In diesem Text erfahren Sie, was Paragraf 368 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt. Sie bekommen eine leicht verständliche Erklärung, was eine Quittung ist, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind und warum sie im Alltag wichtig sein kann. Fachbegriffe werden erklärt, damit Sie den Inhalt gut verstehen.
Paragraf 368 BGB sagt: Wenn jemand eine Leistung bekommt, zum Beispiel Geld, muss er demjenigen, der gezahlt hat, auf dessen Wunsch eine schriftliche Bestätigung geben. Diese Bestätigung nennt man Quittung. Sie beweist, dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde. Wenn der Zahlende ein besonderes Interesse daran hat, kann er auch eine andere Form der Quittung verlangen, zum Beispiel eine elektronische Quittung oder eine Quittung mit bestimmten Angaben.
Eine Quittung ist ein schriftlicher Beleg dafür, dass jemand eine Leistung erhalten hat. Meistens handelt es sich dabei um eine Zahlung. Die Quittung ist kein Vertrag und kein besonderes Rechtsgeschäft. Sie ist einfach eine Bestätigung, dass der Empfänger das Geld oder eine andere Leistung bekommen hat.
Die Quittung dient als Beweis. Wenn Sie zum Beispiel eine Rechnung bezahlen, können Sie mit der Quittung beweisen, dass Sie gezahlt haben. Das ist wichtig, falls es später Streit gibt. Ohne Quittung ist es oft schwer, nachzuweisen, dass Sie Ihre Schuld erfüllt haben.
Wenn Sie etwas bezahlen, haben Sie das Recht, eine Quittung zu verlangen. Der Empfänger der Zahlung, zum Beispiel ein Verkäufer oder Vermieter, muss Ihnen diese Quittung ausstellen. Sie müssen die Quittung aber ausdrücklich verlangen. Es gibt keine Pflicht, die Quittung automatisch zu geben.
Die Quittung muss schriftlich sein. Das bedeutet, sie muss auf Papier oder in einer anderen dauerhaften Form erstellt werden. Sie muss nicht unbedingt handschriftlich sein. Auch eine gedruckte oder elektronische Quittung ist möglich, wenn Sie das wünschen und ein rechtliches Interesse daran haben.
In der Quittung muss stehen, wer die Leistung erhalten hat und was genau geleistet wurde. Meistens steht dort der Betrag, das Datum und der Name des Empfängers. Sie können auch verlangen, dass weitere Angaben gemacht werden, wenn Sie dafür einen guten Grund haben.
Sie haben nur dann Anspruch auf eine Quittung, wenn Sie tatsächlich eine Leistung erbracht haben, zum Beispiel eine Zahlung. Wenn Sie mit einer anderen Forderung aufrechnen oder eine Leistung hinterlegen, besteht der Anspruch auf eine Quittung nicht.
Grundsätzlich muss der Empfänger der Leistung die Quittung kostenlos ausstellen. Nur wenn Sie eine besondere Form der Quittung verlangen, zum Beispiel eine beglaubigte oder besonders aufwendige Quittung, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.
Die Quittung ist ein wichtiges Beweismittel. Sie beweist, dass die Zahlung oder eine andere Leistung tatsächlich erfolgt ist. Vor Gericht wird die Quittung als Beweis anerkannt. Derjenige, der die Quittung ausgestellt hat, kann aber beweisen, dass die Angaben in der Quittung nicht stimmen. Das nennt man Gegenbeweis.
Es gibt keine generellen Ausnahmen. Auch bei alltäglichen Bargeschäften haben Sie einen Anspruch auf eine Quittung, wenn Sie das verlangen. Nur wenn das Verlangen nach einer Quittung im Einzelfall missbräuchlich ist, kann der Anspruch abgelehnt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie nach einer Banküberweisung zusätzlich eine Quittung verlangen, obwohl der Kontoauszug schon als Beweis dient.
Eine Quittung bestätigt nur den Empfang einer Leistung. Sie sagt nicht aus, dass keine weiteren Forderungen mehr bestehen. Eine sogenannte Schuldenfreiheitsbescheinigung geht weiter. Sie bestätigt, dass keine Schulden mehr offen sind. Für eine solche Bescheinigung gibt es keine gesetzliche Pflicht.
Paragraf 368 BGB regelt, dass Sie bei einer Zahlung oder einer anderen Leistung eine schriftliche Quittung verlangen können. Die Quittung dient als Beweis, dass Sie Ihre Schuld erfüllt haben. Sie müssen die Quittung ausdrücklich verlangen. Der Empfänger muss sie dann ausstellen. Die Quittung ist ein wichtiges Dokument, falls es später Streit gibt.
Wenn Sie eine größere Zahlung leisten oder einen wichtigen Vertrag erfüllen, sollten Sie immer eine Quittung verlangen. So können Sie später beweisen, dass Sie Ihre Pflicht erfüllt haben.
Wenn Sie weitere Fragen zu Quittungen, Zahlungen oder anderen rechtlichen Themen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen