Was regelt Paragraf 650q BGB?

Juli 5, 2026

Was regelt Paragraf 650q BGB? Der wichtige Verweis für Architekten- und Ingenieurverträge

Sie planen ein Bauvorhaben und haben einen Architekten oder Ingenieur beauftragt. Plötzlich stellt sich die Frage nach den rechtlichen Grundlagen dieses Vertragsverhältnisses. Viele Bauherren wissen nicht, dass für diese speziellen Dienstleistungen seit 2018 eigene gesetzliche Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch existieren, die das allgemeine Werkvertragsrecht ergänzen und teilweise ersetzen. Die Vorschrift Paragraf 650q BGB spielt dabei eine zentrale Rolle als Verweisungsnorm, die bestimmt, welche anderen Vorschriften auf diesen speziellen Vertragstyp anwendbar sind12.

Die Bedeutung dieser Vorschrift zeigt sich oft erst im Streitfall – etwa wenn es um zusätzliche Leistungen geht, die während der Planungsphase angeordnet werden, oder wenn Fragen der Vergütung und Abnahme geklärt werden müssen. Wer die Regelungen des Paragraf 650q BGB nicht kennt, läuft Gefahr, seine rechtlichen Positionen falsch einzuschätzen und teure Fehler zu machen. Dieser Beitrag erklärt Ihnen verständlich, was hinter dieser Vorschrift steckt und welche praktischen Konsequenzen sich für Ihren Architekten- oder Ingenieurvertrag ergeben34.

Zusammenfassung für den eiligen Leser

  • Paragraf 650q BGB ist eine Verweisungsnorm, die bestimmt, welche Vorschriften des allgemeinen Werkvertragsrechts und des Bauvertragsrechts auf Architekten- und Ingenieurverträge anwendbar sind1.
  • Für Änderungsanordnungen des Bauherrn gilt das spezielle Anordnungsrecht aus Paragraf 650b BGB entsprechend, wobei die Vergütungsanpassung vorrangig nach den Regeln der HOAI erfolgt25.
  • Die HOAI 2021 enthält seit dem 1.1.2021 nur noch unverbindliche Orientierungswerte für Honorare, keine zwingenden Mindest- und Höchstsätze mehr67.
  • Vorschriften zur Sicherungshypothek, Bauhandwerkersicherung, Zustandsfeststellung und Kündigung aus dem Bauvertragsrecht gelten entsprechend für Architekten- und Ingenieurverträge24.
  • Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Architekten- und Ingenieurleistungen in der Regel 5 Jahre ab Abnahme2.

Die rechtlichen Hintergründe von Paragraf 650q BGB

Der Gesetzgeber hat mit der BGB-Reform 2018 den Architekten- und Ingenieurvertrag als eigenen Vertragstyp anerkannt und in den Paragrafen 650p bis 650t BGB spezielle Regelungen geschaffen2. Paragraf 650q BGB fungiert dabei als Brücke zwischen diesen neuen Spezialvorschriften und dem allgemeinen Werkvertragsrecht. Die Norm legt fest, welche anderen gesetzlichen Bestimmungen auf diesen speziellen Vertragstyp anwendbar sind1.

Absatz 1 der Vorschrift verweist auf zwei Gruppen von Regelungen: zum einen auf die Vorschriften des Kapitels 1 des Untertitels 1, also das allgemeine Werkvertragsrecht (Paragrafen 631 ff. BGB), und zum anderen auf bestimmte Spezialvorschriften des Bauvertragsrechts, nämlich die Paragrafen 650b, 650e bis 650h BGB13. Diese Verweise gelten entsprechend, soweit der spezielle Untertitel für Architekten- und Ingenieurverträge nichts anderes bestimmt. Das bedeutet: Die allgemeinen werkvertragsrechtlichen Regeln finden Anwendung, sofern die spezielleren Regelungen für Planerverträge keine abweichende Regelung treffen48.

Absatz 2 enthält eine wichtige Sonderregelung für die Vergütungsanpassung bei Änderungsanordnungen. Wenn der Besteller während der Vertragsdurchführung Änderungen anordnet, die zu zusätzlichen oder wegfallenden Leistungen führen, gilt für die Berechnung der Vergütungsänderung vorrangig die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)12. Nur soweit die HOAI keine Regelungen enthält, greift subsidiär Paragraf 650c BGB19.

Die Bedeutung der HOAI im Kontext von Paragraf 650q BGB

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure hat durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 eine grundlegende Veränderung erfahren5. Der EuGH entschied, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der alten HOAI gegen die Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union verstoßen510. Daraufhin passte der Gesetzgeber die HOAI zum 1. Januar 2021 an67.

Seit der HOAI 2021 enthalten die Honorartafeln nur noch unverbindliche Orientierungswerte, die bei der Honorarvereinbarung herangezogen werden können65. Die früheren Mindest- und Höchstsätze sind entfallen711. Die Parteien können das Honorar nun grundsätzlich frei vereinbaren2. Für die Berechnung von Änderungshonoraren nach Paragraf 650q Abs. 2 BGB bedeutet dies, dass weiterhin die Entgeltberechnungsregeln der HOAI herangezogen werden, diese aber nicht mehr zwingend sind15.

Beispielsfall 1: Die nachträgliche Anordnung von Zusatzleistungen

Die Familie Müller beauftragt ein Architekturbüro mit der Planung ihres Einfamilienhauses. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 (Vorplanung) entscheidet sich die Familie, das Haus um eine Garage zu erweitern. Sie fordert den Architekten auf, diese Planung zusätzlich zu übernehmen und vergütet dies nach den Regeln der HOAI9. Der Architekt verweist auf Paragraf 650q Abs. 2 BGB und berechnet das Zusatzhonorar nach den Honorartafeln der HOAI. Da es sich um eine Anordnung im Sinne von Paragraf 650b BGB handelt, ist diese Vorgehensweise rechtlich korrekt24. Die Familie Müller muss das Zusatzhonorar nach den HOAI-Regeln zahlen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde57.

Rechtlich gesehen handelt es sich hier um eine Anordnung nach Paragraf 650b BGB, die aufgrund des Verweises in Paragraf 650q Abs. 1 BGB auch für Architektenverträge gilt412. Die Vergütungsanpassung richtet sich gemäß Paragraf 650q Abs. 2 BGB nach der HOAI, soweit die Zusatzleistung von deren Anwendungsbereich erfasst wird19. Da die HOAI 2021 nur noch Orientierungswerte enthält, könnte im Einzelfall auch ein abweichendes Honorar vereinbart werden65.

Beispielsfall 2: Streit um die Abnahme und Fälligkeit der Vergütung

Ein Ingenieurbüro erstellt die Statik für ein Gewerbegebäude. Nach Fertigstellung der Planung übermittelt das Büro die Schlussrechnung und fordert sofortige Zahlung. Der Bauherr verweigert die Zahlung mit der Begründung, dass er die Leistungen noch nicht abgenommen habe und Mängel beanstandet13. Das Ingenieurbüro beruft sich auf Paragraf 650q Abs. 1 BGB in Verbindung mit Paragraf 641 BGB, wonach die Vergütung bei Abnahme fällig wird1314.

In diesem Fall gilt Paragraf 641 BGB aufgrund des Verweises in Paragraf 650q Abs. 1 BGB entsprechend13. Die Vergütung ist erst mit der Abnahme der Leistung fällig, nicht schon mit der bloßen Übersendung der Rechnung1314. Zudem verweist Paragraf 650q Abs. 1 BGB auf Paragraf 650g BGB, wonach zusätzlich zur Abnahme auch die Erteilung einer prüffähigen Schlussrechnung Voraussetzung für die Fälligkeit ist13. Das Ingenieurbüro muss also zunächst eine formgerechte Abnahme herbeiführen und eine prüffähige Rechnung vorlegen, bevor die Vergütung fällig wird1315.

Beispielsfall 3: Die Kündigung des Architektenvertrags

Eine Gemeinde kündigt den Vertrag mit einem Architekten, der mit der Planung eines neuen Rathauses beauftragt war, nachdem die ersten Leistungsphasen abgeschlossen sind. Der Architekt fordert Vergütung für alle erbrachten Leistungen und macht geltend, dass die Kündigung nur für die Zukunft wirke1216. Die Gemeinde verweist darauf, dass der Architektenvertrag ein werkvertraglicher Vertrag sei und die Kündigung daher besondere Regelungen erfordere.

Auch in diesem Fall greift Paragraf 650q Abs. 1 BGB, der auf die Paragrafen 648, 648a BGB über die Kündigung von Werkverträgen verweist1216. Nach diesen Vorschriften hat der Unternehmer Anspruch auf Vergütung für den bis zur Kündigung erbrachten Teil des Werks12. Der Architekt erhält also eine Vergütung für die bereits abgeschlossenen Leistungsphasen, nicht jedoch für die noch nicht erbrachten Leistungen1216. Die Kündigung wirkt nur für die Zukunft, der Vertrag wird nicht rückwirkend aufgehoben12. Zudem gilt Paragraf 650h BGB entsprechend, der die Schriftform der Kündigung vorschreibt24.

Wann Sie rechtliche Beratung benötigen

Die Anwendung von Paragraf 650q BGB und die damit verbundenen Regelungen der HOAI können im Einzelfall komplex sein. Besonders bei Streitigkeiten über die Vergütung von Zusatzleistungen, bei Fragen der Abnahme oder bei Kündigungen von Architekten- und Ingenieurverträgen empfiehlt sich eine professionelle rechtliche Beratung95. Die Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr steht Ihnen bundesweit für eine rechtssichere Prüfung und Begleitung Ihres individuellen Falles zur Verfügung1117. Kontaktieren Sie uns, um Ihre rechtlichen Positionen zu klären und teure Fehler zu vermeiden.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen einem Architektenvertrag und einem normalen Werkvertrag?

Der Architekten- und Ingenieurvertrag ist seit 2018 ein eigener Vertragstyp im BGB mit speziellen Regelungen in den Paragrafen 650p bis 650t BGB2. Paragraf 650q BGB bestimmt, welche allgemeinen werkvertragsrechtlichen Vorschriften zusätzlich gelten13.

Gelten die alten HOAI-Mindestsätze noch für Verträge, die vor 2021 geschlossen wurden?

Ja, der EuGH hat entschieden, dass die HOAI-Mindestsatzregeln für Verträge, die vor dem 31.12.2020 geschlossen wurden, weiterhin anwendbar bleiben18. Für neue Verträge gilt die HOAI 2021 mit unverbindlichen Orientierungswerten67.

Kann ich das Honorar für meinen Architekten frei vereinbaren?

Seit der HOAI 2021 können die Vertragsparteien das Honorar grundsätzlich frei vereinbaren57. Die Honorartafeln der HOAI dienen nur noch als Orientierungshilfe für die Ermittlung eines angemessenen Honorars619.

Wann wird die Vergütung für Architektenleistungen fällig?

Die Vergütung wird mit der Abnahme der Leistung fällig, sofern eine prüffähige Schlussrechnung vorliegt13. Paragraf 650q Abs. 1 BGB verweist auf Paragraf 641 BGB (Abnahme) und Paragraf 650g BGB (prüffähige Rechnung)1314.

Wie lange kann ich Mängel an Architektenleistungen rügen?

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Architekten- und Ingenieurleistungen beträgt 5 Jahre ab Abnahme2. Diese Frist ergibt sich aus Paragraf 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, der über Paragraf 650q Abs. 1 BGB Anwendung findet214.


Zitiernachweise:

1

Paragraf 650q BGB

2

Andrea Schmidt, Klaus Weber – Weber kompakt, Rechtswörterbuch | „Architekten- und Ingenieurvertrag

3

Voit – BeckOK BGB | BGB Paragraf 650q Rn. 1-11

4

Schwenker, Wessel – Messerschmidt/Voit | BGB Paragraf 650q Rn. 4-34

5

Schmidt, NJW 2021, 2491

6

Pause, DS 2021, 22

7

Deckers, ZfBR 2021, 326

8

Halstenberg – PiG 104 | Reform des Bauvertragsrechts – von der Idee bis zur Reform

9

Kniffka – FS Messerschmidt | Anordnungen, Zusatzleistungen und Vergütung bei Architekten- und Ingenieurverträgen unter Berücksichtigung des Paragraf 650q BGB 2018

10

Pause, DS 2021, 22

11

Schnepel, Zimmermann, ZfBR 2021, 345

12

Schwenker, Wessel – Messerschmidt/Voit | BGB Paragraf 650q Rn. 4-34

13

Rodemann – Beck HOAI | BGB Paragraf 650q Rn. 474, 475

14

Bernhard – BeckOGK | BGB Paragraf 650q Rn. 1-631

15

Fuchs, Berger, Seifert – Beck HOAI | BGB Paragraf 650q

16

Fuchs – BeckOK BauVertrR | BGB Paragraf 650q Rn. 1-152

17

Fuchs, Berger, Seifert, NZBau 2021, 3

18

NJOZ 2022 Heft 21

19

Orlowski, ZfBR 2021, 315

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