Paragraf 357b BGB regelt, was passiert, wenn ein Verbraucher einen Vertrag über eine Finanzdienstleistung widerruft. Ein Verbraucher ist eine Person, die etwas für private Zwecke kauft oder bestellt. Ein Unternehmer ist jemand, der beruflich Waren oder Dienstleistungen anbietet. Finanzdienstleistungen sind zum Beispiel Kredite, Versicherungen oder Geldanlagen.
Ein Widerruf bedeutet, dass Sie einen Vertrag rückgängig machen können. Sie können Ihre Meinung ändern und sagen: „Ich will den Vertrag doch nicht.“ Das geht aber nur in bestimmten Fällen und meistens innerhalb von 14 Tagen.
Wenn Sie einen Vertrag widerrufen, müssen beide Seiten das zurückgeben, was sie bekommen haben. Das steht in Paragraf 357b Absatz 1 BGB. Sie müssen zum Beispiel das geliehene Geld zurückzahlen. Der Unternehmer muss Ihnen gezahlte Beträge zurückgeben. Das muss spätestens nach 30 Tagen passieren.
Manchmal haben Sie schon eine Dienstleistung bekommen, bevor Sie widerrufen. Zum Beispiel hat die Bank schon einen Kredit ausgezahlt. Oder Sie haben eine Versicherung genutzt. Dann müssen Sie für die Zeit, in der Sie die Dienstleistung genutzt haben, einen sogenannten Wertersatz zahlen. Wertersatz heißt: Sie zahlen für das, was Sie schon bekommen oder genutzt haben.
Sie müssen nur dann Wertersatz zahlen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
Das bedeutet: Sie müssen vorher wissen, dass Sie etwas zahlen müssen, wenn Sie widerrufen. Und Sie müssen ausdrücklich zustimmen, dass die Dienstleistung sofort startet.
Digitale Inhalte sind zum Beispiel Musik, Filme oder Software, die Sie online kaufen und herunterladen. Wenn Sie solche Inhalte kaufen und der Unternehmer liefert sie sofort, gilt das Gleiche: Sie müssen Wertersatz zahlen, wenn Sie widerrufen und die beiden Bedingungen erfüllt sind.
Der Wertersatz richtet sich nach dem, was im Vertrag steht. Wenn der Preis im Vertrag aber viel zu hoch ist, wird der Wert am Markt genommen. Das heißt: Es wird geschaut, was die Dienstleistung normalerweise kostet.
Wenn Sie einen Kredit widerrufen, müssen Sie für die Zeit, in der Sie das Geld hatten, Zinsen zahlen. Das nennt man Sollzins. Bei Immobilienkrediten kann es sein, dass der Wert des Vorteils, den Sie durch das Geld hatten, niedriger ist als der Sollzins. Dann müssen Sie nur den niedrigeren Betrag zahlen.
Das ist ein Vertrag, bei dem Sie für eine bestimmte Zeit eine Zahlung bekommen, zum Beispiel ein Darlehen oder einen Kredit. Auch hier gelten die Regeln zu Wertersatz und Rückzahlung
Sie müssen immer rechtzeitig und klar über Ihre Rechte und Pflichten informiert werden. Nur dann müssen Sie Wertersatz zahlen. Der Unternehmer muss Sie vor Vertragsabschluss informieren. Sie müssen auch ausdrücklich zustimmen, dass die Dienstleistung sofort beginnt.
Paragraf 357b BGB regelt, was passiert, wenn Sie einen Vertrag über eine Finanzdienstleistung widerrufen. Sie müssen das zurückgeben, was Sie bekommen haben. Der Unternehmer muss das auch tun. Wenn Sie schon eine Dienstleistung genutzt haben, müssen Sie dafür Wertersatz zahlen – aber nur, wenn Sie vorher informiert wurden und zugestimmt haben. Bei Krediten zahlen Sie für die Zeit, in der Sie das Geld hatten, Zinsen. Bei digitalen Inhalten gilt das Gleiche. Alles muss spätestens nach 30 Tagen zurückgegeben werden.
Wenn Sie einen Vertrag über eine Finanzdienstleistung abschließen, lesen Sie die Hinweise genau. Überlegen Sie gut, ob Sie wollen, dass die Dienstleistung sofort beginnt. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, lassen Sie sich beraten.
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