Was regelt Paragraf 357a BGB?

Mai 17, 2026

Paragraf 357a BGB ist eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie regelt, was passiert, wenn Sie als Verbraucher einen Vertrag widerrufen, den Sie außerhalb von Geschäftsräumen oder im Internet abgeschlossen haben. Besonders geht es darum, ob und wann Sie dem Verkäufer Geld für einen Wertverlust der Ware oder für bereits erbrachte Leistungen zahlen müssen. Das nennt man „Wertersatz“ 

Was ist ein Widerruf?

Widerruf bedeutet, dass Sie einen Vertrag rückgängig machen. Sie können das zum Beispiel tun, wenn Sie im Internet etwas bestellt haben und es Ihnen nicht gefällt. Sie haben dann das Recht, die Ware zurückzugeben und Ihr Geld zurückzubekommen. Dieses Recht nennt man Widerrufsrecht. Es gilt meistens 14 Tage ab Erhalt der Ware 

Wann gilt Paragraf 357a BGB?

Paragraf 357a BGB gilt für Verträge, die Sie außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel an der Haustür) oder im Fernabsatz (zum Beispiel im Internet oder per Telefon) abgeschlossen haben. Er gilt aber nicht für Verträge über Finanzdienstleistungen, wie zum Beispiel Kredite oder Versicherungen 

Was ist Wertersatz?

Wertersatz bedeutet, dass Sie dem Verkäufer Geld zahlen müssen, wenn die Ware durch Ihre Nutzung weniger wert geworden ist. Das passiert aber nur unter bestimmten Bedingungen 

Wann müssen Sie Wertersatz zahlen?

Sie müssen Wertersatz leisten, wenn:

  1. Sie die Ware mehr benutzt haben, als es nötig ist, um sie zu prüfen. Das heißt: Sie dürfen die Ware so testen, wie Sie es auch im Laden dürften. Zum Beispiel dürfen Sie ein Kleidungsstück anprobieren, aber nicht einen Tag lang tragen. Wenn Sie die Ware darüber hinaus benutzen, kann sie an Wert verlieren. Für diesen Wertverlust müssen Sie dann zahlen 
  2. Der Verkäufer Sie richtig über Ihr Widerrufsrecht informiert hat. Das bedeutet: Sie müssen vor dem Kauf klar und deutlich erfahren haben, dass Sie ein Widerrufsrecht haben und was das genau bedeutet. Nur dann kann der Verkäufer von Ihnen Wertersatz verlangen 

Wann müssen Sie keinen Wertersatz zahlen?

Sie müssen keinen Wertersatz zahlen, wenn Sie die Ware nur so geprüft haben, wie es im Geschäft üblich ist. Das Gesetz schützt Sie also davor, für normale Prüfungen zur Kasse gebeten zu werden. Außerdem müssen Sie keinen Wertersatz zahlen, wenn der Verkäufer Sie nicht richtig über Ihr Widerrufsrecht informiert hat 

Wertersatz bei Dienstleistungen

Wenn Sie einen Vertrag über eine Dienstleistung abgeschlossen haben (zum Beispiel einen Handwerker bestellt oder einen Streaming-Dienst gebucht), kann es sein, dass Sie schon vor Ablauf der Widerrufsfrist eine Leistung bekommen haben. Wenn Sie dann widerrufen, müssen Sie für die bereits erbrachte Leistung Wertersatz zahlen.

Das gilt aber nur, wenn:

  1. Sie ausdrücklich verlangt haben, dass die Dienstleistung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
  2. Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen muss Ihr Verlangen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
  3. Der Unternehmer Sie korrekt über Ihr Widerrufsrecht informiert hat 

Der Wertersatz wird in der Regel nach dem vereinbarten Preis berechnet. Ist der Preis aber viel zu hoch, zählt der normale Marktwert 

Keine Wertersatzpflicht bei digitalen Inhalten

Wenn Sie einen Vertrag über digitale Inhalte abgeschlossen haben, die nicht auf einem physischen Datenträger (wie einer CD oder DVD) geliefert werden (zum Beispiel ein Download), müssen Sie nach einem Widerruf keinen Wertersatz zahlen 

Warum gibt es diese Regelung?

Der Gesetzgeber will Sie als Verbraucher schützen. Im Internet oder an der Haustür können Sie die Ware nicht so prüfen wie im Laden. Deshalb dürfen Sie die Ware testen, ohne Angst zu haben, für normale Prüfungen zahlen zu müssen. Nur wenn Sie die Ware über das normale Maß hinaus benutzen, müssen Sie für den Wertverlust aufkommen 

Was sind wichtige Begriffe?

  • Verbraucher: Das sind Sie, wenn Sie etwas für private Zwecke kaufen und nicht für Ihr Geschäft.
  • Unternehmer: Das ist der Verkäufer, der Ihnen die Ware oder Dienstleistung anbietet.
  • Widerrufsrecht: Das ist Ihr Recht, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist rückgängig zu machen.
  • Wertersatz: Das ist das Geld, das Sie zahlen müssen, wenn die Ware durch Ihre Nutzung weniger wert ist.
  • Dienstleistung: Das ist eine Leistung, die nicht in einer Ware besteht, zum Beispiel eine Reparatur oder ein Streaming-Angebot.
  • Digitale Inhalte: Das sind Daten, die in digitaler Form bereitgestellt werden, wie Musik-Downloads oder E-Books.

Was sollten Sie beachten?

Sie dürfen die Ware nach dem Kauf so prüfen, wie Sie es auch im Laden dürften. Wenn Sie mehr machen, kann das zu Wertersatz führen. Lassen Sie sich immer gut über Ihr Widerrufsrecht informieren. Lesen Sie die Hinweise des Verkäufers genau durch 

Zusammenfassung

Paragraf 357a BGB schützt Sie als Verbraucher, wenn Sie einen Vertrag im Internet oder außerhalb von Geschäftsräumen schließen. Sie müssen nur dann Wertersatz zahlen, wenn Sie die Ware mehr als nötig benutzt haben und der Verkäufer Sie richtig informiert hat. Bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten gelten besondere Regeln. So sind Sie vor unnötigen Kosten geschützt 

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Widerrufsrecht oder zu Wertersatz haben, nehmen Sie gern Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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