Was regelt Paragraf 426 BGB?
Paragraf 426 BGB regelt, wie mehrere Schuldner, die gemeinsam für eine Schuld verantwortlich sind, untereinander den Ausgleich vornehmen. Das bedeutet: Wenn mehrere Personen zusammen für eine Schuld haften, sagt diese Vorschrift, wie sie sich untereinander einigen und das Geld aufteilen müssen.
Gesamtschuldner sind mehrere Personen, die gemeinsam für dieselbe Schuld haften. Das bedeutet: Der Gläubiger, also derjenige, der das Geld bekommt, kann sich aussuchen, von wem er das Geld verlangt. Jeder Schuldner muss im Zweifel die ganze Summe zahlen. Wenn einer alles bezahlt, sind die anderen befreit. Aber im Inneren, also untereinander, müssen die Schuldner sich das Geld teilen.
Beispiel:
Sie und Ihr Freund unterschreiben gemeinsam einen Mietvertrag. Der Vermieter kann von jedem von Ihnen die gesamte Miete verlangen. Wenn Sie alles zahlen, können Sie von Ihrem Freund die Hälfte zurückfordern.
Paragraf 426 Absatz 1 BGB sagt: Die Schuldner müssen im Verhältnis zueinander zu gleichen Teilen zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Das bedeutet: Jeder trägt einen gleichen Anteil der Schuld. Wenn einer mehr zahlt, als er eigentlich müsste, kann er von den anderen einen Ausgleich verlangen.
Fachwort erklärt:
Kann einer der Schuldner seinen Anteil nicht zahlen, müssen die anderen diesen Ausfall gemeinsam tragen. Das heißt: Die übrigen Schuldner müssen den fehlenden Betrag unter sich aufteilen 1.
Beispiel:
Drei Freunde haften gemeinsam für 300 Euro. Jeder müsste 100 Euro zahlen. Einer kann nicht zahlen. Die anderen beiden teilen sich die 100 Euro und zahlen je 150 Euro.
Paragraf 426 Absatz 2 BGB regelt, dass der Schuldner, der mehr gezahlt hat, als er müsste, die Rechte des Gläubigers gegen die anderen Schuldner bekommt. Das heißt: Er kann wie der Gläubiger von den anderen das Geld verlangen .
Fachwort erklärt:
So wird sichergestellt, dass der Schuldner, der alles gezahlt hat, nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt. Er kann sich das Geld von den anderen Schuldnern zurückholen.
Beispiel:
Sie zahlen als Mieter die volle Miete für die WG. Ihre Mitbewohner zahlen nicht. Sie können von jedem den Anteil zurückfordern. Wenn einer nicht zahlen kann, teilen Sie und der andere sich den Ausfall.
Die Schuldner können untereinander vereinbaren, dass einer mehr oder weniger zahlen soll. Dann gilt diese Vereinbarung. Paragraf 426 BGB gilt nur, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Ein Urteil gegen einen Schuldner gilt nicht automatisch auch für die anderen Schuldner im Innenverhältnis. Jeder Schuldner kann sich im Streit untereinander noch verteidigen und eigene Argumente vorbringen.
Der Anspruch auf Ausgleich unter den Schuldnern verjährt in drei Jahren. Die Frist beginnt, wenn der Anspruch entstanden ist und der Schuldner weiß, dass er Geld verlangen kann.
Fachwort erklärt:
Paragraf 426 BGB sorgt dafür, dass mehrere Schuldner, die gemeinsam für eine Schuld haften, sich untereinander gerecht einigen. Jeder soll am Ende nur so viel zahlen, wie es seinem Anteil entspricht. Wer mehr zahlt, kann sich das Geld von den anderen zurückholen. Wenn einer nicht zahlen kann, teilen die übrigen den Ausfall. Das Gesetz schützt so die Fairness unter den Schuldnern
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