Was regelt Paragraf 365 BGB?

Mai 17, 2026

Sie möchten wissen, was Paragraf 365 BGB regelt. In diesem Text erkläre ich Ihnen den Inhalt dieser Vorschrift in einfachen, kurzen Sätzen. Ich erläutere auch alle wichtigen Begriffe, damit Sie alles gut verstehen. Am Ende gebe ich Ihnen einen Hinweis, wie Sie weiter vorgehen können.

Worum geht es in Paragraf 365 BGB?

Paragraf 365 BGB regelt die sogenannte „Gewährleistung bei Hingabe an Erfüllungs statt“1. Das klingt kompliziert, ist aber eigentlich einfach zu erklären.

Was bedeutet „Hingabe an Erfüllungs statt“?

Wenn Sie jemandem etwas schulden, können Sie sich manchmal mit dem anderen darauf einigen, dass Sie statt Geld etwas anderes geben. Zum Beispiel: Sie kaufen ein neues Auto und geben Ihr altes Auto als Teil der Bezahlung ab. Das alte Auto wird dann „an Erfüllungs statt“ gegeben. Das bedeutet: Das alte Auto ersetzt einen Teil des Geldes, das Sie eigentlich zahlen müssten.

Was ist „Gewährleistung“?

Gewährleistung bedeutet, dass Sie dafür einstehen müssen, dass das, was Sie geben, in Ordnung ist. Wenn Sie zum Beispiel eine Sache verkaufen, müssen Sie dafür sorgen, dass sie keine Mängel hat. Ein Mangel ist ein Fehler oder Schaden an der Sache.

Was regelt Paragraf 365 BGB genau?

Paragraf 365 BGB sagt: Wenn Sie eine Sache, eine Forderung (das ist ein Recht, von jemandem etwas zu bekommen) oder ein anderes Recht an Erfüllungs statt geben, müssen Sie für Mängel genauso einstehen wie ein Verkäufer. Das heißt: Auch wenn Sie nicht direkt verkaufen, sondern etwas anstelle von Geld geben, gelten für Sie die gleichen Regeln wie für einen Verkäufer.

Beispiel aus dem Alltag

Sie kaufen ein neues Auto beim Händler. Sie geben Ihr altes Auto ab, und der Händler zieht den Wert des alten Autos vom Kaufpreis ab. Wenn Ihr altes Auto einen versteckten Schaden hat, gilt: Sie müssen dafür genauso haften, als hätten Sie das Auto verkauft

Was passiert bei einem Mangel?

Wenn das, was Sie an Erfüllungs statt geben, einen Mangel hat, kann der andere von Ihnen verlangen, dass Sie den Mangel beseitigen oder eine andere Sache geben. Das nennt man „Nacherfüllung“. Wenn das nicht geht, kann der andere den Preis mindern oder sogar vom Vertrag zurücktreten. Er kann auch Schadenersatz verlangen. Diese Rechte stehen auch im BGB.

Was ist eine „Forderung gegen einen Dritten“?

Manchmal gibt man nicht eine Sache, sondern ein Recht weiter. Zum Beispiel: Sie haben das Recht, von jemand anderem Geld zu bekommen. Dieses Recht können Sie an Erfüllungs statt geben. Auch dann müssen Sie dafür einstehen, dass das Recht wirklich besteht und keine Probleme hat.

Wie sieht das in der Praxis aus?

Gerichte haben entschieden: Wenn Sie zum Beispiel beim Autokauf Ihr altes Auto abgeben, gelten die gleichen Regeln wie beim Verkauf2. Wenn das alte Auto einen Schaden hat, müssen Sie dafür haften. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Haftung ausgeschlossen werden kann. Das muss aber klar im Vertrag stehen.

Fachbegriffe einfach erklärt

Gewährleistung: Die Pflicht, für Mängel an einer Sache einzustehen.

  • Hingabe an Erfüllungs statt: Sie geben etwas anderes als Geld, um eine Schuld zu begleichen.
  • Forderung: Das Recht, von jemandem etwas zu bekommen.
  • Mangel: Ein Fehler oder Schaden an einer Sache.
  • Nacherfüllung: Der Versuch, einen Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern.

Zusammenfassung

Paragraf 365 BGB sorgt dafür, dass auch dann, wenn Sie etwas anderes als Geld geben, die gleichen Regeln wie beim Verkauf gelten. Sie müssen also dafür sorgen, dass das, was Sie geben, keine Mängel hat. Sonst kann der andere bestimmte Rechte geltend machen.

Wenn Sie Fragen zu solchen Verträgen oder zu Ihren Rechten und Pflichten haben, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie Unterstützung bei allen rechtlichen Fragen rund um Paragraf 365 BGB und andere Vorschriften.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.