Was regelt Paragraf 406 BGB?

Mai 18, 2026

In diesem Text erfahren Sie, was Paragraf 406 BGB bedeutet und wie er funktioniert. Ich erkläre Ihnen die Vorschrift in einfachen Worten. Sie lernen, was eine Abtretung ist, was Aufrechnung heißt und was das für Sie als Schuldner bedeutet. Am Ende gebe ich Ihnen einen Hinweis, wie Sie bei Fragen weiter vorgehen können.

Was ist Paragraf 406 BGB?

Paragraf 406 BGB ist eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie regelt, wann Sie als Schuldner eine sogenannte Aufrechnung auch gegenüber einem neuen Gläubiger nutzen dürfen. Das klingt kompliziert, ist aber wichtig, wenn eine Forderung – also ein Anspruch auf Geld – von einer Person auf eine andere übertragen wird. Das passiert zum Beispiel, wenn Ihr Gläubiger seine Forderung an jemand anderen verkauft oder abtritt. Der neue Gläubiger wird dann Ihr Ansprechpartner.

Was ist eine Forderung und was bedeutet Abtretung?

Eine Forderung ist das Recht, von jemandem Geld oder eine Leistung zu verlangen. Wenn Sie zum Beispiel einen Kredit aufgenommen haben, hat die Bank eine Forderung gegen Sie. Eine Abtretung bedeutet, dass der ursprüngliche Gläubiger dieses Recht an eine andere Person weitergibt. Der neue Gläubiger kann dann von Ihnen das Geld verlangen. Die Abtretung ist im Gesetz geregelt und kommt im Alltag oft vor, zum Beispiel bei Banken oder Inkassounternehmen.

Was bedeutet Aufrechnung?

Aufrechnung ist ein juristischer Begriff. Er bedeutet, dass Sie eine eigene Forderung, die Sie gegen Ihren Gläubiger haben, mit dessen Forderung gegen Sie verrechnen können. Beispiel: Sie schulden Ihrem Gläubiger 100 Euro. Umgekehrt schuldet Ihr Gläubiger Ihnen 80 Euro. Dann können Sie die 80 Euro „aufrechnen“ – Sie müssen nur noch 20 Euro zahlen.

Die Regel des Paragraf 406 BGB

Paragraf 406 BGB sagt: Wenn Ihr ursprünglicher Gläubiger seine Forderung an einen neuen Gläubiger abtritt, dürfen Sie auch gegenüber dem neuen Gläubiger aufrechnen. Das gilt aber nur, wenn Sie Ihre Gegenforderung schon hatten, bevor Sie von der Abtretung erfahren haben. Oder wenn Ihre Forderung vor der abgetretenen Forderung fällig wurde. Fällig bedeutet, dass Sie das Geld verlangen können.

Wortlaut des Gesetzes

Der Gesetzestext lautet:
„Der Schuldner kann eine ihm gegen den bisherigen Gläubiger zustehende Forderung auch dem neuen Gläubiger gegenüber aufrechnen, es sei denn, dass er bei dem Erwerb der Forderung von der Abtretung Kenntnis hatte oder dass die Forderung erst nach der Erlangung der Kenntnis und später als die abgetretene Forderung fällig geworden ist.“ 

Was schützt Paragraf 406 BGB?

Paragraf 406 BGB schützt Sie als Schuldner. Sie sollen nicht schlechter stehen, nur weil Ihr Gläubiger seine Forderung verkauft oder abtritt. Sie dürfen also Ihre Rechte behalten. Das Gesetz will verhindern, dass Sie plötzlich mehr zahlen müssen, nur weil sich der Gläubiger ändert. 

Wann dürfen Sie aufrechnen?

Sie dürfen aufrechnen, wenn Sie eine Gegenforderung gegen den alten Gläubiger hatten, bevor Sie von der Abtretung erfahren haben. Es reicht, wenn Sie das Recht auf die Gegenforderung zu diesem Zeitpunkt schon hatten – sie muss noch nicht fällig sein. Fällig heißt, dass Sie das Geld verlangen können. 

Was regelt Paragraf 406 BGB?

Wenn Sie erst nach der Abtretung eine Gegenforderung bekommen, dürfen Sie nur dann aufrechnen, wenn Ihre Forderung vor der abgetretenen Forderung fällig wurde. Sonst ist die Aufrechnung nicht mehr möglich. Das soll verhindern, dass Sie sich nachträglich Vorteile verschaffen, die Sie vorher nicht hatten. 

Was passiert, wenn Sie von der Abtretung wissen?

Wenn Sie wissen, dass Ihr Gläubiger seine Forderung abtritt, können Sie keine neuen Gegenforderungen mehr aufbauen, um damit später aufzurechnen. Sie dürfen nur mit Forderungen aufrechnen, die Sie schon vorher hatten. Das Gesetz will verhindern, dass Sie sich nachträglich Vorteile verschaffen. 

Wie funktioniert die Aufrechnung?

Sie erklären dem neuen Gläubiger, dass Sie aufrechnen. Das heißt, Sie teilen ihm mit, dass Sie eine Gegenforderung haben und diese mit seiner Forderung verrechnen. Die Aufrechnung wirkt dann so, als hätten Sie den entsprechenden Betrag schon bezahlt. 

Was ist, wenn Sie ein Zurückbehaltungsrecht haben?

Ein Zurückbehaltungsrecht bedeutet, dass Sie eine Leistung zurückhalten dürfen, bis Ihr Gläubiger seine Pflicht erfüllt hat. Auch dieses Recht bleibt Ihnen nach der Abtretung erhalten. Sie können es gegenüber dem neuen Gläubiger geltend machen. 

Wer muss was beweisen?

Wenn es Streit gibt, müssen Sie als Schuldner beweisen, dass Sie Ihre Gegenforderung schon hatten, bevor Sie von der Abtretung erfahren haben. Der neue Gläubiger muss beweisen, dass das nicht so war. 

Was ist, wenn der neue Gläubiger auch eine Forderung gegen Sie hat?

Auch der neue Gläubiger kann mit eigenen Forderungen gegen Sie aufrechnen. Das Gesetz erlaubt beiden Seiten, mit ihren Forderungen zu rechnen. Das kann dazu führen, dass sich die Forderungen gegenseitig aufheben. 

Was ist, wenn Sie Fragen haben?

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie aufrechnen dürfen, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Die Regelungen sind manchmal kompliziert und hängen vom Einzelfall ab.

Zusammenfassung

Paragraf 406 BGB schützt Sie als Schuldner, wenn Ihr Gläubiger seine Forderung an jemand anderen abtritt. Sie dürfen Ihre Rechte behalten und mit eigenen Forderungen aufrechnen, wenn Sie diese schon vor der Abtretung hatten oder wenn Ihre Forderung vor der abgetretenen Forderung fällig wurde. Das Gesetz verhindert, dass Sie durch die Abtretung schlechter gestellt werden. 

Ihr nächster Schritt

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Situation haben oder Unterstützung brauchen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie Hilfe für Ihr Anliegen.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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