In diesem Text erfahren Sie, was Paragraf 356e BGB bedeutet und warum diese Vorschrift für Sie als Verbraucher wichtig ist. Ich erkläre Ihnen die Inhalte in einfacher Sprache. Sie lernen, was ein Verbraucherbauvertrag ist, was ein Widerrufsrecht bedeutet und wie lange Sie widerrufen können. Am Ende wissen Sie, wie Sie sich bei Fragen weiter informieren können.
Paragraf 356e BGB ist ein Gesetzesparagraf im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dieser Paragraf regelt das Widerrufsrecht bei sogenannten Verbraucherbauverträgen. Das bedeutet: Wenn Sie als Privatperson einen Vertrag mit einem Bauunternehmen abschließen, um ein Haus zu bauen oder umbauen zu lassen, haben Sie ein besonderes Recht, diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufen heißt, dass Sie den Vertrag rückgängig machen können, als ob er nie abgeschlossen worden wäre.
Ein Verbraucherbauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Verbraucher (also einer Privatperson) und einem Bauunternehmer. Es geht dabei um den Bau eines neuen Hauses oder um größere Umbauarbeiten an einem bestehenden Gebäude. Das Gesetz schützt Sie als Privatperson besonders, weil es bei solchen Verträgen oft um viel Geld und große Verpflichtungen geht.
Das Widerrufsrecht ist Ihr Recht, einen Vertrag innerhalb einer bestimmten Zeit ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen. Sie müssen dem Bauunternehmer einfach mitteilen, dass Sie den Vertrag nicht mehr wollen. Sie brauchen keinen besonderen Grund dafür. Das Widerrufsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken.
Die Widerrufsfrist ist die Zeit, in der Sie den Vertrag widerrufen können. Diese Frist beginnt erst, wenn der Bauunternehmer Sie richtig über Ihr Widerrufsrecht informiert hat. Das bedeutet: Sie müssen eine sogenannte Widerrufsbelehrung bekommen. In dieser Belehrung steht, dass Sie den Vertrag widerrufen können, wie das geht und wie lange Sie Zeit dafür haben.
Die normale Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Das heißt: Sie haben ab dem Tag, an dem Sie die Widerrufsbelehrung bekommen, 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen. Wenn Sie keine oder eine falsche Widerrufsbelehrung bekommen, läuft die Frist nicht ab.
Dann können Sie den Vertrag noch viel länger widerrufen. Spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen ist das Widerrufsrecht aber immer vorbei, auch wenn Sie keine Belehrung bekommen haben.
Die Widerrufsbelehrung muss klar und verständlich sein. Sie muss Ihnen sagen:
Wenn der Bauunternehmer ein gesetzliches Muster für die Widerrufsbelehrung verwendet, ist das besonders sicher für beide Seiten.
Wenn Sie nicht richtig belehrt wurden, beginnt die Widerrufsfrist nicht. Sie können dann den Vertrag noch viel später widerrufen. Das Gesetz will Sie so schützen, damit Sie nicht aus Versehen auf Ihr Recht verzichten.
Das Gesetz schützt Sie als Verbraucher besonders. Beim Bau eines Hauses oder bei großen Umbauten geht es um viel Geld. Oft werden Verbraucher zu schnellen Entscheidungen gedrängt, zum Beispiel mit zeitlich begrenzten Rabatten. Damit Sie nicht unter Druck einen Vertrag unterschreiben, gibt Ihnen das Gesetz das Recht, Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken und den Vertrag zu widerrufen.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, wird er rückgängig gemacht. Das heißt: Sie und der Bauunternehmer müssen das zurückgeben, was Sie schon bekommen haben. Haben Sie schon Geld bezahlt, bekommen Sie es zurück. Hat der Bauunternehmer schon Leistungen erbracht, müssen Sie diese eventuell bezahlen. Dazu gibt es eigene Regeln im Gesetz, damit beide Seiten fair behandelt werden.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Vertrag widerrufen können oder wie Sie vorgehen sollen, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie Unterstützung und Antworten auf Ihre Fragen.
Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen