Was regelt Paragraf 389 BGB?

Mai 18, 2026

Einleitung

In diesem Text erfahren Sie, was Paragraf 389 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bedeutet und wie er wirkt. Sie bekommen eine einfache Erklärung, damit Sie den Inhalt gut verstehen. Fachbegriffe werden erklärt. Am Ende finden Sie einen Hinweis, wie Sie bei weiteren Fragen Unterstützung bekommen.

Was bedeutet Aufrechnung?

Bevor wir Paragraf 389 BGB erklären, müssen Sie wissen, was „Aufrechnung“ bedeutet. Aufrechnung ist ein Fachwort. Es beschreibt einen Vorgang, bei dem zwei Personen sich gegenseitig etwas schulden. Zum Beispiel: Sie haben einem Freund 100 Euro geliehen. Ihr Freund hat Ihnen aber auch 100 Euro geliehen. Statt dass jeder dem anderen 100 Euro gibt, können Sie sagen: „Wir rechnen auf.“ Das heißt, die Schulden heben sich gegenseitig auf. Niemand muss mehr zahlen.

Was steht in Paragraf 389 BGB?

Paragraf 389 BGB regelt die Wirkung der Aufrechnung. Das heißt: Er bestimmt, was passiert, wenn Sie und Ihr Freund aufrechnen. Der genaue Wortlaut ist: „Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind.“ 

Was bedeutet das in einfachen Worten?

Wenn zwei Menschen sich gegenseitig Geld schulden, können sie die Beträge miteinander verrechnen. Das nennt man Aufrechnung. Paragraf 389 BGB sagt: Wenn Sie aufrechnen, gelten die Schulden als erledigt. Das gilt aber nur für den Teil, der sich deckt. Wenn Sie zum Beispiel 100 Euro schulden und Ihr Freund Ihnen 80 Euro schuldet, dann können Sie 80 Euro aufrechnen. Danach müssen Sie nur noch 20 Euro zahlen.

Wichtig ist auch: Die Schulden gelten nicht erst ab dem Tag der Aufrechnung als erledigt. Sie gelten schon ab dem Zeitpunkt als erledigt, an dem beide Schulden sich gegenüberstanden und aufgerechnet werden konnten. Das nennt man „Rückwirkung“. 

Voraussetzungen für die Aufrechnung

Damit Sie aufrechnen können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese stehen in anderen Paragrafen des BGB, vor allem in Paragraf 387 BGB. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Es müssen zwei Forderungen bestehen. Das heißt: Zwei Personen müssen sich gegenseitig etwas schulden.
  • Die Forderungen müssen gleichartig sein. Das heißt: Es muss um das Gleiche gehen, zum Beispiel Geld gegen Geld.
  • Beide Forderungen müssen fällig sein. Das bedeutet: Die Zeit, zu der gezahlt werden muss, ist gekommen.
  • Die Aufrechnung darf nicht ausgeschlossen sein. In manchen Verträgen steht, dass Aufrechnung nicht erlaubt ist.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie aufrechnen. Dann wirkt Paragraf 389 BGB. 

Was passiert bei der Aufrechnung?

Wenn Sie aufrechnen, passiert Folgendes:

  • Die Schulden verschwinden, soweit sie sich decken. Das nennt man „Tilgungswirkung“. Tilgung heißt, dass eine Schuld bezahlt oder erledigt ist.
  • Die Aufrechnung wirkt zurück. Das bedeutet: Die Schulden gelten schon ab dem Zeitpunkt als erledigt, an dem sie sich gegenüberstanden und aufgerechnet werden konnten. Nicht erst ab dem Tag, an dem Sie die Aufrechnung erklären. 

Warum gibt es die Aufrechnung?

Die Aufrechnung ist praktisch. Sie hilft, dass Menschen nicht unnötig Geld hin und her überweisen müssen. Sie ist auch eine Art Selbsthilfe. Wenn jemand nicht zahlen will, können Sie trotzdem Ihre Forderung durchsetzen, indem Sie aufrechnen. Das ist besonders wichtig, wenn der andere vielleicht kein Geld mehr hat oder zahlungsunfähig ist. 

Was regelt Paragraf 389 BGB?

Beispiel zur Verdeutlichung

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Handwerker beauftragt. Sie schulden ihm 500 Euro für die Reparatur. Der Handwerker hat aber bei Ihnen ein Fahrrad gekauft und schuldet Ihnen dafür 300 Euro. Sie können dann 300 Euro aufrechnen. Das heißt: Sie zahlen nur noch 200 Euro an den Handwerker.

Was ist, wenn die Forderungen unterschiedlich hoch sind?

Wenn die Beträge unterschiedlich sind, wird nur der kleinere Betrag verrechnet. Der Rest bleibt als Schuld bestehen. Im Beispiel oben bleiben nach der Aufrechnung noch 200 Euro übrig, die Sie zahlen müssen.

Was bedeutet „Erlöschen der Forderung“?

„Erlöschen“ ist ein juristischer Begriff. Er bedeutet, dass eine Forderung nicht mehr besteht. Sie müssen also nichts mehr zahlen. Durch die Aufrechnung erlöschen die Forderungen, soweit sie sich decken. 

Welche Funktionen hat die Aufrechnung?

Die Aufrechnung hat zwei wichtige Funktionen:

  1. Tilgungsfunktion: Sie ersetzt die normale Bezahlung. Die Schulden verschwinden, ohne dass Geld fließt.
  2. Sicherungsfunktion: Sie schützt Sie davor, dass Sie zahlen müssen, obwohl Sie selbst noch Geld bekommen sollten. Besonders, wenn der andere vielleicht bald nicht mehr zahlen kann. 

Was ist, wenn die Aufrechnung ausgeschlossen ist?

In manchen Verträgen steht, dass Sie nicht aufrechnen dürfen. Das nennt man „Aufrechnungsverbot“. Solche Verbote sind aber nicht immer wirksam. Sie dürfen zum Beispiel nicht für alle Fälle ausgeschlossen werden. Manchmal ist ein Verbot unwirksam, wenn es Sie zu sehr benachteiligt. 

Zusammenfassung

Paragraf 389 BGB regelt, was passiert, wenn zwei Menschen sich gegenseitig etwas schulden und aufrechnen. Die Schulden gelten dann als erledigt, soweit sie sich decken. Das gilt schon ab dem Zeitpunkt, an dem die Aufrechnung möglich war. Die Aufrechnung ist praktisch und schützt Sie vor unnötigen Zahlungen.

Was sollten Sie tun, wenn Sie Fragen haben?

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie aufrechnen dürfen oder wie Sie das machen, sollten Sie sich beraten lassen. Die Anwalts- und Notarkanzlei Krau hilft Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie Kontakt auf, um Ihre Fragen zu klären.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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