Was regelt Paragraf 402 BGB?

Mai 18, 2026

In diesem Text erfahren Sie, was Paragraf 402 BGB regelt. Ich erkläre Ihnen alles in einfachen Worten. Sie lernen, worum es bei dieser Vorschrift geht, was sie für Sie bedeutet und wie sie im Alltag wirkt.

Was bedeutet Paragraf 402 BGB?

Paragraf 402 BGB ist eine bestimmte Regel im BGB. Sie steht im Teil, der sich mit Forderungen beschäftigt. Eine Forderung ist das Recht, von jemand anderem etwas zu bekommen. Zum Beispiel: Sie haben jemandem Geld geliehen. Dann haben Sie eine Forderung gegen diese Person. Sie dürfen das Geld zurückverlangen.

Was ist eine Abtretung?

Manchmal verkauft oder überträgt jemand eine Forderung an eine andere Person. Das nennt man Abtretung. Derjenige, der die Forderung abgibt, heißt „bisheriger Gläubiger“ oder „Zedent“. Derjenige, der die Forderung bekommt, heißt „neuer Gläubiger“ oder „Zessionar“. Der Schuldner ist die Person, die zahlen muss.

Was steht in Paragraf 402 BGB?

Paragraf 402 BGB sagt: Der bisherige Gläubiger muss dem neuen Gläubiger helfen. Er muss ihm alle Informationen geben, die der neue Gläubiger braucht, um die Forderung durchzusetzen. Außerdem muss er dem neuen Gläubiger alle wichtigen Unterlagen geben, die beweisen, dass die Forderung besteht.

Was bedeutet das im Alltag?

Stellen Sie sich vor, Sie haben jemandem Geld geliehen. Sie möchten das Geld aber nicht mehr selbst zurückfordern. Sie verkaufen die Forderung an eine andere Person. Diese Person ist jetzt der neue Gläubiger.

Was regelt Paragraf 402 BGB?

Damit der neue Gläubiger das Geld vom Schuldner verlangen kann, braucht er vielleicht Informationen: Wie viel Geld ist offen? Gibt es Streit? Gibt es Belege, wie Verträge oder Quittungen? All das muss der bisherige Gläubiger dem neuen Gläubiger geben.

Welche Informationen müssen gegeben werden?

Der bisherige Gläubiger muss alle Informationen geben, die nötig sind. Das sind zum Beispiel:

  • Wie hoch ist die Forderung?
  • Gibt es schon Zahlungen?
  • Hat der Schuldner Einwände oder sagt er, dass er schon gezahlt hat?
  • Gibt es besondere Absprachen?
  • Gibt es wichtige Briefe oder Verträge?

Die Auskunftspflicht ist also recht umfassend. Der neue Gläubiger soll alles wissen, was wichtig ist, um die Forderung durchzusetzen.

Welche Unterlagen müssen übergeben werden?

Der bisherige Gläubiger muss alle Unterlagen geben, die beweisen, dass die Forderung besteht. Das können sein:

  • Verträge
  • Quittungen
  • Rechnungen
  • Schriftwechsel

Wichtig ist: Nur die Unterlagen, die sich im Besitz des bisherigen Gläubigers befinden, müssen übergeben werden.

Gibt es Grenzen?

Ja. Der bisherige Gläubiger muss nur das geben, was wirklich nötig ist. Er muss nicht alle Informationen über den Schuldner preisgeben. Besonders wenn es um Bankdaten oder andere private Dinge geht, ist Vorsicht geboten. Der neue Gläubiger bekommt nur das, was er braucht, um die Forderung durchzusetzen. Er bekommt keine umfassenden Einblicke in alle Konten oder Geschäfte.

Was passiert, wenn der bisherige Gläubiger nicht hilft?

Wenn der bisherige Gläubiger die nötigen Informationen oder Unterlagen nicht gibt, kann der neue Gläubiger sie einfordern. Er kann sogar vor Gericht gehen. Der neue Gläubiger muss aber beweisen, dass er die Informationen braucht und dass der bisherige Gläubiger sie hat.

Gibt es ähnliche Ansprüche?

Manchmal gibt es auch andere Regeln, die einen Auskunftsanspruch geben. Zum Beispiel Paragraf 242 BGB. Aber Paragraf 402 BGB ist eine besondere Regel für die Abtretung von Forderungen. Sie soll sicherstellen, dass der neue Gläubiger nicht im Dunkeln steht.

Zusammenfassung

  • Paragraf 402 BGB regelt die Pflichten bei der Abtretung einer Forderung.
  • Der bisherige Gläubiger muss dem neuen Gläubiger alle nötigen Informationen und Unterlagen geben.
  • Nur das, was wirklich gebraucht wird, muss übergeben werden.
  • Der neue Gläubiger kann die Auskünfte und Unterlagen notfalls einklagen.

Was sollten Sie tun?

Wenn Sie Fragen zu einer Abtretung oder zu Paragraf 402 BGB haben, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort wird Ihnen geholfen.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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