicht richtig informiert, beginnt die Widerrufsfrist oft gar nicht zu laufen. Dann können Sie auch noch nach längerer Zeit widerrufen.
Manchmal gibt es auch ein Widerrufsrecht, das nicht im Gesetz steht, sondern im Vertrag vereinbart wurde. Dann können Sie sich auch auf dieses Recht berufen. Die Regeln können dann aber anders sein als im Gesetz
Wenn Sie die Ware zurückschicken, trägt das Unternehmen das Risiko, dass die Ware unterwegs verloren geht. Sie müssen die Ware aber rechtzeitig absenden. Die Kosten für die Rücksendung muss meistens das Unternehmen tragen, es sei denn, im Vertrag steht etwas anderes
Paragraf 355 BGB gibt Ihnen als Verbraucher das Recht, bestimmte Verträge innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Sie müssen dafür keine Gründe nennen. Sie müssen nur rechtzeitig erklären, dass Sie den Vertrag nicht mehr wollen. Danach geben beide Seiten das zurück, was sie bekommen haben. Das schützt Sie vor unüberlegten Entscheidungen, besonders bei Online-Käufen oder Haustürgeschäften
Wenn Sie Fragen zum Widerrufsrecht oder zu anderen Verträgen haben, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Sie helfen Ihnen gerne weiter.
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