In diesem Text erfahren Sie, was Paragraf 359 BGB bedeutet und wie er Sie als Verbraucher schützt. Sie bekommen eine einfache Erklärung, viele Beispiele und Hinweise, worauf Sie achten sollten. Am Ende finden Sie einen wichtigen Tipp, wie Sie bei Fragen weiter vorgehen können.
Paragraf 359 BGB ist eine Vorschrift im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie regelt Ihre Rechte, wenn Sie als Verbraucher einen sogenannten „verbundenen Vertrag“ abgeschlossen haben. Das klingt kompliziert, ist aber einfach erklärt: Ein verbundener Vertrag liegt vor, wenn Sie zum Beispiel etwas kaufen und gleichzeitig einen Kredit aufnehmen, um diesen Kauf zu bezahlen. Beide Verträge hängen dann zusammen
Paragraf 359 BGB gilt, wenn Sie als Privatperson (Verbraucher) mit einem Unternehmen einen Kaufvertrag und einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, die miteinander verbunden sind. Das ist oft der Fall, wenn Sie im Geschäft oder online ein teures Produkt kaufen und gleich eine Finanzierung angeboten bekommen. Zum Beispiel beim Kauf eines Fernsehers, einer Küche oder eines Autos auf Ratenzahlung
Wenn mit dem gekauften Produkt etwas nicht stimmt, können Sie nicht nur vom Verkäufer eine Lösung verlangen. Sie können auch gegenüber der Bank oder dem Kreditgeber Rechte geltend machen. Sie dürfen zum Beispiel die Rückzahlung des Kredits verweigern, solange das Problem mit dem Produkt nicht gelöst ist
Sie kaufen eine Waschmaschine auf Raten. Die Waschmaschine ist aber kaputt und der Verkäufer hilft nicht. Dann müssen Sie die Raten für den Kredit vorerst nicht weiterzahlen. Erst wenn das Problem mit der Waschmaschine behoben ist, müssen Sie den Kredit weiter bedienen
Einwendungen sind Gründe, warum Sie eine Zahlung verweigern dürfen. Zum Beispiel, weil das Produkt kaputt ist, nicht geliefert wurde oder Sie getäuscht wurden. Diese Einwendungen können Sie nicht nur gegenüber dem Verkäufer, sondern auch gegenüber der Bank geltend machen, wenn die Verträge verbunden sind
Ein verbundener Vertrag liegt vor, wenn Sie etwas kaufen und gleichzeitig einen Kredit aufnehmen, um den Kauf zu bezahlen. Beide Verträge müssen inhaltlich zusammenhängen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Händler Ihnen direkt einen Kredit vermittelt oder die Bank eng mit dem Händler zusammenarbeitet
Paragraf 359 BGB gilt nicht immer. Es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel gilt die Regel nicht, wenn der Kredit weniger als 200 Euro beträgt oder wenn Sie mit dem Kredit Finanzprodukte wie Aktien kaufen
Nacherfüllung bedeutet, dass Sie vom Verkäufer verlangen, das Produkt zu reparieren oder auszutauschen. Solange das nicht passiert ist, dürfen Sie die Kreditraten zurückhalten. Erst wenn die Reparatur oder der Austausch gescheitert ist, müssen Sie wieder zahlen
Die Gerichte und die Fachliteratur sind sich einig: Paragraf 359 BGB schützt Sie als Verbraucher. Sie dürfen Ihre Rechte aus dem Kaufvertrag auch gegenüber der Bank nutzen. Das gilt besonders, wenn der Kaufvertrag von Anfang an nicht gültig war oder Sie getäuscht wurden. In diesen Fällen können Sie sogar bereits gezahlte Kreditraten zurückverlangen
Die Vorschrift wurde geschaffen, damit Sie als Verbraucher nicht zwischen Verkäufer und Bank „hin- und hergeschoben“ werden. Sie sollen nicht zahlen müssen, wenn Sie das gekaufte Produkt nicht bekommen oder es mangelhaft ist. Die Bank kann sich dann beim Händler schadlos halten.
Paragraf 359 BGB schützt Sie, wenn Sie einen Kauf mit einem Kredit finanzieren. Sie müssen den Kredit nicht zurückzahlen, solange das gekaufte Produkt mangelhaft ist oder nicht geliefert wurde. Sie können Ihre Rechte gegenüber der Bank geltend machen. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel bei kleinen Krediten oder beim Kauf von Finanzprodukten
Wenn Sie unsicher sind oder Probleme mit einem verbundenen Vertrag haben, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie Unterstützung bei allen Fragen rund um Paragraf 359 BGB und Ihre Rechte als Verbraucher.
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