Was regelt Paragraf 357e BGB?

Mai 17, 2026

In diesem Text erfahren Sie, was Paragraf 357e BGB bedeutet und wie er Sie als Verbraucher bei einem Bauvertrag schützt. Ich erkläre Ihnen die wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge in einfachen Worten. Am Ende des Textes finden Sie einen Hinweis, wie Sie bei Fragen weiter vorgehen können.

Was ist Paragraf 357e BGB?

Paragraf 357e BGB ist eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie regelt, was passiert, wenn Sie als Verbraucher einen sogenannten Verbraucherbauvertrag widerrufen. Ein Verbraucherbauvertrag ist ein Vertrag, bei dem Sie als Privatperson mit einem Bauunternehmen einen Bau oder größere Umbauten an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung vereinbaren. Das Gesetz gibt Ihnen das Recht, solche Verträge innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Das bedeutet, Sie können sich vom Vertrag wieder lösen.

Was passiert beim Widerruf eines Verbraucherbauvertrags?

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, müssen beide Seiten das zurückgeben, was sie voneinander bekommen haben. Das nennt man Rückgewähr. Sie bekommen zum Beispiel Ihr Geld zurück, wenn Sie schon etwas bezahlt haben. Der Unternehmer bekommt seine Bauleistungen zurück – das ist aber oft nicht möglich, weil zum Beispiel ein Fundament nicht einfach wieder entfernt werden kann.

Was ist, wenn die Rückgabe nicht möglich ist?

Manchmal kann die Bauleistung nicht zurückgegeben werden. Das nennt man: Die Rückgewähr ist „ihrer Natur nach ausgeschlossen“. In solchen Fällen müssen Sie als Verbraucher dem Unternehmer einen sogenannten Wertersatz zahlen . Wertersatz bedeutet: Sie zahlen dem Unternehmer den Wert der Bauleistung, die er bis zum Widerruf erbracht hat.

Wie wird der Wertersatz berechnet?

Die Berechnung des Wertersatzes ist in Paragraf 357e BGB genau geregelt. Grundsätzlich wird die vereinbarte Vergütung, also der im Vertrag festgelegte Preis, als Maßstab genommen. Das heißt: Sie zahlen den Teil des Preises, der auf die bereits erbrachten Leistungen entfällt. Ist der vereinbarte Preis aber viel zu hoch, dann wird der Wertersatz nach dem sogenannten Marktwert berechnet. Der Marktwert ist der Preis, den andere Unternehmen für die gleiche Leistung verlangen würden 

Beispiel für Wertersatz

Hat der Unternehmer zum Beispiel schon das Fundament gegossen, können Sie das nicht zurückgeben. Sie müssen dann den Wert dieser Arbeit bezahlen.

Ist der vereinbarte Preis für das Fundament aber viel höher als üblich, zahlen Sie nur den üblichen Preis.

Was ist, wenn die Bauleistung Mängel hat?

Wenn die Bauleistung Fehler oder Mängel hat, wird der Wertersatz entsprechend gekürzt. Das bedeutet: Sie müssen weniger zahlen, weil die Leistung nicht vollwertig ist 

Was ist mit Plänen und Unterlagen?

Wenn Sie vom Unternehmer Pläne oder Zeichnungen bekommen haben, müssen Sie diese zurückgeben. Haben Sie die Pläne schon genutzt oder werden Sie sie noch nutzen, kann auch dafür Wertersatz verlangt werden 

Wann müssen Sie den Wertersatz zahlen?

Sie müssen den Wertersatz nicht sofort zahlen. Der Unternehmer muss Ihnen zuerst eine Abrechnung vorlegen, aus der genau hervorgeht, wie viel Wertersatz er verlangt und wie er diesen berechnet hat. Erst wenn Sie diese Abrechnung erhalten haben, wird der Wertersatz fällig, das heißt: Erst dann müssen Sie zahlen 

Was ist, wenn Sie nicht richtig über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden?

Das Gesetz sieht vor, dass Sie als Verbraucher über Ihr Widerrufsrecht informiert werden müssen. In manchen Fällen, zum Beispiel bei anderen Verträgen, müssen Sie keinen Wertersatz zahlen, wenn Sie nicht richtig belehrt wurden. Bei Verbraucherbauverträgen ist das aber nicht ausdrücklich geregelt. Es gibt dazu unterschiedliche Meinungen in der Fachwelt. Manche sagen, Sie müssten dann keinen Wertersatz zahlen, andere sehen das anders 

Zusammenfassung

  • Paragraf 357e BGB regelt, was passiert, wenn Sie einen Bauvertrag widerrufen.
  • Können Sie die Bauleistung nicht zurückgeben, müssen Sie Wertersatz zahlen.
  • Der Wertersatz richtet sich meist nach dem vereinbarten Preis, manchmal aber nach dem Marktwert.
  • Bei Mängeln wird der Wertersatz gekürzt.
  • Sie müssen den Wertersatz erst zahlen, wenn Sie eine Abrechnung erhalten haben.

Was sollten Sie tun?

Wenn Sie unsicher sind, wie viel Wertersatz Sie zahlen müssen oder ob Sie überhaupt zahlen müssen, sollten Sie sich beraten lassen. Bei Fragen rund um Bauverträge, Widerruf und Wertersatz empfiehlt es sich, Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau aufzunehmen. Die Kanzlei kann Sie individuell unterstützen und Ihre Rechte prüfen.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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