Was regelt Paragraf 391 BGB?

Mai 18, 2026

Was bedeutet „Aufrechnung“?

Wenn zwei Personen sich gegenseitig Geld schulden, gibt es eine Möglichkeit, diese Schulden miteinander zu verrechnen. Das nennt man „Aufrechnung“. Ein Beispiel: Sie schulden jemandem 100 Euro. Gleichzeitig schuldet diese Person Ihnen auch 100 Euro. Dann können Sie sagen: „Ich rechne auf.“ Das bedeutet, beide Schulden heben sich gegenseitig auf. Niemand muss mehr zahlen.

Was regelt Paragraf 391 BGB genau?

Paragraf 391 BGB regelt die Aufrechnung, wenn die Schulden an verschiedenen Orten bezahlt werden müssten. Es kann nämlich sein, dass Sie Ihre Schuld an einem anderen Ort bezahlen müssen als Ihr Gegenüber. Trotzdem dürfen Sie die Aufrechnung erklären. Das heißt: Auch wenn die Orte unterschiedlich sind, können Sie Ihre Schulden mit der Gegenforderung verrechnen 

Beispiel

Stellen Sie sich vor, Sie wohnen in Berlin. Sie schulden jemandem in München Geld. Die andere Person schuldet Ihnen aber Geld in Hamburg. Nach Paragraf 391 BGB dürfen Sie trotzdem aufrechnen, obwohl die Orte verschieden sind.

Was passiert, wenn durch die Aufrechnung ein Schaden entsteht?

Wenn Sie aufrechnen und dadurch der anderen Person ein Nachteil entsteht, müssen Sie diesen Nachteil ersetzen. Das steht auch in Paragraf 391 BGB. Ein Nachteil kann zum Beispiel sein, dass die andere Person Geld für den Transport zahlen muss, weil sie das Geld nicht am gewünschten Ort bekommt. Oder der Wert des Geldes ist an einem anderen Ort niedriger. In solchen Fällen müssen Sie den Schaden ersetzen 

Einfach erklärt

Sie dürfen zwar aufrechnen, aber Sie müssen dafür sorgen, dass die andere Person keinen Schaden hat. Wenn doch ein Schaden entsteht, müssen Sie diesen bezahlen.

Was gilt, wenn ein bestimmter Ort und eine bestimmte Zeit vereinbart wurden?

Manchmal steht im Vertrag, dass Sie zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort zahlen müssen. In solchen Fällen ist die Aufrechnung meistens ausgeschlossen.

Das bedeutet: Sie dürfen dann nicht einfach aufrechnen, wenn die Orte unterschiedlich sind. Das Gesetz sagt: In solchen Fällen geht man davon aus, dass die Aufrechnung nicht erlaubt ist. Das gilt aber nur, wenn es ausdrücklich so vereinbart wurde 

Beispiel

Sie haben mit jemandem vereinbart, dass Sie am 1. Juni um 10 Uhr in Köln bezahlen. Dann dürfen Sie normalerweise nicht mit einer Forderung aufrechnen, die an einem anderen Ort zu erfüllen wäre.

Warum gibt es diese Regel?

Die Regel soll verhindern, dass jemand durch die Aufrechnung einen Nachteil hat. Wenn jemand fest damit rechnet, an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit Geld zu bekommen, kann es für ihn schwierig werden, wenn das plötzlich nicht passiert. Deshalb schützt das Gesetz in solchen Fällen die Person, die auf das Geld wartet 

Was ist, wenn nichts Besonderes vereinbart wurde?

Wenn Sie nichts Besonderes über Ort und Zeit vereinbart haben, dürfen Sie immer aufrechnen, auch wenn die Orte unterschiedlich sind. Nur wenn ein Schaden entsteht, müssen Sie diesen ersetzen.

Zusammenfassung

  • Paragraf 391 BGB regelt die Aufrechnung, wenn die Zahlungsorte unterschiedlich sind.
  • Sie dürfen auch dann aufrechnen, wenn die Schulden an verschiedenen Orten zu zahlen wären.
  • Entsteht durch die Aufrechnung ein Schaden, müssen Sie diesen ersetzen.
  • Ist eine Zahlung zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort vereinbart, ist die Aufrechnung meist ausgeschlossen.
  • Das Gesetz schützt so die Person, die sonst einen Nachteil hätte.

Erklärung wichtiger Begriffe

  • Aufrechnung: Zwei Personen verrechnen gegenseitige Schulden miteinander.
  • Forderung: Das Recht, von jemandem Geld oder eine Leistung zu bekommen.
  • Schaden: Ein Nachteil, der durch eine Handlung entsteht, zum Beispiel zusätzliche Kosten.
  • Vereinbarung: Eine Abmachung zwischen zwei Personen, oft in einem Vertrag.

Was sollten Sie tun, wenn Sie Fragen zur Aufrechnung haben?

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie aufrechnen dürfen, oder wenn Sie wissen möchten, ob Sie einen Schaden ersetzen müssen, sollten Sie sich beraten lassen. Die Anwalts- und Notarkanzlei Krau kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu klären und Sie unterstützen.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.