Paragraf 357a BGB ist eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie regelt, was passiert, wenn Sie als Verbraucher einen Vertrag widerrufen, den Sie außerhalb von Geschäftsräumen oder im Internet abgeschlossen haben. Besonders geht es darum, ob und wann Sie dem Verkäufer Geld für einen Wertverlust der Ware oder für bereits erbrachte Leistungen zahlen müssen. Das nennt man „Wertersatz“
Widerruf bedeutet, dass Sie einen Vertrag rückgängig machen. Sie können das zum Beispiel tun, wenn Sie im Internet etwas bestellt haben und es Ihnen nicht gefällt. Sie haben dann das Recht, die Ware zurückzugeben und Ihr Geld zurückzubekommen. Dieses Recht nennt man Widerrufsrecht. Es gilt meistens 14 Tage ab Erhalt der Ware
Paragraf 357a BGB gilt für Verträge, die Sie außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel an der Haustür) oder im Fernabsatz (zum Beispiel im Internet oder per Telefon) abgeschlossen haben. Er gilt aber nicht für Verträge über Finanzdienstleistungen, wie zum Beispiel Kredite oder Versicherungen
Wertersatz bedeutet, dass Sie dem Verkäufer Geld zahlen müssen, wenn die Ware durch Ihre Nutzung weniger wert geworden ist. Das passiert aber nur unter bestimmten Bedingungen
Sie müssen Wertersatz leisten, wenn:
Sie müssen keinen Wertersatz zahlen, wenn Sie die Ware nur so geprüft haben, wie es im Geschäft üblich ist. Das Gesetz schützt Sie also davor, für normale Prüfungen zur Kasse gebeten zu werden. Außerdem müssen Sie keinen Wertersatz zahlen, wenn der Verkäufer Sie nicht richtig über Ihr Widerrufsrecht informiert hat
Wenn Sie einen Vertrag über eine Dienstleistung abgeschlossen haben (zum Beispiel einen Handwerker bestellt oder einen Streaming-Dienst gebucht), kann es sein, dass Sie schon vor Ablauf der Widerrufsfrist eine Leistung bekommen haben. Wenn Sie dann widerrufen, müssen Sie für die bereits erbrachte Leistung Wertersatz zahlen.
Das gilt aber nur, wenn:
Der Wertersatz wird in der Regel nach dem vereinbarten Preis berechnet. Ist der Preis aber viel zu hoch, zählt der normale Marktwert
Wenn Sie einen Vertrag über digitale Inhalte abgeschlossen haben, die nicht auf einem physischen Datenträger (wie einer CD oder DVD) geliefert werden (zum Beispiel ein Download), müssen Sie nach einem Widerruf keinen Wertersatz zahlen
Der Gesetzgeber will Sie als Verbraucher schützen. Im Internet oder an der Haustür können Sie die Ware nicht so prüfen wie im Laden. Deshalb dürfen Sie die Ware testen, ohne Angst zu haben, für normale Prüfungen zahlen zu müssen. Nur wenn Sie die Ware über das normale Maß hinaus benutzen, müssen Sie für den Wertverlust aufkommen
Sie dürfen die Ware nach dem Kauf so prüfen, wie Sie es auch im Laden dürften. Wenn Sie mehr machen, kann das zu Wertersatz führen. Lassen Sie sich immer gut über Ihr Widerrufsrecht informieren. Lesen Sie die Hinweise des Verkäufers genau durch
Paragraf 357a BGB schützt Sie als Verbraucher, wenn Sie einen Vertrag im Internet oder außerhalb von Geschäftsräumen schließen. Sie müssen nur dann Wertersatz zahlen, wenn Sie die Ware mehr als nötig benutzt haben und der Verkäufer Sie richtig informiert hat. Bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten gelten besondere Regeln. So sind Sie vor unnötigen Kosten geschützt
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Widerrufsrecht oder zu Wertersatz haben, nehmen Sie gern Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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