Was sichert die Tierhalterhaftpflichtversicherung ab?

November 1, 2025

Was sichert die Tierhalterhaftpflichtversicherung ab?

Tierisch sicher: Was die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Sie leistet – einfach erklärt

Stellen Sie sich vor, Ihr geliebtes Tier, sei es ein Hund oder ein Pferd, richtet unabsichtlich einen großen Schaden an. Plötzlich stehen Sie vor Forderungen, die Ihre finanziellen Möglichkeiten weit übersteigen. Genau hier kommt die Tierhalterhaftpflichtversicherung ins Spiel. Sie ist ein unverzichtbarer Schutzschild, der Sie als Tierhalter vor den finanziellen Folgen von Schäden bewahrt, die Ihr Tier bei Dritten verursacht.

Der Kern des Schutzes: Die Gefährdungshaftung

Um zu verstehen, warum diese Versicherung so wichtig ist, muss man das Prinzip der Gefährdungshaftung kennen. Im Gegensatz zur normalen Haftung, wo jemand nur zahlen muss, wenn er ein Verschulden trifft (z.B. weil er unaufmerksam war), haften Sie als Halter eines Hundes oder Pferdes in Deutschland fast immer – unabhängig davon, ob Sie selbst etwas falsch gemacht haben. Man sagt, die bloße Existenz dieser Tiere birgt ein erhöhtes Risiko, und dafür haftet der Halter in unbegrenzter Höhe. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit Ihres Tieres kann somit theoretisch Ihre gesamte Existenz bedrohen.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung sichert Sie gegen genau diese unbegrenzte Haftung ab. Sie übernimmt Schäden bis zu einer vertraglich vereinbarten, oft sehr hohen Deckungssumme (zum Beispiel 10, 20 oder 50 Millionen Euro).

Welche Schäden sind versichert? Die drei Säulen

Die Versicherung greift prinzipiell bei drei Arten von Schäden, die Ihr Tier einem Dritten zufügt:

Personenschäden:

Dies sind oft die teuersten und folgenreichsten Schäden.

Beispiel:

Ihr Hund läuft plötzlich auf die Straße, ein Fahrradfahrer weicht aus und stürzt. Er bricht sich ein Bein.

Die Versicherung zahlt:

Die Kosten für die ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen, Schmerzensgeld und möglicherweise sogar den Ausgleich von Verdienstausfällen, falls die Person wegen der Verletzung nicht arbeiten kann.

Sachschäden:

Hierunter fallen alle Beschädigungen oder Zerstörungen von fremdem Eigentum.

Beispiel: Ihr Hund zerkratzt das teure Parkett beim Nachbarn oder reißt die Designervase vom Tisch eines Bekannten. Ihr Pferd bricht aus der Koppel aus und zertrampelt eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (sogenannte Flurschäden).

Die Versicherung zahlt:

Die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Gegenstands.

Vermögensschäden:

Diese sind die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Sie entstehen, weil jemandem dadurch ein finanzieller Nachteil entsteht.

Beispiel:

Ihr Hund beißt einen selbstständigen Kurierfahrer so schwer, dass dieser mehrere Wochen seinen Beruf nicht ausüben kann.

Was sichert die Tierhalterhaftpflichtversicherung ab?

Die Versicherung zahlt:

Den entgangenen Gewinn oder andere finanzielle Nachteile, die dem Kurierfahrer direkt durch den Personenschaden entstehen.

Wichtige Zusatzleistungen – mehr als nur das Nötigste

Neben den grundlegenden Schadensarten bieten moderne Tarife oft eine Reihe von wichtigen Zusatzleistungen, die den Schutz im Alltag erheblich erweitern:

Mietsachschäden:

Ein extrem wichtiger Punkt! Wenn Ihr Tier in einer gemieteten Wohnung Schäden an festen Bestandteilen (z.B. Türrahmen, Böden, sanitäre Anlagen) verursacht, deckt die Versicherung dies ab. Das ist besonders für Mieter von Wohnungen oder Pferdehalter mit gemieteten Boxen/Stallungen relevant.

Deckakt-Schäden:

Die Versicherung leistet auch, wenn Ihr Tier ungewollt oder gewollt einen Deckakt mit dem Tier eines Dritten vollzieht und dadurch Kosten entstehen (z.B. Tierarztkosten, Abortkosten).

Forderungsausfalldeckung:

Dieser Punkt schützt Sie als Tierhalter. Wenn Ihnen oder Ihrem Tier durch das Tier eines Dritten ein Schaden zugefügt wird und der Verursacher selbst keine Haftpflichtversicherung hat und zahlungsunfähig ist, übernimmt Ihre eigene Versicherung den Schaden. Das ist wie eine Art umgekehrter Schutz.

Mitversicherung von Hütern und Betreuern:

Geht eine andere Person (z.B. ein Nachbar, ein Freund, eine Reitbeteiligung) unentgeltlich mit Ihrem Tier spazieren oder betreut es, ist diese Person in der Regel ebenfalls über Ihre Police mitversichert (privates Tierhüterrisiko und Fremdreiterrisiko).

Auslandsaufenthalte:

Die Versicherung bietet Schutz, wenn Sie mit Ihrem Tier für einen vorübergehenden Zeitraum im Ausland Urlaub machen.

Welpen/Fohlen:

Jungtiere des versicherten Muttertieres sind für eine bestimmte Zeit (meist bis zu einem Jahr) beitragsfrei mitversichert.

Auch Rechtsschutz inklusive: Abwehr unberechtigter Ansprüche

Ein oft unterschätzter Aspekt der Haftpflichtversicherung ist ihre Funktion als passiver Rechtsschutz.

Angenommen, jemand stellt Ihnen eine überzogene oder völlig unberechtigte Forderung, weil Ihr Tier angeblich einen Schaden verursacht hat. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft diesen Anspruch. Stellt sich heraus, dass die Forderung unberechtigt ist, wehrt die Versicherung diese für Sie ab. Das bedeutet: Sie übernimmt die gesamten Kosten für die juristische Auseinandersetzung, die notwendig wird, um die unberechtigte Forderung abzuweisen – im Notfall auch vor Gericht. Ohne diesen Schutz müssten Sie die Anwalts- und Gerichtskosten zunächst selbst tragen.

Wichtig zu wissen: Was ist meistens nicht versichert?

Eigenschäden:

Schäden, die Ihr Tier Ihnen selbst, Ihrer Familie oder Ihrem eigenen Eigentum zufügt (z.B. der Hund zerbeißt das eigene Sofa). Dafür müssten Sie selbst aufkommen.

Schäden an versicherten Sachen:

In der Regel sind Schäden an gemieteten, aber beweglichen Sachen, die Sie privat nutzen (z.B. ein gemieteter Pferdeanhänger oder Reitutensilien), zwar oft über Zusatzklauseln abgedeckt, aber die Details sind tarifabhängig.

Schäden an Kutschen oder Schlitten:

Diese Risiken sind oft nur bei Pferdetarifen und nach gesonderter Vereinbarung versichert.

Fazit:

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist mehr als nur eine freiwillige Absicherung (in einigen Bundesländern ist sie für Hunde sogar Pflicht). Sie ist ein existenzsichernder Schutz, der Sie als Halter von Hunden und Pferden vor der unbegrenzten finanziellen Haftung bewahrt, die gesetzlich mit der Haltung dieser Tiere verbunden ist. Sie übernimmt nicht nur die berechtigten Schäden, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen für Sie ab, was sie zu einem der wichtigsten Versicherungen für Tierbesitzer macht.

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