Was regelt Paragraf 373 HGB?

Mai 6, 2026

Was regelt Paragraf 373 HGB?

Einleitung: Worum geht es bei Paragraf 373 HGB?

Paragraf 373 HGB ist eine Vorschrift im Handelsgesetzbuch. Das Handelsgesetzbuch, kurz HGB, ist ein Gesetz, das die Regeln für Kaufleute und den Handel in Deutschland festlegt. Paragraf 373 HGB regelt, was passiert, wenn der Käufer einer Ware die Ware nicht annimmt. Das nennt man „Annahmeverzug“. Der Verkäufer bekommt durch diese Vorschrift bestimmte Rechte. Ich erkläre Ihnen nun Schritt für Schritt, was das bedeutet und wie es abläuft 

Was ist Annahmeverzug?

Annahmeverzug heißt: Der Käufer nimmt die Ware nicht an, obwohl er dazu verpflichtet ist. Das kann passieren, wenn der Käufer die Ware nicht abholt oder die Annahme verweigert. In diesem Fall ist der Verkäufer in einer schwierigen Lage. Er hat die Ware noch, obwohl er sie eigentlich loswerden wollte. Das Gesetz gibt dem Verkäufer deshalb besondere Rechte, um sich zu schützen 

Rechte des Verkäufers bei Annahmeverzug

Die Hinterlegung der Ware

Der Verkäufer darf die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers in einem öffentlichen Lagerhaus oder an einem anderen sicheren Ort hinterlegen. Das heißt: Der Verkäufer bringt die Ware zu einem Lagerhaus oder zu einem zuverlässigen Dritten, der die Ware sicher aufbewahren kann. Die Kosten dafür muss der Käufer bezahlen. Das Risiko, dass die Ware beschädigt wird oder verloren geht, trägt ab diesem Zeitpunkt ebenfalls der Käufer. Der Verkäufer muss aber sorgfältig auswählen, wo und bei wem er die Ware lagert. Er darf die Ware nicht einfach irgendwo abstellen 

Was ist ein öffentliches Lagerhaus?

Ein öffentliches Lagerhaus ist ein Unternehmen, das Waren für andere aufbewahrt. Dort werden die Waren sicher gelagert. Es gibt auch andere sichere Möglichkeiten, die Ware zu hinterlegen. Wichtig ist, dass der Ort sicher ist und die Ware dort gut aufgehoben ist 

Was muss der Verkäufer bei der Hinterlegung beachten?

Der Verkäufer muss bei der Auswahl des Lagerortes sorgfältig sein. Er muss sich wie ein ordentlicher Kaufmann verhalten. Das bedeutet: Er muss darauf achten, dass die Ware nicht beschädigt wird und sicher gelagert ist. Wenn der Verkäufer einen schlechten Lagerort auswählt und die Ware dort beschädigt wird, kann er haftbar gemacht werden. Das nennt man Auswahlverschulden. Der Verkäufer muss dem Käufer außerdem sofort mitteilen, wo die Ware hinterlegt wurde. Das nennt man Anzeigepflicht

Die Kosten der Hinterlegung

Die Kosten für die Lagerung muss der Käufer bezahlen. Der Verkäufer schließt den Vertrag mit dem Lagerhaus aber im eigenen Namen ab. Er macht das, um sich selbst von der Pflicht zu befreien, die Ware weiter aufzubewahren. Der Verkäufer kann die Kosten später vom Käufer verlangen

Der Selbsthilfeverkauf

Wenn der Käufer die Ware nicht annimmt, darf der Verkäufer die Ware nach einer vorherigen Ankündigung auch verkaufen lassen. Das nennt man Selbsthilfeverkauf. Der Verkäufer kann die Ware öffentlich versteigern lassen.

Was regelt Paragraf 373 HGB?

Wenn die Ware einen Börsen- oder Marktpreis hat, kann er sie auch durch einen Handelsmakler oder eine andere zur Versteigerung befugte Person zum aktuellen Preis verkaufen lassen. Eine vorherige Ankündigung ist nicht nötig, wenn die Ware schnell verdirbt oder eine Ankündigung aus anderen Gründen nicht möglich ist 

Was ist ein Handelsmakler?

Ein Handelsmakler ist eine Person, die Waren im Auftrag anderer verkauft. Er ist dafür öffentlich zugelassen. Der Makler sorgt dafür, dass die Ware zum besten Preis verkauft wird 

Was passiert mit dem Geld aus dem Verkauf?

Der Verkauf der Ware erfolgt für Rechnung des Käufers. Das bedeutet: Der Käufer bekommt das Geld aus dem Verkauf, aber ihm werden die Kosten für die Lagerung und den Verkauf abgezogen. Der Verkäufer und der Käufer dürfen bei der Versteigerung auch selbst mitbieten .

Informationspflichten des Verkäufers

Vor einer öffentlichen Versteigerung muss der Verkäufer dem Käufer bestimmte Informationen geben. Nach dem Verkauf muss er dem Käufer sofort mitteilen, dass und wie die Ware verkauft wurde. Wenn der Verkäufer das nicht macht, muss er dem Käufer den entstandenen Schaden ersetzen. Die Informationspflicht entfällt nur, wenn sie nicht möglich ist .

Zusammenfassung: Das Wichtigste in Kürze

  • Paragraf 373 HGB regelt, was der Verkäufer tun darf, wenn der Käufer die Ware nicht annimmt.
  • Der Verkäufer darf die Ware sicher lagern lassen oder verkaufen lassen.
  • Die Kosten und das Risiko trägt ab diesem Zeitpunkt der Käufer.
  • Der Verkäufer muss sorgfältig handeln und den Käufer informieren.
  • Der Käufer bekommt das Geld aus einem eventuellen Verkauf, aber abzüglich der entstandenen Kosten.

Warum ist diese Regelung wichtig?

Diese Regelung schützt den Verkäufer. Er muss die Ware nicht auf Dauer behalten, wenn der Käufer sie nicht annimmt. Gleichzeitig schützt das Gesetz auch den Käufer, weil der Verkäufer sorgfältig handeln und den Käufer informieren muss. So wird ein fairer Ausgleich zwischen beiden Parteien geschaffen .

Was sollten Sie tun, wenn Sie betroffen sind?

Wenn Sie als Verkäufer oder Käufer in eine solche Situation geraten, ist es wichtig, die gesetzlichen Regeln zu kennen. So vermeiden Sie Fehler und unnötige Kosten. Bei Unsicherheiten oder Problemen sollten Sie sich rechtzeitig Unterstützung holen.

Kontaktieren Sie in solchen Fällen die Anwalts- und Notarkanzlei Krau. Dort erhalten Sie kompetente Hilfe und Unterstützung bei allen Fragen rund um den Handelskauf und Paragraf 373 HGB.


RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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