Was regelt Paragraf 367 HGB?

Mai 6, 2026

Was regelt Paragraf 367 HGB?

Einführung

Paragraf 367 HGB ist eine Vorschrift aus dem Handelsgesetzbuch. Sie betrifft den sogenannten gutgläubigen Erwerb von bestimmten Wertpapieren. Das klingt kompliziert, ist aber wichtig, wenn Sie mit Wertpapieren wie Aktien oder Anleihen zu tun haben. Im Folgenden erkläre ich Ihnen, was das bedeutet und worauf Sie achten sollten. Ich benutze dabei einfache Sprache und erkläre alle Fachbegriffe.

Was sind Wertpapiere?

Wertpapiere sind Urkunden, mit denen Sie bestimmte Rechte geltend machen können. Beispiele sind Aktien, Anleihen oder sogenannte Inhaberpapiere. Ein Inhaberpapier ist ein Wertpapier, das jeder, der es besitzt, einlösen kann. Das heißt: Wer das Papier in der Hand hat, kann damit zum Beispiel Geld bekommen.

Was ist ein gutgläubiger Erwerb?

Gutgläubiger Erwerb bedeutet: Sie kaufen ein Wertpapier und glauben, dass der Verkäufer auch wirklich der Eigentümer ist. Sie wissen nicht, dass das Papier vielleicht gestohlen wurde oder verloren gegangen ist. Das Gesetz schützt in vielen Fällen den Käufer, wenn er nichts von dem Diebstahl oder Verlust wusste.

Was regelt Paragraf 367 HGB genau?

Paragraf 367 HGB legt fest, wann ein Käufer nicht mehr darauf vertrauen darf, dass der Verkäufer der rechtmäßige Eigentümer eines Wertpapiers ist. Das Gesetz sagt: Wenn ein Wertpapier gestohlen wurde oder verloren gegangen ist und dieser Verlust im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, kann ein Käufer nicht mehr gutgläubig sein. Der Bundesanzeiger ist ein offizielles Mitteilungsblatt, in dem wichtige rechtliche Informationen veröffentlicht werden. Wenn dort steht, dass ein bestimmtes Wertpapier abhandengekommen ist, muss jeder, der Wertpapiere kauft, besonders vorsichtig sein.

Beispiel

Stellen Sie sich vor, jemand verliert eine Aktie. Der Verlust wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Wenn Sie diese Aktie später kaufen, können Sie sich nicht mehr darauf berufen, dass Sie nichts vom Verlust wussten. Das Gesetz geht davon aus, dass Sie die Veröffentlichung hätten kennen müssen.

Wer ist betroffen?

Die Vorschrift richtet sich vor allem an Kaufleute, die mit Wertpapieren handeln. Dazu gehören Banken und Geldwechsler. Sie müssen besonders sorgfältig prüfen, ob ein Wertpapier vielleicht gestohlen oder verloren wurde. Für Privatpersonen gilt die Vorschrift nicht direkt, aber auch sie sollten vorsichtig sein.

Wie lange gilt die Veröffentlichung?

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirkt für ein Jahr. Das heißt: Wenn der Verlust eines Wertpapiers im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde, gilt der Käufer für ein Jahr als nicht mehr gutgläubig. Nach Ablauf dieses Jahres kann ein Käufer wieder gutgläubig sein, wenn er nichts vom Verlust wusste.

Was regelt Paragraf 367 HGB?

Gibt es Ausnahmen?

Ja, es gibt Ausnahmen. Wenn der Käufer trotz der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirklich keine Kenntnis vom Verlust hatte und das auch nicht grob fahrlässig war, kann er trotzdem geschützt sein. Grob fahrlässig bedeutet, dass jemand sehr unvorsichtig war. Zum Beispiel, wenn eine Bank die Veröffentlichungen nicht prüft, obwohl sie das müsste, handelt sie grob fahrlässig.

Außerdem gilt die Vorschrift nicht für bestimmte Wertpapiere, wie zum Beispiel Zins- oder Gewinnscheine, die bald fällig werden, oder für Banknoten. Für diese Papiere gelten andere Regeln.

Warum ist das wichtig?

Die Regelung schützt die Eigentümer von Wertpapieren. Wenn jemandem ein Wertpapier gestohlen wird oder verloren geht, kann er verhindern, dass ein anderer es einfach gutgläubig kauft. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger warnt alle, die mit Wertpapieren handeln, vor dem Verlust. So wird verhindert, dass gestohlene oder verlorene Wertpapiere weitergegeben werden.

Was müssen Banken und Händler beachten?

Banken und Händler müssen regelmäßig den Bundesanzeiger prüfen. Sie dürfen Wertpapiere, die dort als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, nicht einfach kaufen oder annehmen. Tun sie es doch, verlieren sie ihren Schutz als gutgläubige Käufer. Sie müssen also besonders sorgfältig sein.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie Wertpapiere kaufen oder verkaufen, sollten Sie immer prüfen, ob das Papier vielleicht gestohlen oder verloren wurde. Besonders, wenn Sie mit Banken oder Händlern zu tun haben, ist Vorsicht geboten. Im Zweifel sollten Sie sich informieren, ob eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger vorliegt.

Zusammenfassung

Paragraf 367 HGB schützt die Eigentümer von Wertpapieren vor dem Verlust ihres Eigentums. Er regelt, dass nach einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger niemand mehr gutgläubig ein gestohlenes oder verlorenes Wertpapier erwerben kann. Besonders Banken und Händler müssen sehr sorgfältig prüfen, ob ein Wertpapier als verloren gemeldet wurde. Für Privatleute ist es ratsam, beim Kauf von Wertpapieren aufmerksam zu sein.

Was sollten Sie tun?

Wenn Sie Fragen zu Wertpapieren oder zum Kauf und Verkauf haben, sollten Sie sich rechtzeitig beraten lassen. Die Anwalts- und Notarkanzlei Krau steht Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf, um Ihre Rechte zu schützen und Fehler zu vermeiden.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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