Was regelt Paragraf 374 HGB?

Mai 6, 2026

Was regelt Paragraf 374 HGB?

Einleitung

Sie möchten wissen, was Paragraf 374 HGB regelt. Im Folgenden erkläre ich Ihnen diese Vorschrift in einfacher Sprache. Ich erläutere alle wichtigen Begriffe, damit Sie den Inhalt gut verstehen.

Was ist das HGB?

Das HGB ist das Handelsgesetzbuch. Es enthält besondere Regeln für Kaufleute. Kaufleute sind Menschen oder Firmen, die regelmäßig Waren kaufen und verkaufen.

Worum geht es bei Paragraf 374 HGB?

Paragraf 374 HGB regelt, was passiert, wenn der Käufer eine Ware nicht annimmt. Das bedeutet: Der Verkäufer hat die Ware geliefert, aber der Käufer nimmt sie nicht ab. In diesem Fall spricht man von „Annahmeverzug“. Das ist ein Fachwort. Es bedeutet, dass der Käufer die Ware nicht entgegennimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

Die wichtigsten Rechte des Verkäufers

Rechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist das wichtigste Gesetz für Verträge in Deutschland. Es gilt für alle Menschen, nicht nur für Kaufleute. Im BGB steht, was passiert, wenn jemand eine Sache nicht annimmt. Der Verkäufer kann zum Beispiel die Ware auf Kosten des Käufers einlagern oder sogar verkaufen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Zusätzliche Rechte im HGB

Das HGB gibt dem Verkäufer beim sogenannten „Handelskauf“ noch mehr Rechte. Ein Handelskauf ist ein Kauf zwischen Kaufleuten. Paragraf 373 HGB erlaubt dem Verkäufer zum Beispiel, die Ware selbst zu verkaufen oder sie bei einer besonderen Stelle zu hinterlegen.

Was regelt Paragraf 374 HGB?

Das nennt man „Selbsthilfeverkauf“ und „Hinterlegungsrecht“. Diese Begriffe erkläre ich Ihnen gleich noch genauer.

Was sagt Paragraf 374 HGB genau?

Paragraf 374 HGB sagt: Die besonderen Rechte aus dem HGB (wie Selbsthilfeverkauf und Hinterlegungsrecht) gelten zusätzlich zu den Rechten aus dem BGB. Das bedeutet: Der Verkäufer kann sich aussuchen, welches Recht er nutzen möchte. Er kann die allgemeinen Regeln aus dem BGB anwenden oder die besonderen Regeln aus dem HGB nutzen. 

Erklärung wichtiger Begriffe

Annahmeverzug

Annahmeverzug bedeutet, dass der Käufer die gelieferte Ware nicht annimmt, obwohl er das tun müsste. Das kann viele Gründe haben: Vielleicht ist der Käufer nicht da, vielleicht will er die Ware nicht mehr oder er weigert sich einfach.

Selbsthilfeverkauf

Wenn der Käufer die Ware nicht annimmt, darf der Verkäufer sie unter bestimmten Bedingungen selbst verkaufen. Das nennt man „Selbsthilfeverkauf“. Der Verkäufer verkauft die Ware dann an jemand anderen. Den Erlös, also das Geld aus dem Verkauf, bekommt der Käufer abzüglich der Kosten.

Hinterlegungsrecht

Der Verkäufer kann die Ware auch bei einer besonderen Stelle abgeben, zum Beispiel bei einem Lagerhaus oder einer Bank. Das nennt man „Hinterlegung“. Die Ware wird dort sicher aufbewahrt, bis der Käufer sie abholt. Die Kosten dafür muss der Käufer bezahlen.

Was ist der Sinn von Paragraf 374 HGB?

Paragraf 374 HGB sorgt dafür, dass der Verkäufer nicht auf der Ware sitzen bleibt, wenn der Käufer sie nicht annimmt. Er kann schnell handeln und muss nicht lange warten. Gleichzeitig bleibt der Käufer geschützt, weil er das Geld aus einem eventuellen Verkauf bekommt, abzüglich der Kosten.

Welche Regeln gelten sonst noch?

Die allgemeinen Regeln aus dem BGB gelten weiterhin. Das bedeutet: Auch wenn der Verkäufer die besonderen Rechte aus dem HGB nutzt, kann er sich immer noch auf die allgemeinen Regeln berufen. Er hat also mehr Möglichkeiten, wenn der Käufer die Ware nicht annimmt. 

Zusammenfassung

  • Paragraf 374 HGB regelt, was passiert, wenn der Käufer eine Ware nicht annimmt.
  • Der Verkäufer hat dann besondere Rechte: Er kann die Ware selbst verkaufen oder hinterlegen.
  • Diese Rechte gelten zusätzlich zu den allgemeinen Regeln aus dem BGB.
  • Der Verkäufer kann sich aussuchen, welche Möglichkeit er nutzt.
  • Ziel ist, dass der Verkäufer nicht auf der Ware sitzen bleibt und schnell handeln kann.

Was sollten Sie tun?

Wenn Sie selbst Verkäufer oder Käufer sind und es Probleme mit der Annahme einer Ware gibt, sollten Sie sich beraten lassen. Die Anwalts- und Notarkanzlei Krau kann Ihnen dabei helfen, die richtige Lösung zu finden.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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