Was regelt Paragraf 400 BGB?

Mai 18, 2026

Paragraf 400 BGB sagt: Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, wenn sie nicht gepfändet werden darf.

Was bedeutet das?

Eine „Forderung“ ist ein Anspruch auf Geld oder eine Leistung. Zum Beispiel: Sie haben jemandem Geld geliehen. Dann haben Sie eine Forderung gegen diese Person. Sie können verlangen, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen.

„Abtreten“ heißt, dass Sie diese Forderung an eine andere Person weitergeben. Sie können also bestimmen, dass ab jetzt jemand anderes das Geld bekommen soll.

„Pfändung“ bedeutet, dass ein Gericht oder ein Gerichtsvollzieher etwas wegnimmt, um eine Schuld zu bezahlen. Manche Forderungen dürfen aber nicht gepfändet werden. Das heißt, niemand darf sie wegnehmen, selbst wenn Sie Schulden haben.

Paragraf 400 BGB sagt: Wenn eine Forderung nicht gepfändet werden darf, dann dürfen Sie sie auch nicht an jemand anderen abtreten.

Warum gibt es diese Regel?

Der Gesetzgeber will Menschen schützen, die bestimmte Ansprüche haben. Es gibt Forderungen, die besonders persönlich oder schützenswert sind. Zum Beispiel Renten wegen eines Unfalls oder bestimmte Sozialleistungen. Diese dürfen nicht gepfändet werden. Damit sie nicht doch indirekt verloren gehen, dürfen sie auch nicht abgetreten werden.

Beispiele für unpfändbare Forderungen

  • Renten, die Sie wegen eines Unfalls bekommen (zum Beispiel, weil Sie nicht mehr arbeiten können)
  • Bestimmte Sozialleistungen
  • Andere Ansprüche, die besonders geschützt sind

Solche Forderungen sind „unpfändbar“. Das bedeutet: Niemand darf sie Ihnen wegnehmen, auch nicht, wenn Sie Schulden haben. Und Sie dürfen diese Forderungen auch nicht an jemand anderen übertragen.

Was passiert, wenn Sie es trotzdem versuchen?

Wenn Sie versuchen, eine unpfändbare Forderung abzutreten, ist das nicht erlaubt. Die Abtretung ist dann unwirksam. Das heißt: Sie bleibt bei Ihnen. Der andere bekommt keinen Anspruch darauf.

Was ist der Sinn dahinter?

Der Sinn ist, dass Sie bestimmte Ansprüche immer behalten sollen. Sie sollen nicht durch Druck oder aus Versehen diese besonderen Forderungen verlieren. Das Gesetz schützt Sie davor.

Was regelt Paragraf 400 BGB?

Gibt es Ausnahmen?

Nein. Paragraf 400 BGB ist eine „zwingende Vorschrift“. Das bedeutet: Sie gilt immer. Sie können nicht im Vertrag etwas anderes vereinbaren. Auch wenn Sie und der andere das wollen, ist die Abtretung unwirksam, wenn die Forderung unpfändbar ist.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie eine Forderung haben, die nicht gepfändet werden darf, können Sie sie nicht an jemand anderen abgeben. Sie bleibt immer bei Ihnen. Das schützt Sie und sorgt dafür, dass Sie diese Leistung behalten.

Wichtige Begriffe einfach erklärt

  • Forderung: Ihr Anspruch auf Geld oder eine Leistung.
  • Abtretung: Sie übertragen Ihren Anspruch auf eine andere Person.
  • Pfändung: Ein Gericht nimmt Ihnen etwas weg, um eine Schuld zu bezahlen.
  • Unpfändbar: Etwas darf nicht weggenommen werden, auch nicht bei Schulden.
  • Zwingende Vorschrift: Eine Regel, die immer gilt und nicht geändert werden kann.

Was sagt die Rechtsprechung?

Die Gerichte sagen klar: Paragraf 400 BGB ist zwingend. Wenn eine Forderung nicht gepfändet werden darf, kann sie auch nicht abgetreten werden. Das gilt zum Beispiel für Renten nach einem Unfall oder bestimmte Sozialleistungen.

Zusammenfassung

Paragraf 400 BGB schützt Sie. Unpfändbare Forderungen dürfen Sie nicht an andere abtreten. Das Gesetz sorgt dafür, dass Sie diese besonderen Ansprüche immer behalten.

Wenn Sie Fragen zu Ihren Forderungen haben oder wissen möchten, ob Sie eine Forderung abtreten dürfen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Sie erhalten dort Unterstützung für Ihr Anliegen.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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