Was regelt Paragraf 357d BGB?

Mai 17, 2026

In diesem Text erfahren Sie, was Paragraf 357d BGB bedeutet und wie er Sie als Verbraucher schützt. Sie bekommen eine einfache Erklärung, damit Sie alles gut verstehen. Am Ende finden Sie einen Hinweis, wie Sie bei Fragen weiter vorgehen können.

Paragraf 357d BGB ist ein Gesetz aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Es regelt, was passiert, wenn Sie als Verbraucher einen sogenannten Ratenlieferungsvertrag widerrufen. Ein Ratenlieferungsvertrag ist ein Vertrag, bei dem Sie eine Ware in mehreren Teilen (Raten) bekommen und auch in Raten bezahlen. Ein Beispiel: Sie kaufen eine Zeitschrift, die Ihnen jeden Monat zugeschickt wird und zahlen dafür monatlich einen Betrag.

Wichtig: Paragraf 357d BGB gilt nur für Ratenlieferungsverträge, die Sie im Geschäft, also im Laden, abgeschlossen haben. Er gilt nicht für Verträge, die Sie im Internet (Fernabsatz) oder außerhalb eines Geschäftsraums (zum Beispiel an der Haustür) abgeschlossen haben. Für diese Verträge gibt es andere Regeln. 

Was bedeutet Widerruf?

Widerruf heißt, dass Sie den Vertrag rückgängig machen können. Sie sagen dem Verkäufer, dass Sie den Vertrag nicht mehr wollen. Dafür gibt es bestimmte Regeln und Fristen. Nach dem Widerruf müssen beide Seiten das zurückgeben, was sie bekommen haben. 

Was passiert nach dem Widerruf?

Rückgabe der Ware

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, müssen Sie die Ware zurückgeben, die Sie erhalten haben. Das nennt man Rückgewähr. Sie geben also zum Beispiel die Zeitschriften, die Sie schon bekommen haben, wieder zurück. 

Rückzahlung des Geldes

Der Verkäufer muss Ihnen das Geld zurückzahlen, das Sie schon bezahlt haben. Das gilt für alle Beträge, die Sie im Voraus gezahlt haben. 

Wer zahlt die Rücksendung?

Sie als Verbraucher müssen die Kosten für die Rücksendung der Ware bezahlen. Das heißt: Sie zahlen das Porto oder die Transportkosten, wenn Sie die Ware zurückschicken.

Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn der Verkäufer sich bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen, müssen Sie nichts zahlen. 

Wertersatz

Manchmal kann es sein, dass die Ware durch die Benutzung an Wert verloren hat. In diesem Fall kann der Verkäufer von Ihnen einen sogenannten Wertersatz verlangen. Das bedeutet: Sie müssen einen Teil des Geldes zahlen, wenn die Ware nicht mehr wie neu ist. Aber: Der Verkäufer muss Sie vorher richtig über diese Möglichkeit informiert haben.

Welche Informationspflichten hat der Verkäufer?

Der Verkäufer muss Sie über Ihr Widerrufsrecht informieren. Er muss Ihnen erklären, dass Sie den Vertrag widerrufen können und was dann passiert. Wenn der Verkäufer das nicht richtig macht, kann er unter Umständen keinen Wertersatz verlangen. 

Für welche Verträge gilt Paragraf 357d BGB genau?

Paragraf 357d BGB gilt für sogenannte Ratenlieferungsverträge, die Sie im Laden abschließen. Das sind Verträge, bei denen Sie regelmäßig Waren bekommen und diese in mehreren Teilen bezahlen. Beispiele sind Zeitungsabos oder Lieferverträge für bestimmte Produkte. 

Er gilt nicht für Verträge, die Sie im Internet oder an der Haustür abschließen. Für diese Verträge gibt es andere Regeln im Gesetz. 

Was ist, wenn der Vertrag im Internet abgeschlossen wurde?

Wenn Sie den Vertrag im Internet abgeschlossen haben, gilt Paragraf 357d BGB nicht. Dann gelten die Regeln für Fernabsatzverträge. Diese finden Sie in anderen Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 

Zusammenfassung

  • Paragraf 357d BGB regelt, was passiert, wenn Sie einen Ratenlieferungsvertrag im Laden widerrufen.
  • Sie müssen die Ware zurückgeben und bekommen Ihr Geld zurück.
  • Sie zahlen die Rücksendekosten, außer der Verkäufer übernimmt sie.
  • Wenn die Ware benutzt wurde und weniger wert ist, kann der Verkäufer Wertersatz verlangen – aber nur, wenn Sie vorher richtig informiert wurden.
  • Der Verkäufer muss Sie über Ihr Widerrufsrecht aufklären.
  • Die Regel gilt nur für Verträge, die im Laden abgeschlossen wurden, nicht im Internet oder an der Haustür. 

Was sollten Sie tun, wenn Sie Fragen haben?

Wenn Sie unsicher sind oder Fragen zu Ihrem Vertrag haben, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort wird Ihnen weitergeholfen.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.