In diesem Text erfahren Sie, was Paragraf 389 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bedeutet und wie er wirkt. Sie bekommen eine einfache Erklärung, damit Sie den Inhalt gut verstehen. Fachbegriffe werden erklärt. Am Ende finden Sie einen Hinweis, wie Sie bei weiteren Fragen Unterstützung bekommen.
Bevor wir Paragraf 389 BGB erklären, müssen Sie wissen, was „Aufrechnung“ bedeutet. Aufrechnung ist ein Fachwort. Es beschreibt einen Vorgang, bei dem zwei Personen sich gegenseitig etwas schulden. Zum Beispiel: Sie haben einem Freund 100 Euro geliehen. Ihr Freund hat Ihnen aber auch 100 Euro geliehen. Statt dass jeder dem anderen 100 Euro gibt, können Sie sagen: „Wir rechnen auf.“ Das heißt, die Schulden heben sich gegenseitig auf. Niemand muss mehr zahlen.
Paragraf 389 BGB regelt die Wirkung der Aufrechnung. Das heißt: Er bestimmt, was passiert, wenn Sie und Ihr Freund aufrechnen. Der genaue Wortlaut ist: „Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind.“
Wenn zwei Menschen sich gegenseitig Geld schulden, können sie die Beträge miteinander verrechnen. Das nennt man Aufrechnung. Paragraf 389 BGB sagt: Wenn Sie aufrechnen, gelten die Schulden als erledigt. Das gilt aber nur für den Teil, der sich deckt. Wenn Sie zum Beispiel 100 Euro schulden und Ihr Freund Ihnen 80 Euro schuldet, dann können Sie 80 Euro aufrechnen. Danach müssen Sie nur noch 20 Euro zahlen.
Wichtig ist auch: Die Schulden gelten nicht erst ab dem Tag der Aufrechnung als erledigt. Sie gelten schon ab dem Zeitpunkt als erledigt, an dem beide Schulden sich gegenüberstanden und aufgerechnet werden konnten. Das nennt man „Rückwirkung“.
Damit Sie aufrechnen können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese stehen in anderen Paragrafen des BGB, vor allem in Paragraf 387 BGB. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie aufrechnen. Dann wirkt Paragraf 389 BGB.
Wenn Sie aufrechnen, passiert Folgendes:
Die Aufrechnung ist praktisch. Sie hilft, dass Menschen nicht unnötig Geld hin und her überweisen müssen. Sie ist auch eine Art Selbsthilfe. Wenn jemand nicht zahlen will, können Sie trotzdem Ihre Forderung durchsetzen, indem Sie aufrechnen. Das ist besonders wichtig, wenn der andere vielleicht kein Geld mehr hat oder zahlungsunfähig ist.
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Handwerker beauftragt. Sie schulden ihm 500 Euro für die Reparatur. Der Handwerker hat aber bei Ihnen ein Fahrrad gekauft und schuldet Ihnen dafür 300 Euro. Sie können dann 300 Euro aufrechnen. Das heißt: Sie zahlen nur noch 200 Euro an den Handwerker.
Wenn die Beträge unterschiedlich sind, wird nur der kleinere Betrag verrechnet. Der Rest bleibt als Schuld bestehen. Im Beispiel oben bleiben nach der Aufrechnung noch 200 Euro übrig, die Sie zahlen müssen.
„Erlöschen“ ist ein juristischer Begriff. Er bedeutet, dass eine Forderung nicht mehr besteht. Sie müssen also nichts mehr zahlen. Durch die Aufrechnung erlöschen die Forderungen, soweit sie sich decken.
Die Aufrechnung hat zwei wichtige Funktionen:
In manchen Verträgen steht, dass Sie nicht aufrechnen dürfen. Das nennt man „Aufrechnungsverbot“. Solche Verbote sind aber nicht immer wirksam. Sie dürfen zum Beispiel nicht für alle Fälle ausgeschlossen werden. Manchmal ist ein Verbot unwirksam, wenn es Sie zu sehr benachteiligt.
Paragraf 389 BGB regelt, was passiert, wenn zwei Menschen sich gegenseitig etwas schulden und aufrechnen. Die Schulden gelten dann als erledigt, soweit sie sich decken. Das gilt schon ab dem Zeitpunkt, an dem die Aufrechnung möglich war. Die Aufrechnung ist praktisch und schützt Sie vor unnötigen Zahlungen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie aufrechnen dürfen oder wie Sie das machen, sollten Sie sich beraten lassen. Die Anwalts- und Notarkanzlei Krau hilft Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie Kontakt auf, um Ihre Fragen zu klären.
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