Wenn zwei Personen sich gegenseitig Geld schulden, gibt es eine Möglichkeit, diese Schulden miteinander zu verrechnen. Das nennt man „Aufrechnung“. Ein Beispiel: Sie schulden jemandem 100 Euro. Gleichzeitig schuldet diese Person Ihnen auch 100 Euro. Dann können Sie sagen: „Ich rechne auf.“ Das bedeutet, beide Schulden heben sich gegenseitig auf. Niemand muss mehr zahlen.
Paragraf 391 BGB regelt die Aufrechnung, wenn die Schulden an verschiedenen Orten bezahlt werden müssten. Es kann nämlich sein, dass Sie Ihre Schuld an einem anderen Ort bezahlen müssen als Ihr Gegenüber. Trotzdem dürfen Sie die Aufrechnung erklären. Das heißt: Auch wenn die Orte unterschiedlich sind, können Sie Ihre Schulden mit der Gegenforderung verrechnen
Stellen Sie sich vor, Sie wohnen in Berlin. Sie schulden jemandem in München Geld. Die andere Person schuldet Ihnen aber Geld in Hamburg. Nach Paragraf 391 BGB dürfen Sie trotzdem aufrechnen, obwohl die Orte verschieden sind.
Wenn Sie aufrechnen und dadurch der anderen Person ein Nachteil entsteht, müssen Sie diesen Nachteil ersetzen. Das steht auch in Paragraf 391 BGB. Ein Nachteil kann zum Beispiel sein, dass die andere Person Geld für den Transport zahlen muss, weil sie das Geld nicht am gewünschten Ort bekommt. Oder der Wert des Geldes ist an einem anderen Ort niedriger. In solchen Fällen müssen Sie den Schaden ersetzen
Sie dürfen zwar aufrechnen, aber Sie müssen dafür sorgen, dass die andere Person keinen Schaden hat. Wenn doch ein Schaden entsteht, müssen Sie diesen bezahlen.
Manchmal steht im Vertrag, dass Sie zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort zahlen müssen. In solchen Fällen ist die Aufrechnung meistens ausgeschlossen.
Das bedeutet: Sie dürfen dann nicht einfach aufrechnen, wenn die Orte unterschiedlich sind. Das Gesetz sagt: In solchen Fällen geht man davon aus, dass die Aufrechnung nicht erlaubt ist. Das gilt aber nur, wenn es ausdrücklich so vereinbart wurde
Sie haben mit jemandem vereinbart, dass Sie am 1. Juni um 10 Uhr in Köln bezahlen. Dann dürfen Sie normalerweise nicht mit einer Forderung aufrechnen, die an einem anderen Ort zu erfüllen wäre.
Die Regel soll verhindern, dass jemand durch die Aufrechnung einen Nachteil hat. Wenn jemand fest damit rechnet, an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit Geld zu bekommen, kann es für ihn schwierig werden, wenn das plötzlich nicht passiert. Deshalb schützt das Gesetz in solchen Fällen die Person, die auf das Geld wartet
Wenn Sie nichts Besonderes über Ort und Zeit vereinbart haben, dürfen Sie immer aufrechnen, auch wenn die Orte unterschiedlich sind. Nur wenn ein Schaden entsteht, müssen Sie diesen ersetzen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie aufrechnen dürfen, oder wenn Sie wissen möchten, ob Sie einen Schaden ersetzen müssen, sollten Sie sich beraten lassen. Die Anwalts- und Notarkanzlei Krau kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu klären und Sie unterstützen.
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