Was regelt Paragraf 360 BGB?

Mai 17, 2026

Paragraf 360 BGB ist eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie schützt Verbraucher, wenn sie Verträge mit Unternehmen abschließen, die miteinander zusammenhängen. Das Gesetz hilft Ihnen, wenn Sie einen Vertrag widerrufen und dadurch auch andere Verträge betroffen sind. Ich erkläre Ihnen hier Schritt für Schritt, was das bedeutet und wie Sie davon profitieren können.

Was ist ein zusammenhängender Vertrag?

Bedeutung des Begriffs

Ein zusammenhängender Vertrag ist ein Vertrag, der mit einem anderen Vertrag in Verbindung steht. Das heißt: Zwei Verträge haben etwas miteinander zu tun. Zum Beispiel kaufen Sie ein Sofa und schließen gleichzeitig einen Kreditvertrag ab, um das Sofa zu bezahlen. Beide Verträge gehören zusammen, weil Sie den Kredit nur für das Sofa aufnehmen.

Wann liegt ein zusammenhängender Vertrag vor?

Ein solcher Vertrag liegt vor, wenn:

  • Der Vertrag einen Bezug zu dem anderen Vertrag hat.
  • Die Leistung aus dem zweiten Vertrag von demselben Unternehmen oder von einem anderen Unternehmen erbracht wird, das mit dem ersten Unternehmen zusammenarbeitet.
  • Bei einem Kreditvertrag: Das Darlehen dient nur dazu, den ersten Vertrag zu bezahlen und ist darin genau beschrieben.

Was bedeutet Widerruf?

Erklärung des Begriffs

Widerruf heißt, dass Sie einen Vertrag rückgängig machen können. Sie können Ihre Meinung ändern und sagen: „Ich möchte den Vertrag nicht mehr.“

Was regelt Paragraf 360 BGB?

Das ist bei bestimmten Verträgen möglich, zum Beispiel bei Online-Käufen oder bei Haustürgeschäften. Sie müssen den Widerruf rechtzeitig erklären, meistens innerhalb von 14 Tagen.

Wie funktioniert der Widerruf?

Sie müssen dem Unternehmen mitteilen, dass Sie den Vertrag widerrufen. Das geht oft per Brief, E-Mail oder Fax. Wichtig ist, dass Sie die Frist einhalten. Die Frist beginnt meistens, wenn Sie die Ware bekommen oder den Vertrag unterschrieben haben. Sie müssen keine Gründe für den Widerruf angeben.

Was regelt Paragraf 360 BGB genau?

Ihre Rechte beim Widerruf

Wenn Sie einen Vertrag widerrufen, der mit einem anderen Vertrag zusammenhängt, sind Sie auch an den zweiten Vertrag nicht mehr gebunden. Das bedeutet: Sie müssen auch den Kreditvertrag oder einen anderen zusammenhängenden Vertrag nicht mehr einhalten, wenn Sie den Hauptvertrag widerrufen.

Beispiel

Sie kaufen ein Sofa und nehmen dafür einen Kredit auf. Sie widerrufen den Kaufvertrag für das Sofa. Dann müssen Sie auch den Kreditvertrag nicht mehr erfüllen. Sie müssen also keine Raten mehr zahlen und bekommen eventuell schon gezahltes Geld zurück 

Rückabwicklung

Wenn Sie widerrufen, werden die Verträge rückgängig gemacht. Das nennt man Rückabwicklung. Sie geben die Ware zurück und bekommen Ihr Geld zurück. Beim Kreditvertrag müssen Sie keine weiteren Kosten tragen. Das Gesetz schützt Sie davor, doppelt belastet zu werden 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Es muss ein Widerrufsrecht bestehen. Das heißt, Sie dürfen den Vertrag überhaupt widerrufen.
  • Sie müssen den Widerruf rechtzeitig und richtig erklären.
  • Die Verträge müssen zusammenhängen, wie oben beschrieben 

Was ist mit der Widerrufsbelehrung?

Bedeutung der Widerrufsbelehrung

Das Unternehmen muss Sie klar und verständlich über Ihr Widerrufsrecht informieren. Diese Information nennt man Widerrufsbelehrung. Sie muss einfach und deutlich sein, damit Sie wissen, wie und wann Sie widerrufen können 

Was passiert, wenn die Belehrung unklar ist?

Wenn die Belehrung unverständlich ist oder Fehler enthält, kann das dazu führen, dass die Widerrufsfrist länger ist. Sie sollen als Verbraucher immer wissen, welche Rechte Sie haben. Das Gesetz verlangt, dass alles klar und einfach erklärt wird 

Was ist, wenn Sie mehrere Verträge widerrufen?

Wenn Sie zum Beispiel einen Vertrag über eine Ferienwohnung und dazu einen Vertrag über ein Urlaubsprodukt abschließen, gilt das Gleiche: Widerrufen Sie den Hauptvertrag, sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht mehr gebunden. Sie müssen dann keine Kosten für den zweiten Vertrag tragen 

Zusammenfassung

Paragraf 360 BGB schützt Sie als Verbraucher, wenn Sie Verträge abschließen, die miteinander zusammenhängen. Widerrufen Sie den Hauptvertrag, sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht mehr gebunden. Sie müssen keine doppelten Kosten tragen und bekommen Ihr Geld zurück. Wichtig ist, dass Sie Ihr Widerrufsrecht rechtzeitig und richtig ausüben. Die Unternehmen müssen Sie klar über Ihre Rechte informieren 

Was sollten Sie tun?

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Widerrufsrecht oder zu zusammenhängenden Verträgen haben, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie Unterstützung und eine individuelle Beratung zu Ihrem Fall.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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