Was regelt Paragraf 420 BGB?

Mai 19, 2026

Was ist Paragraf 420 BGB?

Paragraf 420 BGB ist eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB ist das wichtigste Gesetz für das Zivilrecht in Deutschland. Es regelt viele Dinge, die im Alltag vorkommen, zum Beispiel Verträge, Eigentum und Familie.

Paragraf 420 BGB steht im Abschnitt über das Schuldrecht. Das Schuldrecht regelt, wie Menschen miteinander Verträge schließen und was passiert, wenn jemand etwas schuldet oder bekommt.

Worum geht es in Paragraf 420 BGB?

Paragraf 420 BGB regelt die sogenannte „teilbare Leistung“ zwischen mehreren Schuldnern oder mehreren Gläubigern. Das klingt kompliziert, ist aber einfach erklärt:

  • Eine „Leistung“ ist das, was jemand tun oder geben muss, zum Beispiel Geld zahlen oder eine Ware liefern.
  • „Teilbar“ bedeutet, dass man die Leistung aufteilen kann. Zum Beispiel kann man Geld leicht teilen, aber ein Auto nicht.

Wenn mehrere Menschen zusammen eine teilbare Leistung schulden, sagt Paragraf 420 BGB: Im Zweifel muss jeder nur einen gleichen Anteil leisten. Das gilt auch für mehrere Gläubiger: Im Zweifel bekommt jeder nur einen gleichen Anteil.

Was bedeutet das für Sie?

Stellen Sie sich vor, Sie und zwei Freunde kaufen gemeinsam einen Fernseher. Sie schulden dem Verkäufer zusammen 600 Euro. Weil das Geld teilbar ist, muss jeder von Ihnen im Zweifel 200 Euro zahlen.

Oder Sie leihen jemandem gemeinsam 300 Euro. Im Zweifel bekommt jeder von Ihnen 100 Euro zurück.

Das Gesetz sagt also: Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird geteilt. Jeder ist nur für seinen Anteil verantwortlich.

Wann gilt Paragraf 420 BGB?

Paragraf 420 BGB gilt immer dann, wenn:

  • Mehrere Menschen zusammen etwas schulden oder bekommen,
  • Die Leistung teilbar ist (zum Beispiel Geld, Getreide, Strom),
  • Es keine andere Vereinbarung gibt.

Was regelt Paragraf 420 BGB?

Wenn Sie zum Beispiel mit Freunden gemeinsam etwas kaufen oder verleihen, und Sie haben nichts anderes abgesprochen, gilt Paragraf 420 BGB.

Was ist eine „teilbare Leistung“?

Eine teilbare Leistung ist etwas, das man aufteilen kann, ohne dass es an Wert verliert 1. Geld ist das beste Beispiel. Auch Dinge wie Getreide, Öl oder Strom sind teilbar.

Ein Auto oder ein Bild sind nicht teilbar. Man kann sie nicht einfach aufteilen, ohne dass sie kaputt gehen. In solchen Fällen gilt Paragraf 420 BGB nicht.

Was passiert, wenn die Leistung nicht teilbar ist?

Wenn die Leistung nicht teilbar ist, gilt Paragraf 420 BGB nicht. Dann müssen die Schuldner gemeinsam die ganze Sache leisten. Zum Beispiel: Sie und Ihr Freund schulden gemeinsam ein Auto. Das Auto kann nicht geteilt werden. Sie müssen gemeinsam das ganze Auto liefern.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, es gibt Ausnahmen. Manchmal gibt es andere Regeln im Gesetz oder im Vertrag. Zum Beispiel:

  • Wenn das Gesetz ausdrücklich etwas anderes sagt, gilt Paragraf 420 BGB nicht.
  • Wenn Sie im Vertrag etwas anderes vereinbaren, gilt Ihre Vereinbarung.

Ein Beispiel: Sie und Ihr Freund vereinbaren, dass einer von Ihnen alles zahlen soll. Dann gilt Ihre Vereinbarung und nicht Paragraf 420 BGB.

Was ist der Unterschied zur Gesamtschuld?

Manchmal schulden mehrere Menschen gemeinsam eine Leistung, aber jeder muss für das Ganze haften. Das nennt man „Gesamtschuld“. Bei der Gesamtschuld kann der Gläubiger von jedem Schuldner das Ganze verlangen. Das ist anders als bei Paragraf 420 BGB, wo jeder nur für seinen Anteil haftet.

Paragraf 427 BGB regelt die Gesamtschuld. Wenn Sie sich mit anderen gemeinsam verpflichten und das Gesetz oder der Vertrag sagt, dass Sie als Gesamtschuldner haften, gilt Paragraf 427 BGB und nicht Paragraf 420 BGB.

Was passiert, wenn mehrere Verträge bestehen?

Paragraf 420 BGB gilt nur, wenn alle Schuldner oder Gläubiger aus demselben Vertrag verpflichtet sind. Wenn jeder einen eigenen Vertrag hat, gilt Paragraf 420 BGB nicht.

Was sagt die Rechtsprechung und die Literatur?

Die Gerichte und die Fachbücher sind sich einig: Paragraf 420 BGB ist eine Auslegungsregel für den Fall, dass mehrere Menschen eine teilbare Leistung schulden oder bekommen und nichts anderes vereinbart ist. Wenn das Gesetz oder der Vertrag etwas anderes sagt, gilt die andere Regel.

Zusammenfassung

Paragraf 420 BGB sorgt dafür, dass bei mehreren Schuldnern oder Gläubigern einer teilbaren Leistung im Zweifel geteilt wird. Jeder ist nur für seinen Anteil verantwortlich. Das gilt nur, wenn die Leistung teilbar ist und keine andere Regel vereinbart wurde. Bei unteilbaren Leistungen oder bei einer Gesamtschuld gelten andere Vorschriften 

Was sollten Sie tun?

Wenn Sie gemeinsam mit anderen etwas schulden oder bekommen, prüfen Sie, ob die Leistung teilbar ist. Klären Sie, ob Sie eine andere Vereinbarung treffen möchten. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufnehmen.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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