Was regelt Paragraf 390 BGB?

Mai 18, 2026

Einleitung: Worum geht es bei Paragraf 390 BGB?

Paragraf 390 BGB ist eine Vorschrift aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie regelt, wann Sie mit einer Forderung nicht aufrechnen dürfen. Das klingt kompliziert, ist aber im Alltag wichtig. Stellen Sie sich vor, Sie schulden jemandem Geld, haben aber auch selbst eine Forderung gegen diese Person. Sie könnten dann eigentlich sagen: „Wir verrechnen das einfach.“ Aber Paragraf 390 BGB sagt: Das geht nicht immer. Wann genau das nicht geht, erklärt diese Vorschrift.

Was bedeutet „Aufrechnung“?

Aufrechnung bedeutet: Zwei Personen schulden sich gegenseitig Geld. Statt dass jeder einzeln zahlt, kann man die Beträge miteinander verrechnen. Am Ende zahlt nur derjenige, der mehr schuldet, die Differenz. Das spart Aufwand und ist praktisch.

Was ist eine „Forderung“?

Eine Forderung ist das Recht, von jemandem etwas zu verlangen. Meistens ist das Geld. Sie haben zum Beispiel eine Forderung, wenn Sie jemandem Geld geliehen haben und es zurückbekommen sollen.

Was ist eine „Einrede“?

Eine Einrede ist ein rechtlicher Einwand. Sie können damit sagen: „Du kannst deine Forderung gegen mich nicht durchsetzen, weil etwas dagegen spricht.“ Ein Beispiel ist die Verjährung. Ist eine Forderung verjährt, muss sie nicht mehr bezahlt werden. Es gibt aber noch andere Einreden, zum Beispiel, wenn eine Forderung gestundet wurde (das heißt, die Zahlung wurde aufgeschoben) oder wenn Sie ein Zurückbehaltungsrecht haben.

Was steht in Paragraf 390 BGB?

Paragraf 390 BGB sagt: Sie dürfen mit einer Forderung nicht aufrechnen, wenn gegen diese Forderung eine Einrede besteht. Das bedeutet: Wenn Sie zwar eine Forderung haben, aber der andere sich auf eine Einrede berufen kann, dürfen Sie diese Forderung nicht zum Verrechnen benutzen.

Beispiel

Sie haben von Ihrem Nachbarn 100 Euro geliehen. Ihr Nachbar schuldet Ihnen aber auch 100 Euro für einen alten Rasenmäher. Allerdings ist Ihre Forderung auf das Geld für den Rasenmäher schon verjährt. Ihr Nachbar kann sagen: „Ich muss das nicht mehr zahlen, weil es zu spät ist.“ Dann dürfen Sie diese 100 Euro nicht mehr gegen Ihre eigene Schuld aufrechnen.

Warum gibt es diese Regel?

Die Regel schützt denjenigen, der sich auf eine Einrede berufen kann. Er soll nicht durch eine Aufrechnung benachteiligt werden. Wenn Sie eine Forderung nicht mehr einklagen können, weil sie zum Beispiel verjährt ist, sollen Sie sie auch nicht durch Aufrechnung durchsetzen können. Das wäre unfair.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, es gibt eine wichtige Ausnahme: Die Einrede der Verjährung. Wenn Ihre Forderung erst nach dem Entstehen der Möglichkeit zur Aufrechnung verjährt ist, dürfen Sie trotzdem noch aufrechnen. Das steht in Paragraf 215 BGB.

Was regelt Paragraf 390 BGB?

Das Gesetz will damit verhindern, dass Sie gezwungen werden, Ihre Forderung sofort einzuklagen, nur weil sie bald verjährt. Sie sollen die Möglichkeit zur Aufrechnung behalten, wenn die Voraussetzungen dafür schon vor der Verjährung da waren.

Was ist eine „einredebehaftete Forderung“?

Eine einredebehaftete Forderung ist eine Forderung, gegen die sich der Schuldner mit einem Einwand wehren kann. Das kann zum Beispiel die Verjährung sein, aber auch andere Gründe, warum die Forderung nicht durchsetzbar ist. Solche Forderungen sind „nicht voll wirksam“. Sie können nicht einfach durchgesetzt werden.

Was bedeutet das für Sie im Alltag?

Wenn Sie jemandem Geld schulden und selbst eine Forderung gegen diese Person haben, prüfen Sie, ob Ihre Forderung „einredebehaftet“ ist. Ist das der Fall, dürfen Sie nicht aufrechnen. Das gilt zum Beispiel, wenn Ihre Forderung verjährt ist oder aus anderen Gründen nicht mehr durchsetzbar ist. Nur wenn Ihre Forderung „voll wirksam“ ist, können Sie aufrechnen.

Was passiert, wenn Sie trotzdem aufrechnen?

Wenn Sie mit einer einredebehafteten Forderung aufrechnen, ist diese Aufrechnung unwirksam. Das heißt: Sie müssen Ihre eigene Schuld trotzdem bezahlen. Die Aufrechnung zählt nicht.

Zusammenfassung

  • Paragraf 390 BGB regelt, dass Sie mit einer Forderung nicht aufrechnen dürfen, wenn gegen diese Forderung eine Einrede besteht.
  • Eine Einrede ist ein rechtlicher Einwand, zum Beispiel die Verjährung.
  • Es gibt eine Ausnahme für die Verjährung, wenn die Möglichkeit zur Aufrechnung schon vor der Verjährung bestand.
  • Die Regel schützt den Schuldner vor unfairer Benachteiligung.
  • Prüfen Sie immer, ob Ihre Forderung voll wirksam ist, bevor Sie aufrechnen wollen.

Was sollten Sie tun?

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie aufrechnen dürfen, lassen Sie sich beraten. Nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie Unterstützung bei allen Fragen rund um Forderungen, Aufrechnung und Einreden.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge