Was sind die Voraussetzungen einer Änderungskündigung?

Juli 16, 2024

Was sind die Voraussetzungen einer Änderungskündigung?

Von RA und Notar Krau

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Änderungskündigung im Arbeitsrecht umfassen mehrere Aspekte:

Echte Kündigung:

Eine Änderungskündigung muss eine echte Kündigung des gesamten Vertragsverhältnisses sein.

Der Arbeitnehmer muss eindeutig erkennen können, dass das Arbeitsverhältnis endet, falls er das Änderungsangebot nicht annimmt

Bestimmtes Änderungsangebot:

Zur Kündigungserklärung muss ein bestimmtes oder zumindest bestimmbares Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Bedingungen hinzukommen.

Das Angebot muss so konkret sein, dass der Arbeitnehmer es ohne Weiteres annehmen kann

Was sind die Voraussetzungen einer Änderungskündigung?


Soziale Rechtfertigung:

Die Änderung der Arbeitsbedingungen muss sozial gerechtfertigt sein.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sich auf Änderungen beschränken muss, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss,

und die Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als es zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist


Verhältnismäßigkeit:

Die Änderungskündigung muss verhältnismäßig sein.

Sie ist unverhältnismäßig, wenn die angestrebte Änderung der Beschäftigungsbedingungen durch Ausübung des Weisungsrechts möglich ist

Änderungsschutzklage:

Wenn der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Änderungskündigung geltend machen will, muss er sich innerhalb von drei Wochen gerichtlich gegen die Änderungskündigung wehren



Was sind die Voraussetzungen einer Änderungskündigung?

Betriebsrat:

Bei einer Änderungskündigung hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat sowohl die Gründe für die Änderung der Arbeitsbedingungen als auch das Änderungsangebot mitzuteilen

Zustimmung des Arbeitnehmers:

Der Arbeitnehmer muss das Änderungsangebot annehmen, um das Arbeitsverhältnis unter den geänderten Bedingungen fortzusetzen.

Er kann das Angebot auch unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung annehmen

Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, damit eine Änderungskündigung wirksam ist.

Allgemein:

Die Änderungskündigung ist ein komplexes Thema im Arbeitsrecht, bei dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und gleichzeitig anbietet, es zu veränderten Bedingungen fortzusetzen.

Die Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesarbeitsgerichts (BAG), hat dazu umfangreiche Grundsätze entwickelt.

Was sind die Voraussetzungen einer Änderungskündigung?

1. Voraussetzungen

  • Kündigungserklärung: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer zunächst ordentlich oder außerordentlich kündigen.
  • Änderungsangebot: Zusammen mit der Kündigung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein verbindliches Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen unterbreiten.
  • Zugang: Kündigung und Änderungsangebot müssen dem Arbeitnehmer zugehen.

2. Anforderungen an das Änderungsangebot:

  • Bestimmtheit: Das Angebot muss so konkret und eindeutig formuliert sein, dass der Arbeitnehmer erkennen kann, welche Arbeitsbedingungen sich wie ändern sollen (z.B. Gehalt, Arbeitszeit, Arbeitsort).
  • Zumutbarkeit: Die geänderten Arbeitsbedingungen müssen dem Arbeitnehmer zumutbar sein. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Art und dem Umfang der Änderungen, der bisherigen Tätigkeit des Arbeitnehmers und seinen persönlichen Verhältnissen.
  • Interesse des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss ein berechtigtes Interesse an der Änderung der Arbeitsbedingungen haben. Dieses kann betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt sein.

3. Sozialrechtfertigung:

  • Eine Änderungskündigung ist nur dann wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Dies ist der Fall, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und die Änderung der Arbeitsbedingungen durch dringende betriebliche Erfordernisse, die betriebliche Tätigkeit des Arbeitnehmers oder sein Verhalten im Betrieb bedingt ist und der Arbeitgeber keine mildere Maßnahme ergreifen kann.

Was sind die Voraussetzungen einer Änderungskündigung?

4. Annahmefrist:

  • Der Arbeitnehmer hat drei Wochen Zeit, um das Änderungsangebot anzunehmen. Nimmt er das Angebot nicht innerhalb dieser Frist an, wird das Arbeitsverhältnis zum Kündigungstermin beendet.

5. Kündigungsschutzklage:

  • Der Arbeitnehmer kann gegen die Änderungskündigung Kündigungsschutzklage erheben. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Kündigung wirksam ist.

6. Rechtsfolgen:

  • Annahme des Änderungsangebots: Das Arbeitsverhältnis wird zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt.
  • Ablehnung des Änderungsangebots: Das Arbeitsverhältnis endet zum Kündigungstermin.
  • Unwirksame Änderungskündigung: Das Arbeitsverhältnis besteht zu den ursprünglichen Bedingungen fort.

Wichtige Urteile:

  • BAG, Urteil vom 26.01.2017 – 2 AZR 68/16: Zur Bestimmtheit des Änderungsangebots.
  • BAG, Urteil vom 23.06.2022 – 2 AZR 26/19: Zur Fristwahrung bei der Kündigungsschutzklage.
  • BAG, Urteil vom 10.12.2009 – 2 AZR 880/08: Zum berechtigten Interesse des Arbeitgebers.

Was sind die Voraussetzungen einer Änderungskündigung?

Fazit:

Die Änderungskündigung ist ein wichtiges Instrument für Arbeitgeber, um Arbeitsverhältnisse an veränderte betriebliche Bedürfnisse anzupassen.

Sie ist aber an strenge Voraussetzungen geknüpft und darf nicht missbräuchlich eingesetzt werden. Arbeitnehmer sollten sich im Falle einer Änderungskündigung rechtlich beraten lassen, um ihre Rechte zu wahren.

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