Was regelt Paragraf 396 BGB?

Mai 18, 2026

Was regelt Paragraf 396 BGB?

Einführung

Paragraf 396 BGB ist eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie regelt, was passiert, wenn sich zwei Personen oder Firmen gegenseitig Geld schulden und dabei mehrere Forderungen bestehen. Eine Forderung ist das Recht, von jemandem etwas zu bekommen – meist Geld. Die Vorschrift ist wichtig, wenn beide Seiten mehrere Ansprüche gegeneinander haben und diese verrechnen möchten. Das nennt man „Aufrechnung“.

Was ist eine Aufrechnung?

Aufrechnung bedeutet, dass sich gegenseitige Schulden miteinander verrechnet werden. Beispiel: Sie schulden jemandem 100 Euro, aber diese Person schuldet Ihnen auch 80 Euro. Dann können Sie sagen: „Ich rechne auf.“ Am Ende müssen Sie nur noch 20 Euro zahlen. Das Ziel ist, dass nicht unnötig Geld hin- und hergeschickt wird.

Was passiert bei mehreren Forderungen?

Mehrere Forderungen einfach erklärt

Manchmal gibt es nicht nur eine Schuld, sondern mehrere. Zum Beispiel schulden Sie einer Person 100 Euro und 50 Euro aus zwei verschiedenen Gründen. Umgekehrt schuldet Ihnen diese Person vielleicht 30 Euro und 20 Euro. Dann gibt es auf beiden Seiten mehrere Forderungen.

Wer entscheidet, welche Forderungen verrechnet werden?

Derjenige, der aufrechnen möchte, darf bestimmen, welche Forderungen miteinander verrechnet werden. Das steht im Gesetz: „Der aufrechnende Teil kann die Forderungen bestimmen, die gegeneinander aufgerechnet werden sollen.“ Das heißt: Sie können sagen, welche Ihrer Forderungen mit welchen Schulden verrechnet werden sollen.

Was, wenn keine Bestimmung getroffen wird?

Wenn Sie nicht sagen, welche Forderungen verrechnet werden sollen, oder wenn der andere sofort widerspricht, dann greift eine gesetzliche Reihenfolge. Das bedeutet: Das Gesetz legt fest, welche Forderungen zuerst verrechnet werden. Diese Reihenfolge steht in Paragraf 366 BGB. Sie sorgt dafür, dass es gerecht zugeht, wenn keine klare Entscheidung getroffen wurde.

Was ist das Ziel der gesetzlichen Reihenfolge?

Die gesetzliche Reihenfolge soll Streit vermeiden. Sie sorgt dafür, dass zuerst die ältesten oder wichtigsten Schulden verrechnet werden. So ist es für beide Seiten fair und nachvollziehbar.

Was ist mit Zinsen und Kosten?

Zinsen und Kosten einfach erklärt

Manchmal schuldet man nicht nur den eigentlichen Betrag (die Hauptforderung), sondern auch Zinsen oder Kosten. Zinsen sind ein Aufschlag für verspätete Zahlung. Kosten können zum Beispiel Mahngebühren sein.

Wie werden Zinsen und Kosten verrechnet?

Auch hier gibt es eine gesetzliche Reihenfolge. Sie steht in Paragraf 367 BGB. Das bedeutet: Erst werden die Kosten verrechnet, dann die Zinsen und zuletzt der eigentliche Betrag. So wird verhindert, dass immer mehr Zinsen oder Kosten entstehen, weil sie sonst übrig bleiben würden.

Was passiert, wenn der andere widerspricht?

Wenn Sie bestimmen, welche Forderungen verrechnet werden sollen, kann der andere sofort widersprechen. Das nennt man „Widerspruchsrecht“.

Was regelt Paragraf 396 BGB?

Dann gilt wieder die gesetzliche Reihenfolge. Das ist ein Schutz für beide Seiten, damit niemand benachteiligt wird.

Was ist, wenn beide Seiten mehrere Forderungen haben?

Die Vorschrift gilt auch, wenn beide Seiten mehrere Forderungen haben. Das kann zum Beispiel bei Mietzahlungen oder bei mehreren Rechnungen der Fall sein. Auch dann kann die Aufrechnung genutzt werden, um die Forderungen zu verrechnen.

Was ist, wenn es eine besondere Vereinbarung gibt?

Die Parteien, also Sie und Ihr Vertragspartner, können auch eine andere Reihenfolge vereinbaren. Das heißt: Sie können abmachen, welche Forderungen zuerst verrechnet werden. Das Gesetz gilt dann nur, wenn keine andere Abmachung getroffen wurde.

Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Zwei Rechnungen, zwei Schulden

Sie schulden Ihrem Nachbarn 100 Euro für geliehenes Werkzeug und 50 Euro für eine geliehene Leiter. Ihr Nachbar schuldet Ihnen 30 Euro für einen Rasenmäher und 20 Euro für Blumen. Sie können bestimmen, welche Beträge miteinander verrechnet werden. Wenn Sie nichts sagen, entscheidet das Gesetz, welche Forderungen zuerst verrechnet werden.

Beispiel 2: Zinsen und Kosten

Sie schulden 100 Euro, 5 Euro Zinsen und 2 Euro Mahnkosten. Sie rechnen auf, aber sagen nicht, wogegen. Dann werden zuerst die Mahnkosten, dann die Zinsen und zuletzt die 100 Euro verrechnet.

Warum gibt es diese Regeln?

Die Regeln sorgen für Klarheit und Gerechtigkeit. Sie verhindern, dass es Streit gibt, wenn mehrere Forderungen bestehen. Jeder weiß dann, wie die Verrechnung abläuft. Das Gesetz schützt beide Seiten und gibt eine klare Reihenfolge vor.

Was sagt die Rechtsprechung?

Gerichte haben entschieden, dass die Vorschrift auch bei mehreren einzelnen Raten, zum Beispiel bei Miete, gilt. Sie haben auch klargestellt, dass derjenige, der aufrechnet, klar sagen muss, welche Forderungen er meint. Wenn das nicht passiert, hilft das Gesetz mit der Reihenfolge

Zusammenfassung

Paragraf 396 BGB regelt, wie mehrere gegenseitige Forderungen miteinander verrechnet werden können. Wer aufrechnet, darf bestimmen, welche Forderungen betroffen sind. Wird nichts bestimmt oder widerspricht der andere sofort, gilt eine gesetzliche Reihenfolge. Zinsen und Kosten werden zuerst verrechnet. Das Gesetz schützt beide Seiten und sorgt für Klarheit

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Hilfe bei der Aufrechnung brauchen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.


RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.