In diesem Text erfahren Sie, was Paragraf 398 BGB bedeutet und wie er im Alltag wirkt. Sie lernen, was eine Abtretung ist, wie sie funktioniert und was dabei zu beachten ist.
Paragraf 398 BGB steht im Bürgerlichen Gesetzbuch. In Paragraf 398 BGB geht es um die sogenannte „Abtretung“ von Forderungen. Eine Forderung ist das Recht, von jemandem Geld oder eine Leistung zu bekommen. Zum Beispiel: Sie haben jemandem Geld geliehen. Dann haben Sie eine Forderung gegen diese Person.
Abtretung bedeutet: Sie können dieses Recht auf eine andere Person übertragen. Sie geben Ihr Recht weiter. Das nennt man auch „Zession“. Der neue Inhaber der Forderung kann dann das Geld oder die Leistung verlangen. Das passiert durch einen Vertrag zwischen Ihnen und der anderen Person. Sobald Sie sich einig sind, ist die Abtretung wirksam. Der neue Inhaber tritt an Ihre Stelle. Das steht so in Paragraf 398 BGB.
Sie haben Ihrem Freund 100 Euro geliehen. Sie brauchen das Geld aber nicht selbst zurück, sondern möchten, dass Ihr Bruder das Geld bekommt. Sie machen einen Vertrag mit Ihrem Bruder. Jetzt kann Ihr Bruder die 100 Euro von Ihrem Freund verlangen. Ihr Freund muss dann an Ihren Bruder zahlen.
Eine Forderung ist ein Recht. Sie können von jemandem etwas verlangen. Das kann Geld sein, eine Sache oder eine Leistung. Forderungen entstehen oft durch Verträge. Zum Beispiel, wenn Sie etwas verkaufen oder verleihen.
Der Gläubiger ist die Person, die etwas bekommt. Sie hat das Recht, etwas zu fordern.
Der Schuldner ist die Person, die etwas geben muss. Sie muss zahlen oder eine Leistung erbringen.
Abtretung heißt, dass Sie Ihr Recht auf eine andere Person übertragen. Das geht mit einem Vertrag. Es ist egal, ob der Vertrag schriftlich oder mündlich geschlossen wird. Meistens wird es aber schriftlich gemacht, damit es später keinen Streit gibt.
Nach der Abtretung kann der neue Gläubiger das Geld oder die Leistung verlangen. Der Schuldner muss dann an den neuen Gläubiger zahlen. Für den Schuldner ist wichtig zu wissen, an wen er zahlen muss. Deshalb sollte der Schuldner über die Abtretung informiert werden.
Nicht jede Forderung kann abgetreten werden. Es gibt Ausnahmen:
Das steht aber nicht in Paragraf 398 BGB, sondern in anderen Vorschriften.
Wenn eine Forderung mehrmals abgetreten wird, kann es kompliziert werden. Dann kommt es darauf an, wer zuerst die Abtretung bekommen hat und ob der Schuldner davon wusste.
Im Vertrag muss klar stehen, welche Forderung abgetreten wird. Es muss deutlich sein, wer der neue Gläubiger ist. Am besten wird der Vertrag schriftlich gemacht. Das hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
Sie können Rechte aus Verträgen an andere weitergeben. Das ist praktisch, wenn Sie zum Beispiel Geld brauchen und Ihre Forderung verkaufen möchten. Oder wenn Sie möchten, dass jemand anderes das Geld bekommt.
Wenn Sie eine Forderung abtreten möchten oder Fragen dazu haben, sollten Sie sich beraten lassen. Die Anwalts- und Notarkanzlei Krau hilft Ihnen gerne weiter. Sie können dort Ihre Fragen stellen und bekommen Unterstützung bei allen Schritten.
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