Was regelt Paragraf 366 BGB?

Mai 17, 2026

In diesem Text erfahren Sie, was Paragraf 366 BGB bedeutet und wie er im Alltag wirkt. Sie bekommen eine einfache Erklärung, damit Sie als Laie alles gut verstehen. Am Ende finden Sie einen Hinweis, wie Sie bei Fragen weiter vorgehen können.

Worum geht es bei Paragraf 366 BGB?

Paragraf 366 BGB regelt, wie eine Zahlung angerechnet wird, wenn jemand mehrere Schulden bei derselben Person hat. Das heißt: Sie haben bei einer Person oder Firma mehr als eine Schuld. Sie zahlen aber nicht alles auf einmal zurück, sondern nur einen Teil. Dann stellt sich die Frage: Welche Schuld ist durch die Zahlung weniger geworden oder sogar ganz weg? Genau das erklärt Paragraf 366 BGB. 

Die wichtigsten Begriffe einfach erklärt

  • Schuldner: Das ist die Person, die Geld oder etwas anderes schuldet.
  • Gläubiger: Das ist die Person, die das Geld oder die Leistung bekommen soll.
  • Forderung: Das ist ein anderes Wort für eine offene Schuld.
  • Tilgung: Das bedeutet, dass eine Schuld ganz oder teilweise bezahlt wird.

Wie funktioniert Paragraf 366 BGB?

Mehrere Schulden – ein Schuldner, ein Gläubiger

Sie haben bei einer Person mehrere Schulden. Zum Beispiel haben Sie einmal 100 Euro und einmal 200 Euro geliehen. Sie zahlen jetzt 150 Euro zurück. Das reicht nicht, um beide Schulden ganz zu bezahlen. Nun muss entschieden werden, auf welche Schuld das Geld angerechnet wird. 

Das Bestimmungsrecht des Schuldners

Zuerst dürfen Sie als Schuldner bestimmen, welche Schuld Sie bezahlen möchten. Sie sagen zum Beispiel: „Die 150 Euro sollen auf die 200-Euro-Schuld angerechnet werden.“ Dann wird das Geld auf diese Schuld angerechnet. Das nennt man „Tilgungsbestimmung“. 

Keine Bestimmung? Dann entscheidet das Gesetz

Wenn Sie keine Bestimmung treffen, also nicht sagen, welche Schuld Sie tilgen wollen, greift die Reihenfolge aus dem Gesetz. Das steht in Paragraf 366 Absatz 2 BGB.

Die Reihenfolge ist:

  1. Zuerst wird die Schuld bezahlt, die schon fällig ist. Fällig heißt: Sie muss schon bezahlt werden.
  2. Wenn mehrere Schulden fällig sind, wird die Schuld bezahlt, für die der Gläubiger die geringste Sicherheit hat. Sicherheit ist zum Beispiel eine Bürgschaft oder ein Pfand.
  3. Sind die Sicherheiten gleich, wird die Schuld bezahlt, die für Sie als Schuldner am unangenehmsten ist.
  4. Sind auch diese gleich, wird die älteste Schuld zuerst bezahlt.
  5. Sind alle Schulden gleich alt, wird das Geld auf alle Schulden verteilt. 

Beispiel aus dem Alltag

Sie haben drei Schulden bei einer Person:

  • 100 Euro, fällig seit Januar
  • 200 Euro, fällig seit Februar
  • 300 Euro, fällig seit März

Sie zahlen 250 Euro, ohne zu sagen, auf welche Schuld das Geld gehen soll. Dann wird das Geld zuerst auf die älteste, also die 100-Euro-Schuld, angerechnet. Die restlichen 150 Euro werden auf die nächste Schuld angerechnet. 

Warum gibt es diese Regel?

Die Regel soll Klarheit schaffen. Oft gibt es Streit, auf welche Schuld eine Zahlung angerechnet wird. Mit Paragraf 366 BGB gibt es eine feste Reihenfolge. So wissen beide Seiten, wie das Geld verrechnet wird. 

Was passiert, wenn der Gläubiger eine andere Reihenfolge möchte?

Der Gläubiger darf nicht einfach selbst bestimmen, welche Schuld getilgt wird. Das Recht dazu hat zuerst der Schuldner. Nur wenn der Schuldner nichts sagt, gilt die gesetzliche Reihenfolge. 2

Kann man die Regel auch ändern?

Ja, in manchen Verträgen kann man eine andere Reihenfolge vereinbaren. Das geht aber nur, wenn beide Seiten zustimmen. Es gibt aber Grenzen: Der Vertrag darf den Schuldner nicht unangemessen benachteiligen. 

Was ist, wenn es um Zinsen und Kosten geht?

Wenn Sie nicht nur die Hauptschuld, sondern auch Zinsen und Kosten zahlen müssen, gibt es eine weitere Regel. Dann wird das Geld zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld angerechnet. Das steht in Paragraf 367 BGB. 

Was sagt die Rechtsprechung?

Gerichte haben entschieden, dass Paragraf 366 BGB auch dann gilt, wenn mehrere Forderungen aus demselben Vertrag bestehen. Zum Beispiel, wenn es um Miete und Nebenkosten geht. Auch hier wird das Geld nach der gesetzlichen Reihenfolge verteilt, wenn der Schuldner nichts anderes sagt. 

Zusammenfassung

  • Paragraf 366 BGB regelt, wie Zahlungen bei mehreren Schulden angerechnet werden.
  • Sie als Schuldner dürfen zuerst bestimmen, welche Schuld Sie tilgen.
  • Wenn Sie nichts sagen, gilt eine feste Reihenfolge: fällige, unsichere, lästige, alte Schulden zuerst.
  • Die Regel sorgt für Klarheit und verhindert Streit.
  • In manchen Fällen kann die Regel durch Vertrag geändert werden.

Was sollten Sie tun?

Wenn Sie mehrere Schulden bei einer Person haben und einen Teilbetrag zahlen, sagen Sie am besten immer dazu, welche Schuld Sie tilgen möchten. So vermeiden Sie Missverständnisse.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie Unterstützung bei allen Fragen rund um Schulden und Zahlungen.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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